Einkommensberechnung
Verfasst: 14.06.2007 17:43
Hallo,
lange war ich nicht mehr hier, und es lief auch alles einigermaßen in der Reihe. Doch jetzt treten wieder einige Fragen auf. Ich habe mich heute schon seit Mittag versucht durch zu klicken, auch über die Suchfunktion, aber ich finde nicht wirklich was passendes.
Fakt:
Bedarfsgemeinschaft mit meinem Ehemann;
Einkommen mein Mann 300,00 EUR;
ich 100,00 EUR;
Berechnung:
Regelleistung (das ist alles ok) minus 160,00 EUR (also Anrechnungsfrei 100,00 EUR für mich, 100,00 € + 40 EUR für meinen Mann);
soweit ok ! Jetzt meine Frage:
Warum wird bei der Bereinigung des Einkommens nicht die Pauschale für Versicherungen usw. von je 30 EUR berücksichtigt ??? Die Arge sagt, dass gibt es erst über 400 EUR je Person !
Ich verstehe (bin mir aber nicht sicher ob ich das richtig verstehe) das im Gesetz so, dass die je 30 EUR Pauschale von egal welchem Einkommen abgezogen werden, und wenn man über 400 EUR verdient, und nachweisen kann, das die Kosten laut Satz 1/3-5 die 100 EUR übersteigt, bekäme man sogar die tatsächlichen Kosten berücksichtigt.
Auch die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz werden angebilch laut Arge erst ab 400 EUR berücksichtigt !
Ich versteh bald alles nicht mehr !!! So Pi mal Daumen machen die Fahrtkosten von uns beiden ca. 80 EUR aus, das ist doch bald mein Verdienst weg !!!
Zur Info: Als ich am Anfang Arbeitslosengeld (ist doch auch Einkommen) in Höhe von 360,00 EUR bekam, und die Bedarfgemeinschaft ergänzendes ALG2(glaube es heisst so) dazu, wurden für mich 30 EUR berücksichtigt.
Bestimmt ist hier jemand der mir genaueres dazu sagen kann, oder mir es evtl. etwas verständlicher erklärt.
Ich danke Euch
Nervi
lange war ich nicht mehr hier, und es lief auch alles einigermaßen in der Reihe. Doch jetzt treten wieder einige Fragen auf. Ich habe mich heute schon seit Mittag versucht durch zu klicken, auch über die Suchfunktion, aber ich finde nicht wirklich was passendes.
Fakt:
Bedarfsgemeinschaft mit meinem Ehemann;
Einkommen mein Mann 300,00 EUR;
ich 100,00 EUR;
Berechnung:
Regelleistung (das ist alles ok) minus 160,00 EUR (also Anrechnungsfrei 100,00 EUR für mich, 100,00 € + 40 EUR für meinen Mann);
soweit ok ! Jetzt meine Frage:
Warum wird bei der Bereinigung des Einkommens nicht die Pauschale für Versicherungen usw. von je 30 EUR berücksichtigt ??? Die Arge sagt, dass gibt es erst über 400 EUR je Person !
Ich verstehe (bin mir aber nicht sicher ob ich das richtig verstehe) das im Gesetz so, dass die je 30 EUR Pauschale von egal welchem Einkommen abgezogen werden, und wenn man über 400 EUR verdient, und nachweisen kann, das die Kosten laut Satz 1/3-5 die 100 EUR übersteigt, bekäme man sogar die tatsächlichen Kosten berücksichtigt.
Auch die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz werden angebilch laut Arge erst ab 400 EUR berücksichtigt !
Ich versteh bald alles nicht mehr !!! So Pi mal Daumen machen die Fahrtkosten von uns beiden ca. 80 EUR aus, das ist doch bald mein Verdienst weg !!!
Zur Info: Als ich am Anfang Arbeitslosengeld (ist doch auch Einkommen) in Höhe von 360,00 EUR bekam, und die Bedarfgemeinschaft ergänzendes ALG2(glaube es heisst so) dazu, wurden für mich 30 EUR berücksichtigt.
Bestimmt ist hier jemand der mir genaueres dazu sagen kann, oder mir es evtl. etwas verständlicher erklärt.
Ich danke Euch
Nervi