hallo,
übernimmt die arge die nachzahlung für strom und gas(heizung)?
gruß
Nebenkosten-Nachzahlung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Für Strom nicht, aber für Gas. Du bekommst mit deinem monatlichen Zahlungen ja Heizkostenzuschüsse.
Wenn es zu einer Nachzahlung an die Stadtwerke/Gaswerke kommt, gibst du die Endrechnung bei deinem SB ab.
Dort wird dann alles durchgerechnet und ermittelt, ob eine Übernahme der Nachzahlung in Frage kommt.
Also einfach abgeben und abwarten. Stromnachzahlungen werden nicht übernommen, m.E.
Wenn es zu einer Nachzahlung an die Stadtwerke/Gaswerke kommt, gibst du die Endrechnung bei deinem SB ab.
Dort wird dann alles durchgerechnet und ermittelt, ob eine Übernahme der Nachzahlung in Frage kommt.
Also einfach abgeben und abwarten. Stromnachzahlungen werden nicht übernommen, m.E.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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Nicht immer so richtig oder ?
Es ist nicht so einfach wie geschrieben:
Wenn die Warmwasserbereitung z. B. elektrisch erfolgt, gehören ein Teil der Stromkosten auch zu den Kosten der Unterkunft.
Das Sozialgericht Frankfurt, Urteil vom 29. 12. 2006, AZ.: S 58 AS 518/05 hatte entschieden, dass im monatlichen Eckregelsatz von damals 345,- EUR lediglich 8 % für Haushaltsenergiekosten der Wohnung vorgesehen sind. Der darüber hinaus gehende Bedarf für die Stromversorgung müsse daher zu den Kosten der Unterkunft gezählt werden.
Kommentiere hier nur eine gelesene Entscheidung aus dem Netz, also mache keine Rechtsberatung!
Wenn die Warmwasserbereitung z. B. elektrisch erfolgt, gehören ein Teil der Stromkosten auch zu den Kosten der Unterkunft.
Das Sozialgericht Frankfurt, Urteil vom 29. 12. 2006, AZ.: S 58 AS 518/05 hatte entschieden, dass im monatlichen Eckregelsatz von damals 345,- EUR lediglich 8 % für Haushaltsenergiekosten der Wohnung vorgesehen sind. Der darüber hinaus gehende Bedarf für die Stromversorgung müsse daher zu den Kosten der Unterkunft gezählt werden.
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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