Selbständig Harz 4
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Selbständig Harz 4
Geschäft geht sehr schlecht, Bauhauptgewerbe.
Bin noch Selbständig, habe ich Anspruch auf Harz 4.
Oder muß ich mein Baugeschäft abmelden.
Ein Mann Betrieb, GMBH.
Habe schon 3 Monate kein Geld verdient.
Was soll ich machen. Keine Aufträge vorhanden!!!
MFG Dieter
Bin noch Selbständig, habe ich Anspruch auf Harz 4.
Oder muß ich mein Baugeschäft abmelden.
Ein Mann Betrieb, GMBH.
Habe schon 3 Monate kein Geld verdient.
Was soll ich machen. Keine Aufträge vorhanden!!!
MFG Dieter
Hallo!
Bei uns war es so dass mein Bedarfspartner ergänzend ALG II bezogen hat. Und dann irgentwann weil die Aufträge ausblieben wieder in ein angestellten Verhältnis wechselte. Aber dazu muss man erst mal eine Stelle bekommen. Und wenn du im Baugewerbe bist na ja da sieht es wohl jetzt im Winter dann auch nicht so toll aus. Hast du einen Antrag auf Hartz4 bereits gestellt ?
LG
Silvia
Bei uns war es so dass mein Bedarfspartner ergänzend ALG II bezogen hat. Und dann irgentwann weil die Aufträge ausblieben wieder in ein angestellten Verhältnis wechselte. Aber dazu muss man erst mal eine Stelle bekommen. Und wenn du im Baugewerbe bist na ja da sieht es wohl jetzt im Winter dann auch nicht so toll aus. Hast du einen Antrag auf Hartz4 bereits gestellt ?
LG
Silvia
Hallo Corica
Du solltest schnellstens Alg2 beantragen bevor die Finanzen ganz abstürzen.
Auch als selbständiger hast Du Anspruch auf ergänzende Leistungen.
Schau mal hier und hier zum ersten Überblick bei selbständiger Tätig keit und auch noch hier und hier
Mehr finde ich im Augenblick nicht, aber da wissen andere bestimmt noch viel mehr.
Gruss
Du solltest schnellstens Alg2 beantragen bevor die Finanzen ganz abstürzen.
Auch als selbständiger hast Du Anspruch auf ergänzende Leistungen.
Schau mal hier und hier zum ersten Überblick bei selbständiger Tätig keit und auch noch hier und hier
Mehr finde ich im Augenblick nicht, aber da wissen andere bestimmt noch viel mehr.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
War heute beim Amt.
Donnerstag um 8 Uhr muß ich zum Sachbearbeiter.
Ich war noch nie Arbeitslos, seit 1990 Selbständig.
Was muß ich an Unterlagen bereit halten ?
Bin jetzt 57 Jahre, der Euro vernichtet alles.
Geht mein Haus auch den Bach runter????????
Lebensversicherung ist schon für die Firma
Drauf gegangen.
MFG Dieter
Donnerstag um 8 Uhr muß ich zum Sachbearbeiter.
Ich war noch nie Arbeitslos, seit 1990 Selbständig.
Was muß ich an Unterlagen bereit halten ?
Bin jetzt 57 Jahre, der Euro vernichtet alles.
Geht mein Haus auch den Bach runter????????
Lebensversicherung ist schon für die Firma
Drauf gegangen.
MFG Dieter
Hallo Corica/Dieter
Unterlagen: schau mal Z HIER.
Selbstgenutzte Immobilie fällt unter Schonvermögen, es gibt da aber gewisse qm Werte. Dazu schau mal hier bei Kapitel Hinweise ab Seite 7, da steht genaueres.
Und geh lieber nicht alleine hin, Du hast das Recht eine Person Deines Vertrauens als Begleitung mitzunehmen. Und Du musst auch nicht sofort unterschreiben was man Dir vorlegt. Schau mal hier: Grundregeln im Umgang mit der Arge/Optionskommune/Arbeitsamt und Zehn wichtige Tipps für ALG-II-Empfänger
Wegen 58er regelung schau mal hier und hier ich weiss zwar nicht ob Du betroffen sein könntest aber besser mehr wissen als weniger.
Gruss
Unterlagen: schau mal Z HIER.
Selbstgenutzte Immobilie fällt unter Schonvermögen, es gibt da aber gewisse qm Werte. Dazu schau mal hier bei Kapitel Hinweise ab Seite 7, da steht genaueres.
Und geh lieber nicht alleine hin, Du hast das Recht eine Person Deines Vertrauens als Begleitung mitzunehmen. Und Du musst auch nicht sofort unterschreiben was man Dir vorlegt. Schau mal hier: Grundregeln im Umgang mit der Arge/Optionskommune/Arbeitsamt und Zehn wichtige Tipps für ALG-II-Empfänger
Wegen 58er regelung schau mal hier und hier ich weiss zwar nicht ob Du betroffen sein könntest aber besser mehr wissen als weniger.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
das haus ist noch nicht bezahlt, monatlicher abtrag 250 €
ist ein kleines reihenhaus 65m².
wer bezahlt meine krankenversicherung?
mein auto habe ich schon verkauft, habe zur zeit ein 14
jahre altes auto.
konto habe ich keins, wurde von der bank gekündigt.
grund lohnpfändung.
nur noch geschäftskonto, 0 €
ob ich doch mein geschäft aufgebe?
wie lange dauert die bearbeitung?
MFG dieter
ps. danke an euch. habe mit so einer lage, in der ich mich befinde
schon immer gerechnet. seit dem €
ist ein kleines reihenhaus 65m².
wer bezahlt meine krankenversicherung?
mein auto habe ich schon verkauft, habe zur zeit ein 14
jahre altes auto.
konto habe ich keins, wurde von der bank gekündigt.
grund lohnpfändung.
nur noch geschäftskonto, 0 €
ob ich doch mein geschäft aufgebe?
wie lange dauert die bearbeitung?
MFG dieter
ps. danke an euch. habe mit so einer lage, in der ich mich befinde
schon immer gerechnet. seit dem €
Hallo Corica/Dieter
Beim Haus werden nur die Zinsen als Kosten der Unterkunft übernommen, Tilgungsraten nicht. (weil mit Sozialleistungen kein Vermögen gemacht werden soll) Und natürlich das was man an Nebenkosten hat, ausser Strom und Energiekosten für Warmwasser.
Von der Grösse her dürfte es kein Problem sein von wegen Zwangsumzug oder so.
Krankenversichert bist Du über Alg2, hoffentlich bist du nicht in einer Privaten KV, dann kann es schwierig werden. Schau mal hier.
Ein Auto bis zum Wert von 7500 € (neuestes Urteil) fällt auch unter Schonvermögen, käme also auch durch.
Bankkonto wäre schon gut, dann hast Du keine Mehrkosten wegen Barscheckauszahlungen. Schau mal ob es mit einem Guthabenkonto klappt, vielleicht auch bei einer anderen Bank. Jedem muss ein Konto gewährt werden. Oder mach bei der Postbank ein Sparkonto, dann hast du eine Kontonummer wo ARGE das Geld hin überweisen kann.
Ob Du das Geschäft aufgibst kann ich nicht viel Rat geben. Manchmal ist ein Ende mit Schrecken besser als ein Schrecken ohne Ende, aber da solltest Du einen Fachmann zu Rate ziehen.
Bearbeitungszeit ist unterschiedlich, wenn Du akut bedürftig bist muss sofort geholfen werden. Barauszahlung z.B. für das nötigste.
Leitung wird ab Antragstellung gewährt, lass Dich also nicht wieder wegschicken auch wenn noch Unterlagen fehlen sollten, die kann man nachreichen. Lass Dir den Antragseingang am besten schriftlich bestätigen.
Nutze die Zeit bis Donnerstag um Dich umfassend zu informieren.
SGB II Gesetz nach dem Alg2 funktioniert
Durchführungshinweise der BA zum SGB II nicht rechtsverbindlich für ARGE & Co, wird aber meist danach gehandelt.
WDB Fachinformation ganz nützlich bei speziellen Fragen.
Gruss
Beim Haus werden nur die Zinsen als Kosten der Unterkunft übernommen, Tilgungsraten nicht. (weil mit Sozialleistungen kein Vermögen gemacht werden soll) Und natürlich das was man an Nebenkosten hat, ausser Strom und Energiekosten für Warmwasser.
Von der Grösse her dürfte es kein Problem sein von wegen Zwangsumzug oder so.
Krankenversichert bist Du über Alg2, hoffentlich bist du nicht in einer Privaten KV, dann kann es schwierig werden. Schau mal hier.
Ein Auto bis zum Wert von 7500 € (neuestes Urteil) fällt auch unter Schonvermögen, käme also auch durch.
Bankkonto wäre schon gut, dann hast Du keine Mehrkosten wegen Barscheckauszahlungen. Schau mal ob es mit einem Guthabenkonto klappt, vielleicht auch bei einer anderen Bank. Jedem muss ein Konto gewährt werden. Oder mach bei der Postbank ein Sparkonto, dann hast du eine Kontonummer wo ARGE das Geld hin überweisen kann.
Ob Du das Geschäft aufgibst kann ich nicht viel Rat geben. Manchmal ist ein Ende mit Schrecken besser als ein Schrecken ohne Ende, aber da solltest Du einen Fachmann zu Rate ziehen.
Bearbeitungszeit ist unterschiedlich, wenn Du akut bedürftig bist muss sofort geholfen werden. Barauszahlung z.B. für das nötigste.
Leitung wird ab Antragstellung gewährt, lass Dich also nicht wieder wegschicken auch wenn noch Unterlagen fehlen sollten, die kann man nachreichen. Lass Dir den Antragseingang am besten schriftlich bestätigen.
Nutze die Zeit bis Donnerstag um Dich umfassend zu informieren.
SGB II Gesetz nach dem Alg2 funktioniert
Durchführungshinweise der BA zum SGB II nicht rechtsverbindlich für ARGE & Co, wird aber meist danach gehandelt.
WDB Fachinformation ganz nützlich bei speziellen Fragen.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Corica/Dieter
Am besten nimmst Du alles was Du hast schon mal mit, vielleicht ist das dann vollständig.
Wegen der BWA weiss ich nicht Bescheid. Eigentlich müsste auch das ausreichend sein was an Unterlagen an´s Finanzamt geht. Bei uns hat damals (vor 20 Jahren) eine Einnahme-Überschuss-Rechnung genügt, die haben wir vom Steuerberater bekommen.
Wegen dem Sparkonto bei der Postbank hast Du doch sicher eine Bankkarte, dann geht das. Wichtig ist, das es eine Kontonummer gibt an die ARGE überweisen kann.
Wenn es noch ein Postsparbuch von der alten Sorte ist weiss ich nicht wie es dann ist.
Gruss
Am besten nimmst Du alles was Du hast schon mal mit, vielleicht ist das dann vollständig.
Wegen der BWA weiss ich nicht Bescheid. Eigentlich müsste auch das ausreichend sein was an Unterlagen an´s Finanzamt geht. Bei uns hat damals (vor 20 Jahren) eine Einnahme-Überschuss-Rechnung genügt, die haben wir vom Steuerberater bekommen.
Wegen dem Sparkonto bei der Postbank hast Du doch sicher eine Bankkarte, dann geht das. Wichtig ist, das es eine Kontonummer gibt an die ARGE überweisen kann.
Wenn es noch ein Postsparbuch von der alten Sorte ist weiss ich nicht wie es dann ist.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Corica/Dieter
Kann verstehen das Dir nicht wohl zumute ist. Versuch heute Nacht gut zu schlafen und frühstücke morgen Früh in Ruhe, dann sind die Nerven dicker.
Keiner will diesen Weg gehen, doch was bleibt anderes übrig? Immer dran denken, Du hast als Mensch das Recht auf Hilfe und Unterstützung in Notlagen. Die Behörde ist für den Bürger da.
Sie wird aus Steuergeldern finanziert und Steuern zahlen alle Bürger.
Alles Gute für morgen
Kann verstehen das Dir nicht wohl zumute ist. Versuch heute Nacht gut zu schlafen und frühstücke morgen Früh in Ruhe, dann sind die Nerven dicker.
Keiner will diesen Weg gehen, doch was bleibt anderes übrig? Immer dran denken, Du hast als Mensch das Recht auf Hilfe und Unterstützung in Notlagen. Die Behörde ist für den Bürger da.
Sie wird aus Steuergeldern finanziert und Steuern zahlen alle Bürger.
Alles Gute für morgen
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
So das wollen sie haben.
Kaufvertrag Immobilie- Eigentumsverhältnisse.
Nachweis Müll, Wasser, Abwasser, Steuern Vers, etc
Heizkosten Gas. Schuldzinsen.
Grundbuchauszug, Schornsteinfeger.
Erbpachtvertrag.
Firmenkonto Sparkonto, Rentenversicherung.
Betriebswirtschaftliche Monatsauswertung.
Letzten Steuerbescheid.
Ist das alles OK?
MFG Dieter
Kaufvertrag Immobilie- Eigentumsverhältnisse.
Nachweis Müll, Wasser, Abwasser, Steuern Vers, etc
Heizkosten Gas. Schuldzinsen.
Grundbuchauszug, Schornsteinfeger.
Erbpachtvertrag.
Firmenkonto Sparkonto, Rentenversicherung.
Betriebswirtschaftliche Monatsauswertung.
Letzten Steuerbescheid.
Ist das alles OK?
MFG Dieter
Noch was. Wo bekomme ich den Verkehrswert vom Haus Schriftlich??Corica hat geschrieben:So das wollen sie haben.
Kaufvertrag Immobilie- Eigentumsverhältnisse.
Nachweis Müll, Wasser, Abwasser, Steuern Vers, etc
Heizkosten Gas. Schuldzinsen.
Grundbuchauszug, Schornsteinfeger.
Erbpachtvertrag.
Firmenkonto Sparkonto, Rentenversicherung.
Betriebswirtschaftliche Monatsauswertung.
Letzten Steuerbescheid.
Ist das alles OK?
MFG Dieter
hab isch bei google.de gefunden:
http://www.123recht.net/wie-errechnet-s ... 40150.html
kurzer ausschnitt, steht dann weiter auf der seite:
frage:
wie errechnet sich der verkehrswert eines hauses ?
Gibt es da irgendwelche Liste zum nachschauen ? oder ähnliches
A:
Nein, solche Listen gibt es nicht.
Wenn man sich nicht einigen kann, muss ein Gutachter den Verkehrswert ermitteln. Der Verkehrswert hängt von zu vielen Dingen ab.
---
also mußt du wohl einen gutachter bestellen der sich dein grund und boden und haus anschaut.
ob es anders geht weiß ich net. denk ma nich.
oder gugg mal noch selbst bei google.de. vielleicht findest du noch ne bessere seite?
^^
edit:
hier noch was:
http://de.mimi.hu/haus/verkehrswert.html
oder hier:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/9/0,1872,2034057,00.html
in der zweiten infobox(gräulich)
http://www.123recht.net/wie-errechnet-s ... 40150.html
kurzer ausschnitt, steht dann weiter auf der seite:
frage:
wie errechnet sich der verkehrswert eines hauses ?
Gibt es da irgendwelche Liste zum nachschauen ? oder ähnliches
A:
Nein, solche Listen gibt es nicht.
Wenn man sich nicht einigen kann, muss ein Gutachter den Verkehrswert ermitteln. Der Verkehrswert hängt von zu vielen Dingen ab.
---
also mußt du wohl einen gutachter bestellen der sich dein grund und boden und haus anschaut.
ob es anders geht weiß ich net. denk ma nich.
oder gugg mal noch selbst bei google.de. vielleicht findest du noch ne bessere seite?
^^
edit:
hier noch was:
http://de.mimi.hu/haus/verkehrswert.html
oder hier:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/9/0,1872,2034057,00.html
in der zweiten infobox(gräulich)
Das tut mir aufrichtig leid für Dich, mein Mitgefühl.
Verkehrswert des Hauses kannst Du selber ermitteln , wenn ARGE das von einem unabhängigen Gutachter haben will erst die Kostenübernahme klären. Wer bestellt bezahlt und nicht Du.
Oft ist die örtliche Baubehörde mit ihren Sachverständigen der richtige Ansprechpartner und macht das kostenfrei für Dich. Sozusagen als Amtshilfe für ARGE als andere Behörde.
Schau noch mal in die Durchführungsbestimmungen zu § 12 SGB II Hinweise Seite 11 Randziffer 12.42
Gruss
Verkehrswert des Hauses kannst Du selber ermitteln , wenn ARGE das von einem unabhängigen Gutachter haben will erst die Kostenübernahme klären. Wer bestellt bezahlt und nicht Du.
Oft ist die örtliche Baubehörde mit ihren Sachverständigen der richtige Ansprechpartner und macht das kostenfrei für Dich. Sozusagen als Amtshilfe für ARGE als andere Behörde.
Schau noch mal in die Durchführungsbestimmungen zu § 12 SGB II Hinweise Seite 11 Randziffer 12.42
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Dieter
Auch wenn du bei einem Hausverkauf den Preis selbst bestimmst, wirst du ihn dann auch bekommen?
Das mit der Wertermittlung für ARGe hängt damit zusammen das wegen der Prüfung, ob Du überhaubt Leistungsanspruch hast, alles vorhandene Vermögen in seinem Wert festgestellt wird. Bei selbstgenutztem Wohneigentum fällt das 65qm Reihenhaus mit Sicherheit unter das Schonvermögen und muss nicht verkauft werden. Das liegt sicher nicht in einer weiträumigen Parklandschaft sondern auf durchschnittlich grössem Grundstück vermute ich jetzt einfach mal.
Ein Kumpel bewohnt nach dem Tod seines Vaters jetzt alleine ein kl. altes Fachwerkhaus auf dem Land, hat dazu noch eine grössere Ackerfläche (verpachtet) und einen riesigen Garten. Nach der Wertermittlung wurde er zwar aufgefordert durch Landverkauf Geld zum Überleben flüssig zu machen aber wo kein Käufer für Ackerland mit noch laufendem Pachtvertrag, da auch keine Chance zum Verkauf. Er bekommt Alg2 und bei Dir wird es sicherlich ebenso sein.
Gruss
Auch wenn du bei einem Hausverkauf den Preis selbst bestimmst, wirst du ihn dann auch bekommen?
Das mit der Wertermittlung für ARGe hängt damit zusammen das wegen der Prüfung, ob Du überhaubt Leistungsanspruch hast, alles vorhandene Vermögen in seinem Wert festgestellt wird. Bei selbstgenutztem Wohneigentum fällt das 65qm Reihenhaus mit Sicherheit unter das Schonvermögen und muss nicht verkauft werden. Das liegt sicher nicht in einer weiträumigen Parklandschaft sondern auf durchschnittlich grössem Grundstück vermute ich jetzt einfach mal.
Ein Kumpel bewohnt nach dem Tod seines Vaters jetzt alleine ein kl. altes Fachwerkhaus auf dem Land, hat dazu noch eine grössere Ackerfläche (verpachtet) und einen riesigen Garten. Nach der Wertermittlung wurde er zwar aufgefordert durch Landverkauf Geld zum Überleben flüssig zu machen aber wo kein Käufer für Ackerland mit noch laufendem Pachtvertrag, da auch keine Chance zum Verkauf. Er bekommt Alg2 und bei Dir wird es sicherlich ebenso sein.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.