Hartz 4 110% Regelung für die Miete

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Erich
Beiträge: 17
Registriert: 04.03.2007 17:38

Hartz 4 110% Regelung für die Miete

Beitrag von Erich »

Berücksichtigung von Unterkunftskosten bei Gewährung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II )
Seit 01.08.2007 findet die neue Mietobergrenze der Stadt Leverkusen Anwendung, die 110-Prozent –Regelung kann leider ab 01.08.2007 nicht mehr berücksichtig werden.

Info: die Regelung wurde angewendet Leute die Länger als 7 Jahre in ihre Wohnung wohnten, oder wegen Krankheit ein Umzug nicht möglich war.

Weis da jemand ob das zulässig ist?
Oder versuch da, eine Stadt auf Kosten Kranke Geld zu sparen?
pitter
Beiträge: 28
Registriert: 30.05.2007 22:30

Beitrag von pitter »

Die Regelung diente sicher allen Mietern damit diese bei geringfügiger Überschreitung nicht umziehen mussten. Ader da die Gelder immer knapper werden......
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Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Dies ist eine reine kommunale Regelung, der Du im Fall der eigenen Betroffenheit, lediglich duch ein Widerspruchs-/Klageverfahren entgegnen kannst. Das BSG hat dazu ein Grundsatzurteil gesprochen, dies kannst Du hier im Forum nachlesen. Benutzte dazu bitte die Suche. Danke.
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