Nebenkosten-Nachzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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tine82
Beiträge: 38
Registriert: 15.05.2006 16:49

Nebenkosten-Nachzahlung

Beitrag von tine82 »

hallo,
übernimmt die arge die nachzahlung für strom und gas(heizung)?
gruß
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Für Strom nicht, aber für Gas. Du bekommst mit deinem monatlichen Zahlungen ja Heizkostenzuschüsse.

Wenn es zu einer Nachzahlung an die Stadtwerke/Gaswerke kommt, gibst du die Endrechnung bei deinem SB ab.

Dort wird dann alles durchgerechnet und ermittelt, ob eine Übernahme der Nachzahlung in Frage kommt.

Also einfach abgeben und abwarten. Stromnachzahlungen werden nicht übernommen, m.E.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Nicht immer so richtig oder ?

Beitrag von moselkerl »

Es ist nicht so einfach wie geschrieben:
Wenn die Warmwasserbereitung z. B. elektrisch erfolgt, gehören ein Teil der Stromkosten auch zu den Kosten der Unterkunft.
Das Sozialgericht Frankfurt, Urteil vom 29. 12. 2006, AZ.: S 58 AS 518/05 hatte entschieden, dass im monatlichen Eckregelsatz von damals 345,- EUR lediglich 8 % für Haushaltsenergiekosten der Wohnung vorgesehen sind. Der darüber hinaus gehende Bedarf für die Stromversorgung müsse daher zu den Kosten der Unterkunft gezählt werden.

Kommentiere hier nur eine gelesene Entscheidung aus dem Netz, also mache keine Rechtsberatung!

:idea: :idea: :idea: :idea: :idea:
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
tine82
Beiträge: 38
Registriert: 15.05.2006 16:49

Beitrag von tine82 »

ok. danke schön :-)
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