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frage zu mietobekt nr

Verfasst: 24.07.2007 17:08
von pitri
hallo,liebe leute...das arbeitsamt möchte nach dem ich eine durchschrift des mietvertrages geschickt habe,den orginal vertrag haben,und eine "objekt nummer oder"mietobjektsnr"...

was meinen die damit?unsere neue wohnung ist von privat und die vermieterin ist im urlaub und unser bescheid ist noch nicht bewillgit worden,wir bekommen zur zei nur 320 eu ,da sie die miete nicht berechnet haben..

danje

Verfasst: 24.07.2007 22:56
von Melinde
Hallo pitri
Das mit der Mietobjektsnummer gibt es bei grösseren Wohnanlagen und steht sicher routinemässig auf dem Formular das Du bekommen hast.
Wenn Du den Originalmietvertrag zur Einsichtnahme vorlegst (nicht schicken, Unterlagen verirren sich gerne auf Nimmerwiedersehen) wird das genügen.
Besteh´ dann auch gleich auf umgehende Überweisung der Miete damit die Vermieterin nach ihrem Urlaub nicht wieder urlaubsreif wird vor Ärger.
Gruss