Schenkung und hartz4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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stakor
Beiträge: 2
Registriert: 18.06.2007 09:39

Schenkung und hartz4

Beitrag von stakor »

Hallo zusammen,

wäre euch dankbar wenn ihr mir bei folgendem problem helfen könntet,
mein vater bekommt seit 1 Jahr hartz4. Nun mussten wir den folge antrag stellen und wieder kontauszüge der letzten 3 monate beilegen.

das problem ist das ich meinem vater die letzten zwei monate mit je ca 500 euronen unterstützt habe.

einmal mal kfz-rep und einmal waren verwandete da...
problem ist nun das hierüber keine rechnungen vorliegen.

das amt will jetzt eben wissen woher und wofür die kohle verwendet wurde. wie bekommen wir das hin ohne uns selbst ins bein zu schießen :)

thx im voraus
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
Wohnort: Herten
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Beitrag von DjTermi »

Wenn man nichts nach legen kann wirds als Einkommen angerechnet.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
Wohnort: Hamburg

Beitrag von maria1106 »

HAllo!
Für die KFZ Rechnung liegt ja bestimmt ne Quittung/ Rechnung vor und diese kann dann schon mal verwendet werden.
Und für das zweite mal kann ja auch eine Kontodeckung oder private Anschaffungen qittiert sein, oder ?
Dann dürfte nix angerechnet werden.
LG
Silvia
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Schlimmstenfalls kommt übrigens noch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren hinzu, da die Einkünfte jeden Monat hätten angezeigt werden müssen...

Henry
goodlucks
Beiträge: 31
Registriert: 22.11.2005 18:44

Beitrag von goodlucks »

Hallo
An Deiner Stelle würde ich Deinem Vater einen Beleg aushändigen in dem drinsteht, dass Du Deinem Vater dieses Geld zur Lebenshilfe oder was auch immer geliehen hast und er Dir das Geld zurückzahlen wird (auch in kleinen Beträgen). Es kann ja nun immer mal vorkommen das irgend etwas kaputt geht und man in diesem Moment das Geld nicht zur Verfügung hat und dieses sich dann woanders leihen muss.
Gruß
stakor
Beiträge: 2
Registriert: 18.06.2007 09:39

Beitrag von stakor »

vielen dank euch allen :)
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