Kein Geld mehr von Arge , Bafög Antrag dauert noch 2 monate

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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2fast4you
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Kein Geld mehr von Arge , Bafög Antrag dauert noch 2 monate

Beitrag von 2fast4you »

Erstmal hallo allerseits....

Ich hab ein Riesenproblem mit der Arge und mit dem Bafög Amt.

Kleine Vorgeschichte:
Ich bin 21 Jahre alt
habe seit letztes Jahr März ne eigene Wohnung
Habe von September 2006 - August 2007 Hartz 4 bezogen ( volles Hartz 4 )
So habe im Mai eine Zusage eines städtischen Berufskolleg in Duisburg erhalten, dass ich dort eine schulische Ausbildung zum Assistent für Betriebsinformatik und dazu das Fachabitur machen darf.
Die schulische Ausbildung wird nicht bezahlt und ich bin jeden Tag in der Schule ( MO-FR).

Habe das auch meinen Fallmanager gemeldet und der hat es auch dementsprechend vermerkt. Habe dann gegen Anfang Juli versucht schon Bafög zu beantragen, ging aber zu der Zeit nicht da das Bafög Amt ein Formular braucht, welches am ersten Schultag von der Schule ausgefüllt wird. Deshalb konnte ich nur die anderen Formulare abgeben, daraufhin habe ich dann eine Bescheinigung bekommen. Die nette Frau beim Bafög Amt , hat mir dann auch schon gesagt, dass der Antrag ca. 3 - 4 Monate dauern könnte.

Daraufhin habe ich die Arge angeschrieben , dass der Bafög Antrag 3-4 Monate dauern kann und ich nicht weiß von was ich in der Zeit leben soll. Die Bescheinigung des Bafög Amtes habe ich ein paar Tage später eingereicht. Die Arge hat mir auf mein Brief geantwortet, dass sie ab den 01.08. nicht mehr für mich zuständig sind und ich halt den Bafög Antrag früher hätte stellen soll ( wenns mal gegangen wäre ).

Auf die Bescheinigung des Bafög Amtes, habe ich keinerlei Bestätigung oder ein schreiben erhalten. Naja wer weiß wo der gelandet ist...

Ich bin dann natürlich ab den 06.08 normal in die Schule gegangen.
Dann kam der nächste Schlag.... 170€ für Bücher und für ein bestimmtes Fach Sicherheitsschuhe da der Unterricht in der schuleigenen Werkstatt stattfindet.Die ganzen Sachen habe ich von meinen Nebenjob verdienst
bezahlt ( habe Anfang August 250 € erhalten ). Bin dann nochmals am 14.08 zur Arge hin und wollte mit meinen Sachbearbeiter persöhnlich sprechen. Die "nette" Empfangsdame rief ihn an und er sagte nur das die Arge KEIN ÜBERBRÜCKUNGSGELD zahlt und das ich gegen das schreiben von ihm hätte Einspruch legen sollen ( war am 14.08 genau 2 Tage über die 4 Wochenfrist *grrrr*) Daraufhin hab ich zu der Empfangsdame gesagt das ich den Teamleiter gerne sprechen würde, weil das nicht seien kann das ich vllt bald auf der Straße sitze und nix zu essen hab.
Sie ging zum Teamleiter, kam 10 Minuten wieder und meinte nur zu mir der Teamleiter sieht keinen Bedarf für einen Termin. HALLO??!?!?!? wo lebe ich hier?! Ich hätte zu der Zeit echt ne Bombe reinschmeißen können.


Ja die Miete für den Monat August konnte ich nicht bezahlen ( 401€ insgesamt warm / 46m² ) , für den Monat September sieht es nicht anders aus. Vom Stromabschlag, Versicherungen ganz zu schweigen.

Ich brauch drigens Hilfe, also wenn jemand was kluges dazu wissen sollte , bitte ich das der sich mit mir in Verbindung setzt.

Es kann eigentlich nicht sein, dass ein jugendlicher die Zukunft so verbaut wird. Ich versuch die Schule jetzt so gut wie es geht ohne Geld durchzuziehen, aber wie lange das noch gut geht weiß ich nicht.
Nebenbei arbeiten kann ich auch nicht mehr soviel da ich halt morgens bis nachmittags zur schule geh und ich halt auch irgendwie lernen muss.
Das was ich im September bekommen werde wird so ca. 200€ sein. Besser als nix aber trotzdem nicht ausreichend...

Zu meinen Eltern kann ich auch nicht mehr zurück...
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Alle Unterlagen zusammenpacken und ab zum Sozialamt,
SGB 12 § 73 Hilfe in sonstigen Lebenslagen

1Leistungen können auch in sonstigen Lebenslagen erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen. 2Geldleistungen können als Beihilfe oder als Darlehen erbracht werden.
In Deinem Fall müssten die sofort in Leistung treten.
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2fast4you
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Beitrag von 2fast4you »

Bei dem Sozialamt bzw. Arge war ich ja und genau deshalb regt mich das alles ja so auf...
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Die Bafögstelle muss Vorschuss zahlen, wenn sie zu lange für die Bearbeitung brauchen.

Wieso konntest du im August keine Miete zahlen? Du hast geschrieben, dass du bis August 07 ALG 2 bekommen hast...?!

Ansonsten ist gem. § 7, Abs. 5 SGB II tatsächlich die ARGE nicht mehr für dich zuständig. Und das Sozialamt auch nicht, denn auch hier gibt es keine Leistungen an Azubis... Das war aber schon immer so.

Henry
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Henry01,

der zuerst angegangene Sozialleistungsträger ist zur Leistung verpflichtet wenn es brennt, oder hat den Antrag an den zuständigen weiterzuleiten.
Ist die Zuständigkeit unbestimmt, hat er sofort zu leisten, dem Bürger ist ein Zuständigkeitsstreit der Sozialleistungsträger nicht zuzumuten.

Aber das weist Du ja alles. Nur die meisten Betroffenen nicht, und offentsichtlich auch nicht alle SB`s. Die §§ 13 - 15 SGB I kennt halt nicht jeder, ebenso wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, BVerfG, 1 BvR 569/05, traurig, aber wahr.

Wenn das Wissen überall vorhanden wäre, käme es nicht zu solchen Fragen der User hier.

2fast4you,
Sozialamt und Arge sind zwei unterschiedliche Sozialleistungsträger.
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Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Der zuerst angegangene Sozialleistungsträger ist die Bafögstelle. Der Antrag ist dort ja gestellt. Also Vorschuss von der Bafögstelle beantragen!

Das von dir genannte Urteil ist im übrigen nicht übertragbar, da das SGB II geregelt hat, dass es in Vorleistung gehen muss, wenn man sich mit dem Sozialamt nicht einig ist.

Hier ist aber sowohl nach SGB II als auch XII ein Azubi vom Bezug ausgeschlossen. Es geht also nicht um die Frage, ob nun SGB II oder XII überhaupt zuständig ist!

Henry
2fast4you
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Beitrag von 2fast4you »

Ich hab nur bis Juli Geld bekommen und konnte deshalb nicht die Miete für August bezahlen.
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