Umzug in eine andere Wohnung die nicht genehmigt wurde!?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Nüki
Beiträge: 2
Registriert: 09.10.2007 10:24
Wohnort: Berlin

Umzug in eine andere Wohnung die nicht genehmigt wurde!?

Beitrag von Nüki »

Hallo!

Mein Freund und ich (Bedarfsgemeinschaft) wohnen seit 2 Jahren in einer Wohnung, bei der die Miete jetzt ins Unermessliche steigt. Wir sind mit 550 EUR warm eingezogen und befinden uns jetzt bei 630 EUR warm, wobei dieses Jahr wahrscheinlich NOCH eine Mieterhöhung kommen wird.
Diese Wohnung wurde uns damals nicht genehmigt vom AA, aber wir sind trotzdem eingezogen.
So jetzt wollen wir in eine günstigere Wohnung ziehen, da wir ansonsten unseren Lebensunterhalt nicht mehr bezahlen können. Wir hätten auch eine neue Wohnung in die wir einziehen sollen. Diese soll auch ca. 554 EUR warm kosten. Da mein Freund selbstständig ist (aber noch vom AA unterstützt), benötigen wir ein halbes Zimmer als Arbeitszimmer. Das heißt, die Wohnung hätte 2,5 Zimmer. Und wie gesagt, sie wäre billiger als unsere jetzige Wohnung.
Nun haben wir ein Wohnungsangebot beim AA eingereicht, dass aber wahrscheinlich abgelehnt wird. Ich gehe davon aus, dass man für eine Wohnung bloß eine Genehmigung bekommt, wenn sie die Regelleistung also die 444 EUR, die wir zur Miete dazu bekommen, nicht übersteigt. Sehe ich das richtig?
Denn mir ist schon klar, dass ich alles das was über den 444 EUR liegt, selbst drauf legen muss.
Und noch eine Frage: Wir würden auch ohne Genehmigung in diese neue Wohnung ziehen. Genauso wie bei unserer alten Wohnung die nicht genehmigt wurde. Die 444 EUR werden doch aber in jedem Fall übernommen, oder? Egal ob mit oder ohne Genehmigung und egal ob man in einen anderen Bezirk und somit das AA wechselt, oder?
Denn auf diesem Ablehnungsbogen steht drauf, dass das AA bei Einzug in eine nicht genehmigte Wohnung nur dazu VERPFLICHTET ist die Regelleistung von 444 EUR zu übernehmen.
Liebe Grüße Aneka
Mausebär
Beiträge: 118
Registriert: 09.01.2007 10:47

Beitrag von Mausebär »

hallo...
mit dem VERPFLICHTET is das so ne sache...
ich bin auch ohne genehmigung umgezogen... und war auch der meinung, das das amt die summe zahlen muss, die mir mit 3 personen zustehen würde.. PUSTEKUCHEN... ich habe nur das bekommen, was ich für die alte wohnung gezahlt bekommen habe.. da diese sehr klein war, war die miete dementsprechend auch sehr gering.. ich bekomme jetzt nicht mal annähernd das bezahlt, was einem 3 personen-haushalt zusteht :shock: nur weil ich mir den umzug nicht genehmigen lassen hab..

ich wäre damit also vorsichtig..
aber wenn ich das richtig verstanden habe ist die neue Miete bei euch ja geringer als die alte.. dann ist das vielleicht nicht ganz so problematisch..
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!
Nüki
Beiträge: 2
Registriert: 09.10.2007 10:24
Wohnort: Berlin

Beitrag von Nüki »

Wir bekommen jetzt 437 EUr zu unsrer Miete dazu. Sind damals aber auch OHNE Genehmigung hier eingezogen.
Kann das Amt die Zahlung auch verweigern, wenn wir jetzt umziehen?
Blicke überhaupt nicht mehr durch...
Oder ist das Amt verpflichtet uns zumindest die 437 EUR zu zahlen?
Liebe Grüße Aneka
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Nüki
Im § 22 SGB IIsteht dazu:
"....§ 22
Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht...."

heisst also das in der bisherigen Höhe übernommen wird (bei über 25 jährigen)
Schau mal in die AV Wohnen, da steht vielleicht noch genaueres drinne.
Und noch in der Strassensuchmaschine für Berlin.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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