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Einkommensberechnung

Verfasst: 14.06.2007 17:43
von nervi
Hallo,

lange war ich nicht mehr hier, und es lief auch alles einigermaßen in der Reihe. Doch jetzt treten wieder einige Fragen auf. Ich habe mich heute schon seit Mittag versucht durch zu klicken, auch über die Suchfunktion, aber ich finde nicht wirklich was passendes.
Fakt:
Bedarfsgemeinschaft mit meinem Ehemann;
Einkommen mein Mann 300,00 EUR;
ich 100,00 EUR;
Berechnung:
Regelleistung (das ist alles ok) minus 160,00 EUR (also Anrechnungsfrei 100,00 EUR für mich, 100,00 € + 40 EUR für meinen Mann);

soweit ok ! Jetzt meine Frage:
Warum wird bei der Bereinigung des Einkommens nicht die Pauschale für Versicherungen usw. von je 30 EUR berücksichtigt ??? Die Arge sagt, dass gibt es erst über 400 EUR je Person !
Ich verstehe (bin mir aber nicht sicher ob ich das richtig verstehe) das im Gesetz so, dass die je 30 EUR Pauschale von egal welchem Einkommen abgezogen werden, und wenn man über 400 EUR verdient, und nachweisen kann, das die Kosten laut Satz 1/3-5 die 100 EUR übersteigt, bekäme man sogar die tatsächlichen Kosten berücksichtigt.

Auch die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz werden angebilch laut Arge erst ab 400 EUR berücksichtigt !

Ich versteh bald alles nicht mehr !!! So Pi mal Daumen machen die Fahrtkosten von uns beiden ca. 80 EUR aus, das ist doch bald mein Verdienst weg !!!

Zur Info: Als ich am Anfang Arbeitslosengeld (ist doch auch Einkommen) in Höhe von 360,00 EUR bekam, und die Bedarfgemeinschaft ergänzendes ALG2(glaube es heisst so) dazu, wurden für mich 30 EUR berücksichtigt.

Bestimmt ist hier jemand der mir genaueres dazu sagen kann, oder mir es evtl. etwas verständlicher erklärt.

Ich danke Euch
Nervi

Verfasst: 14.06.2007 23:13
von Melinde
Hallo nervi
Die Pauschale für Versicherungen und die Werbungskosten sind in den 100 € Grundfreibetrag schon drinne. Wenn die Werbungskosten höher sind können die beantragt werden.
Gruss

Verfasst: 15.06.2007 10:01
von nervi
@Melinde,

danke für Deine Antwort, Aber genau das ist der Punkt.
Beantragt worden ist es ja, aber nicht gewährt, Begründung, weil wir beide jeweils noch unter 400 EUR liegen.
Durch das Fahrgeld, die Versicherungen usw. sind wir drüber. Ich versteh da immer noch nicht, dass heist doch je mehr ich verdiene, je mehr darf ich behalten, je mehr wird beim Einkommen bereinigt. Das mag ja vom angedachten Prinzip her ein guter Gedanke sein, eben um die Annahme von sozialversicherten Jobs belohnen. Aber es ist doch nicht wirklich durchdacht ! Was ist den mit Menschen wie wir, zu alt, schreiben sich die Finger wund mit Bewerbungen, und kriegen wenn überhaupt nur Gerinfügige Jobs. Wir (und unseres Gleichen) werden bestraft.

Und als Letztes, wieso habe ich dann die 30 € gutgerechnet bekommen als ich Alg1 (gilt doch auch als normales Einkommen) bekam ?

Danke, und bis dann
Nervi

Verfasst: 15.06.2007 11:14
von Melinde
Hallo nervi
Der § 11 SGB II ist zwischendurch geändert worden und da steht das mit dem ab 400 € drin.
Auch in den Durchführungshinweisen der BA zum § 11 SGB II (Zu berücksichtigendes Einkommen) bei Randziffer 11.31a
und denen zu§ 30 SGB II (Freibeträge bei Erwerbstätigkeit) ab Randziffer 30.7 ist das so beschrieben.
Durchdacht sind Gesetze doch nur dann wenn sie von allen Richtungen aus betrachtet und auf ihren Nutzen für das Volk überprüft sind.
Nur, wenn ein Auge und (mindestens) das halbe Hirn der Gesetzesmacher mit den Interessen anderer und der eigenen beschäftigt ist schränkt das die Sichtweise ein. :wink:
Liebe Grüsse

Verfasst: 17.06.2007 17:22
von nervi
Ja, Melinde, dann kommt der "Tunnelblick" !!! :wink:
Danke für die Antwort.

schönen Sonntag noch

Verfasst: 30.07.2007 22:39
von nervi
Hallo noch mal in dieser Sache,

mittlerweile hat mein Mann Gott sei Dank ein Bruttoeinkommen von 500 € und ich von 150 €. Alles korrekt angegeben und gemeldet. Nur bin ich mit den Freibeträgen nicht wirklich viel weiter.

Problem:
Bei meinem Mann wird die richtige Summe als Freibetrag (100 € + 20 % vom Rest) ausgewiesen.
Bei mir lediglich 80 € !!!??? :?: Muss ich das verstehen ? Müssten es nicht auch 100 € + 20 % vom Rest sein ?! :!:

Des Weiteren werden bei uns gar keine Werbungskosten (also auch kein Fahrgeld usw.) berücksichtigt, obwohl wir die höheren beantragt haben.
Wie sieht es denn hiermit aus ? Habe das Internet durchforstet, und ich finden immer die abzusetzenden Werbungskosten bei über 400 € Verdienst.

Habe für beides schon Einspruch eingelegt, wollen prüfen.

danke Euch schon jetzt
Nervi

Hat hier jemand was für mich ?

Verfasst: 31.07.2007 12:58
von Henry01
Bei mir lediglich 80 € !!!???
Das liest man öfters und liegt zumeist dran, dass die 30 Euro für Versicherungspauschale und dann noch 80 Euro Freibetrag Erwerb getrennt auftauchen. Zusammen sind das dann die 110 Euro (normalerweise sind da ja die 30 Euro Vers.pauschale drin), die es bei 150 Euro Lohn auch mit der "100 Euro + 20% vom Rest" - Regel auch wären... Sind bei dir die 30 Euro irgendwo ersichtlich?

Henry

Verfasst: 31.07.2007 13:08
von nervi
@ Henry01

Hallo,

danke für Deine Antwort. Tatsächlich stehen die noch seit damals (vor dem neuen Gesetz) noch als Minus drin, sind aber nicht berücksichtigt.
Vorletzter Gang zur Arge: angeblich kann man es nicht rausnehmen, wird aber nicht berechnet.
Letzter Gang zur Arge: nehmen wir raus, bleiben aber trotzdem nur 80 €, als ich anmerkte es stände im Gesetz anders, kam: ist immer unterschiedlich, machen wir ja nicht, sondern der Computer/Software ! Auf mein Bitten hin nahm sich jemand anders der Sache an, und wollte ggf. neuen Bescheid (ist aber noch nicht da)schicken.

mfg