Trennung vom Vater meines kindes

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
LunaBlue
Beiträge: 1
Registriert: 17.01.2008 13:37

Trennung vom Vater meines kindes

Beitrag von LunaBlue »

Meine Lebensgefährte und ich haben uns getrennt. Jetzt sucht er neue Wohnung und wird zum 1.3. ausziehen. Wie muß ich dann weiter vorgehen? Ich möchte ja auch nicht das mir und meiner Tochter(6Monate) daraus nachteile entstehen.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

In welcher Hinsicht meinst du denn das "weitergehen"? Meinst du in Bezug auf Unterhalt? Oder wie du deinen Lebensunterhalt und den des Kindes bestreiten sollst? Oder meinst du z. B. wegen fehlender Möbel, weil er welche mitnimmt? Was genau für Hilfe brauchst du?

Wenns um Finanzen geht: Wovon habt ihr bisher gelebt? Kann er Unterhalt zahlen? Zahlt er Unterhalt? Bekommst du Elterngeld, wenn ja: wieviel? Ist deine Wohnung jetzt vielleicht zu groß und teuer? ect....

Henry
Benutzeravatar
nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

beziehst Du HartzIV ?
ist er der Vater des Kindes?

Wenn beide Antworten mit ja beantwortet werden können, dann wie folgt vorgehen.

Veränderungsmitteilung an die ARGE. Dir steht dann ein Alleinerziehenden-Zuschuss zu. Dann wird geprüft, ob die Wohnung für dich allein mit Kind noch angemessen ist.
Du musst Unterhaltsvorschuss beantragen, sofern der Vater Dir nicht von selbst Unterhalt zahlt. Sollte er selber zahlen, dann schriftlich alles festhalten, damit Du für die ARGE einen Beweis hast. Dieser Unterhalt wird nämlich dann als EInkommen bei Dir angerechnet.

Joa, ausführlicher gehts natürlich am besten beim zuständigen Sachbearbeiter, falls die noch was von Dir wollen. Aber sobald er ausgezogen ist auch alles einreichen, damit Du keine Nachteile hast. Oder evtl Stress bekommst.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Antworten