GEZ Befreiung , soll trotzdem nachzahlen !!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
ingo
Beiträge: 8
Registriert: 18.07.2007 06:49
Wohnort: Sachsen Anhalt

GEZ Befreiung , soll trotzdem nachzahlen !!

Beitrag von ingo »

Hallo miteinander,
Habe ab Monat Mai wie üblich meinen Volgeantrag bei der Arge abgegeben, also alles bei Zeiten. Da die Arge ja nun Oberschwere Arbeit hat wurde mein Antrag mal wieder falsch berechnet.
In der zwischenzeit bekam ich auch Post von der GEZ, die mir mitteilte, Ich solle die Berfreiung neu beantragen,da sie ablaufe.
Aber ohne Bewilligungsbescheid kann ich den Befeiungsantrag nicht abschicken.
Endlich am 11 Juni kam mein Bewilligungsbescheid,ich schnell alles kopiert und ab damit zur GEZ.
Nun kam promt die Antwort: Bewilligung erst ab 1.7.07.
für den Monat Juni soll ich nun selber zahlen,da die GEZ nicht rückwirkend
befreien Kann (arme GEZ). Was kann ich nun dagegen machen ??
Muss ich nun seber zahlen?? Durch die falschberechnung der Arge konnte ich ja den Bewilligungsbescheid nich eher abschicken. kann mir jemand einen Rat geben ?
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo ingo
Du hättest den Folge-Befreiungsantrag auch erstmal ohne den Bewilligungsbescheid hinschicken können mit dem Hinweis das der nachgereicht wird. Dann wäre die Befreiung lückenlos weitergelaufen denn auch mit unvollständigen Unterlagen gilt der Antrag als eingegangen.
Du wirst leider für den Juni zahlen müssen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
ingo
Beiträge: 8
Registriert: 18.07.2007 06:49
Wohnort: Sachsen Anhalt

Beitrag von ingo »

Hallo Melinde,

hab ich auch schon mal gemacht, da hieß es dann: ohne Bewilligungsbescheid kann der Antrag leider nicht bearbeitet werden.

Die drehen sich das wie sie es brauchen. :evil:
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Würde vorerst nicht zahlen

Beitrag von moselkerl »

Mit Sicherheit meldet sich die GEZ wieder bei dir. Dann kannst du nochmals alles erklären und auf deine Bemühungen für einen rechtzeitigen Bescheid hinweisen. Die GEZ erkennt es dann sicherlich an und verzichtet auf den Juni!
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
sarah0202
Beiträge: 11
Registriert: 15.04.2006 16:20
Wohnort: hamburg

Beitrag von sarah0202 »

ich musste leider auch nachzahlen :(
luna23
Beiträge: 104
Registriert: 26.12.2005 20:22
Wohnort: Berlin

Beitrag von luna23 »

richtig.
ich mach des auch immer den antrag vorher schreiben und abschicken mit der bemerkung das der harz4 antrag abgeschickt und in arbeit ist und sobald er da ist nachgereicht wird.
hab dann ab und zu noch nen zwischenzettel glaube bekommen von gez das, der antrag halt einging und ich den bescheid halt nachreiche.
so in der art.

für juni wirst du wohl wirklich zahlen müssen. da kann man nix mehr machen. würd ich sagen.

luna.
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Ich habe das auch schon einige Male gahabt dass ich für einen Monat bezahlen musste. Und da steht ja auch immer bei der GEZ Befreiung im Folgemonat wo der Bescheid eingeht.
Also kommt der Bescheid im Juni gilt er ab Juli...
Darum stelle ich den Folgeantrag nun immer so früh, dass ich den Bescheid in dem letzten befreiten Monat der GEZ zurück schicke! Nur so habe ich es beim letzten Mal geschafft lückenlos befreit zu sein!

LG
Silvia
Antworten