Trennung vom Vater meines kindes
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Trennung vom Vater meines kindes
Meine Lebensgefährte und ich haben uns getrennt. Jetzt sucht er neue Wohnung und wird zum 1.3. ausziehen. Wie muß ich dann weiter vorgehen? Ich möchte ja auch nicht das mir und meiner Tochter(6Monate) daraus nachteile entstehen.
In welcher Hinsicht meinst du denn das "weitergehen"? Meinst du in Bezug auf Unterhalt? Oder wie du deinen Lebensunterhalt und den des Kindes bestreiten sollst? Oder meinst du z. B. wegen fehlender Möbel, weil er welche mitnimmt? Was genau für Hilfe brauchst du?
Wenns um Finanzen geht: Wovon habt ihr bisher gelebt? Kann er Unterhalt zahlen? Zahlt er Unterhalt? Bekommst du Elterngeld, wenn ja: wieviel? Ist deine Wohnung jetzt vielleicht zu groß und teuer? ect....
Henry
Wenns um Finanzen geht: Wovon habt ihr bisher gelebt? Kann er Unterhalt zahlen? Zahlt er Unterhalt? Bekommst du Elterngeld, wenn ja: wieviel? Ist deine Wohnung jetzt vielleicht zu groß und teuer? ect....
Henry
beziehst Du HartzIV ?
ist er der Vater des Kindes?
Wenn beide Antworten mit ja beantwortet werden können, dann wie folgt vorgehen.
Veränderungsmitteilung an die ARGE. Dir steht dann ein Alleinerziehenden-Zuschuss zu. Dann wird geprüft, ob die Wohnung für dich allein mit Kind noch angemessen ist.
Du musst Unterhaltsvorschuss beantragen, sofern der Vater Dir nicht von selbst Unterhalt zahlt. Sollte er selber zahlen, dann schriftlich alles festhalten, damit Du für die ARGE einen Beweis hast. Dieser Unterhalt wird nämlich dann als EInkommen bei Dir angerechnet.
Joa, ausführlicher gehts natürlich am besten beim zuständigen Sachbearbeiter, falls die noch was von Dir wollen. Aber sobald er ausgezogen ist auch alles einreichen, damit Du keine Nachteile hast. Oder evtl Stress bekommst.
ist er der Vater des Kindes?
Wenn beide Antworten mit ja beantwortet werden können, dann wie folgt vorgehen.
Veränderungsmitteilung an die ARGE. Dir steht dann ein Alleinerziehenden-Zuschuss zu. Dann wird geprüft, ob die Wohnung für dich allein mit Kind noch angemessen ist.
Du musst Unterhaltsvorschuss beantragen, sofern der Vater Dir nicht von selbst Unterhalt zahlt. Sollte er selber zahlen, dann schriftlich alles festhalten, damit Du für die ARGE einen Beweis hast. Dieser Unterhalt wird nämlich dann als EInkommen bei Dir angerechnet.
Joa, ausführlicher gehts natürlich am besten beim zuständigen Sachbearbeiter, falls die noch was von Dir wollen. Aber sobald er ausgezogen ist auch alles einreichen, damit Du keine Nachteile hast. Oder evtl Stress bekommst.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)