hallo,
ich hab da mal eine frage:
Und zwar hat meine freundin mir erzählt, als sie ergänzendes alg2 zum alg1 bekommen hat, wurde ihr KFZ-Haftpflicht übernommen... kann ich das dann auch erwarten? wir bekommen seit februar auch ergänzendes alg2 zum verdienst meines freundes und ich habe die haftpflicht beim folgeantrag jetz mal mit angegeben...wie stehen die chancen das sie übernommen werden??
Lg, Jenny
KFZ-haftpflicht
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Abgesetzt werden auf das Einkommen zu entrichtende Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung.
Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen werden in nachgewiesener Höhe vom Einkommen abgesetzt (z.B. Kfz-Haftpflicht). Weiterhin werden vom Einkommen volljähriger Hilfebedürftiger 30 Euro monatlich für angemessene private Ver-sicherungen (z.B. Hausratversicherung, private Haftpflichtversicherung) pauschal abgesetzt
Weiterhin werden vom Einkommen geförderte Altersvorsorgebeiträge („Riester-Rentenbeiträge“) abgezogen.
Mit der Erzielung des Einkommens verbundene Ausgaben bleiben ebenfalls anrechnungsfrei.
Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen werden in nachgewiesener Höhe vom Einkommen abgesetzt (z.B. Kfz-Haftpflicht). Weiterhin werden vom Einkommen volljähriger Hilfebedürftiger 30 Euro monatlich für angemessene private Ver-sicherungen (z.B. Hausratversicherung, private Haftpflichtversicherung) pauschal abgesetzt
Weiterhin werden vom Einkommen geförderte Altersvorsorgebeiträge („Riester-Rentenbeiträge“) abgezogen.
Mit der Erzielung des Einkommens verbundene Ausgaben bleiben ebenfalls anrechnungsfrei.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.