Fragen zur Betriebskostenabrechnung...
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Fragen zur Betriebskostenabrechnung...
Hallo, ich habe heute meine Abrechnung fuers letzte Jahr erhalten. Nun ist es so, dass ich nachzahlen soll und die Miete wurde auch gleich erhöht. Kann ich das beim Amt einreichen und bekomme ich die Nachzahlung von denen ??? Ich bekomme erst seit Januar Harz 4 und kenne mich da nicht so aus.
Lieben Dank.
Lieben Dank.
Wenn Die Betriebsabrechnung kommt und eine Nachzahlung fällig wird dann bekommt man die nicht Automatisch vom Amt bezahlt.
Es besteht aber die Möglichkeit für jeden ALG II - Empfänger Nachzahlungsverpflichtungen aus Jahresabrechnungen der Miet- und/ oder Nebenkosten auf Antrag als Beihilfe gewährt zu bekommen!
Die frage ist allerdings auch noch ob die Wohnung über die KDU liegt oder darunter , also ob sie angemessen ist; wenn dies dadunter ist hast Du gute chance das Du die kosten erstattet bekommst.
Formlosen Antrag machen und eine Kopie der Betriebsabrechnung bei legen und ab geht die Post zur ARGE.
Edit Rot
Es besteht aber die Möglichkeit für jeden ALG II - Empfänger Nachzahlungsverpflichtungen aus Jahresabrechnungen der Miet- und/ oder Nebenkosten auf Antrag als Beihilfe gewährt zu bekommen!
Die frage ist allerdings auch noch ob die Wohnung über die KDU liegt oder darunter , also ob sie angemessen ist; wenn dies dadunter ist hast Du gute chance das Du die kosten erstattet bekommst.
Formlosen Antrag machen und eine Kopie der Betriebsabrechnung bei legen und ab geht die Post zur ARGE.
Edit Rot
Zuletzt geändert von DjTermi am 14.05.2007 20:08, insgesamt 2-mal geändert.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo DJ Termi
Dass die Nachzahlung nicht übernommen wird, ist mir absolut neu. In Berlin wird die reine Betriebskostennachzahlung übernommen. Eine andere Frage ist natürlich, ob nach der Erhöhung der Miete die Angemessenenheiteskriterien nicht überschritten werden. Wenn ja, erfolgt eine Anhörung zur Senkung der KdU. Aber die Nachzahlung wird trotzdem zuerst übernommen, da sie zu den Kosten der Unterkunft und Heizung gehört.
Dass die Nachzahlung nicht übernommen wird, ist mir absolut neu. In Berlin wird die reine Betriebskostennachzahlung übernommen. Eine andere Frage ist natürlich, ob nach der Erhöhung der Miete die Angemessenenheiteskriterien nicht überschritten werden. Wenn ja, erfolgt eine Anhörung zur Senkung der KdU. Aber die Nachzahlung wird trotzdem zuerst übernommen, da sie zu den Kosten der Unterkunft und Heizung gehört.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden, weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden, weil sie das nicht sind.
Hallo EngelGabi,
Was habe ich denn Extra in Super Dick geschrieben? Die Frage ist doch auch hier wie ich schon sagte ob die Miete überhaupt angemessen ist.
Wenn nicht bekommt Sie auch nichts.
Ich habe eigentlich nichts anderes geschrieben was sich bei Dir wieder Spiegelt. Habe meine Antwort mal ein wenig geändert so ist es vielleicht besser für das Auge des Betrachters zu versthen
Gruß Termi ´
Was habe ich denn Extra in Super Dick geschrieben? Die Frage ist doch auch hier wie ich schon sagte ob die Miete überhaupt angemessen ist.
Wenn nicht bekommt Sie auch nichts.
Ich habe eigentlich nichts anderes geschrieben was sich bei Dir wieder Spiegelt. Habe meine Antwort mal ein wenig geändert so ist es vielleicht besser für das Auge des Betrachters zu versthen
Gruß Termi ´
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Die Betriebskostennachzahlung wird nur dann übernommen, wenn die tatsächlichen zu übernehmenden Betriebskosten höher sind als die Kosten, die im Abrechnugszeitraum übernommen wurden.
So einen Schrieb hab ich vor einer Woche bekommen, da ich meine Abrechnung noch einreichen musste (immerhin beziehen wir ja noch 2,45 Euro vom Amt )
Darin steht genau der oben genannte Satz mit der Höhe der übernommenen Kosten im Abrechnungszeitraum und deshalb wurde der Antrag (den ich zwar nie gestellt hab, aber naja) abgelehnt.
Bei mir lags daran, das Kabelgebühren in der Miete drin waren, die nicht berücksichtigt werden, da sie aus der Regelleistung bestritten werden müssen. Deshalb verringerte sich der Betrag der Kosten und ich fiel somit aus dem Anspruch der Übernahme raus.
So einen Schrieb hab ich vor einer Woche bekommen, da ich meine Abrechnung noch einreichen musste (immerhin beziehen wir ja noch 2,45 Euro vom Amt )
Darin steht genau der oben genannte Satz mit der Höhe der übernommenen Kosten im Abrechnungszeitraum und deshalb wurde der Antrag (den ich zwar nie gestellt hab, aber naja) abgelehnt.
Bei mir lags daran, das Kabelgebühren in der Miete drin waren, die nicht berücksichtigt werden, da sie aus der Regelleistung bestritten werden müssen. Deshalb verringerte sich der Betrag der Kosten und ich fiel somit aus dem Anspruch der Übernahme raus.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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Da gibts nur die Möglichkeiten eines dahlen da es bei ALG I um eine Sozialversicherungsleistung handelt, da gibts keine zuschüsse für.
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Wenn das Amt NEIN sagt, dann versuche beim Vermieter mal ne Ratenzahlung zu machen, das dürfte kein Problem sein.
Die Stadtwerke machen es doch genauso......
So zahlst du dann monatlich deine Miete(Restmiete oder wie auch immer) und tilgst nebenher dann immer ein bissl an Abrechnung ab.
Die Stadtwerke machen es doch genauso......
So zahlst du dann monatlich deine Miete(Restmiete oder wie auch immer) und tilgst nebenher dann immer ein bissl an Abrechnung ab.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
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Die Betriebskosten sind aber in einem Zeitraum gefallen wo Du im Bezug von Arbeitslosengeld warst.Mausebär hat geschrieben:hm...
ich krieg doch jetz aber alg II ..
Schulden machen musst du so oder so...Beim Amt musst Du dies doch auch per Raten zahlen ob beim Vermieter oder Amt , kommt das gleiche bei raus. Oder musst schauen wo halt eine Niedrigere zahlung möglich ist ** Kleiner Tip **
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Hallo!
Also ich finde das furchtbar das ALGII Empfänger immer irgentwas in Raten zahlen sollen. Dann zahlt man die Nebenkosten aus dem letzten Jahr dann kommt vielleicht noch eine Stromnachzahlung in Raten dazu, vielleicht ne Rückforderung der ARGE weil mal wieder einer falsch gerechnet hat und was bitte soll dann von der Regelleistung (345 oder 311) noch zum Leben bleiben?
Aber unnötige Zwangsumzüge und der Gleichen werden bis in xxxx Beträgen gezahlt!
Sorry das musste ich jetzt mal los weden!
Gruß Silvia
Also ich finde das furchtbar das ALGII Empfänger immer irgentwas in Raten zahlen sollen. Dann zahlt man die Nebenkosten aus dem letzten Jahr dann kommt vielleicht noch eine Stromnachzahlung in Raten dazu, vielleicht ne Rückforderung der ARGE weil mal wieder einer falsch gerechnet hat und was bitte soll dann von der Regelleistung (345 oder 311) noch zum Leben bleiben?
Aber unnötige Zwangsumzüge und der Gleichen werden bis in xxxx Beträgen gezahlt!
Sorry das musste ich jetzt mal los weden!
Gruß Silvia
Nur an der falche Stelle, ich kann nur das wiedergeben was im SGB steht ich kann doch auch nichts dafür Ich kann nicht alles schöner reden als es bezahlt wird...maria1106 hat geschrieben:Sorry das musste ich jetzt mal los weden!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
das war ja meine Befürchtung, das die Nebenkosten deswegen nicht übernommen werden.DjTermi hat geschrieben:
Die Betriebskosten sind aber in einem Zeitraum gefallen wo Du im Bezug von Arbeitslosengeld warst.
Schulden machen musst du so oder so...Beim Amt musst Du dies doch auch per Raten zahlen ob beim Vermieter oder Amt , kommt das gleiche bei raus. Oder musst schauen wo halt eine Niedrigere zahlung möglich ist ** Kleiner Tip **
also werd ich doch wegen Ratenzahlung nachfragen..
aber wie schon gesagt:
man muss alles in Raten abzahlen, verliert irgendwann den überblick und dann ist das Elend gross! aber was bleibt einem denn andres übrig??
liebe grüße
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!
Rechne doch einfach mal durch, was Dir nach Abzügen zum Leben bleibt, damit Du eine nachvollziehbare Ratenhöhe vereinbaren kannst.
Nicht das Du nachher alles schön abzahlst und dann aber kein Geld mehr zum Leben hast.
Ich hab mir ein normales Schreibheft angelegt, da steht alles drin, weil die vorgedruckten Haushaltsbücher sind einfach nur dumm, finde ich.
Dort steht dann was an Einnahmen ist, was ich an Fixkosten als Ausgaben habe und dann was ich an Raten abzahlen muss.
Geht wirklich gut, und man behält den Überblick. Jeden Monat wird dann abgestrichen, was an Raten weg ist und dann fällts auch leichter alles zuzuordnen.
Nicht das Du nachher alles schön abzahlst und dann aber kein Geld mehr zum Leben hast.
Ich hab mir ein normales Schreibheft angelegt, da steht alles drin, weil die vorgedruckten Haushaltsbücher sind einfach nur dumm, finde ich.
Dort steht dann was an Einnahmen ist, was ich an Fixkosten als Ausgaben habe und dann was ich an Raten abzahlen muss.
Geht wirklich gut, und man behält den Überblick. Jeden Monat wird dann abgestrichen, was an Raten weg ist und dann fällts auch leichter alles zuzuordnen.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Hallo nonsens!
Das ist eine gute Idee ! Ich mache das nämlich auch so! Man verliert zwar nie den Überblick, aber es ändert nichts daran dass zu viele Raten auch ne 0 unterm Strich bedeuten kann!
Wie Ralf Hagelstein schon schrieb, der Mindestsatz zum Leben sollte einem schon bleiben.
Und das tut es aber nie, wenn man irgentwas abzahlen soll / muss!
Darum halte ich weder von nem Dahrlen was noch von diesen Ratenzahlungen irgentwelcher Rückforderungen! Vorallem wenn das Amt den Fehler gemacht hat und nicht mal erklären kann wie sich so ne Überzahlung zusammensetzt!
Kein Wunder dass immer mehr ALGII Empfänger die Hilfe von Caritativen/ Kirchlichen Einrichtung benötigen . Doch da ist das Geld auch knapp.
Ich werde mir in Zukunft jedenfalls nichts mehr gefallen lassen, wenn wieder ne Rückforderung ansteht wo keiner weis für was ich zahlen soll, oder wenn mal wieder Jemand vom Amt sagt " Können wir das nicht einfach ganz unbürokratisch bei der nächsten Leistung anziehen!
Und dann plötzlich die Rückforderung als zusätzliches Einkommen verrechnet wird! Weil der Betrag der Rückforderung ja irgentwo aufgelistet werden muss! Nee mit mir nicht mehr !
LG
Silvia
Sorry etwas vom Thema abgeschweift....
Das ist eine gute Idee ! Ich mache das nämlich auch so! Man verliert zwar nie den Überblick, aber es ändert nichts daran dass zu viele Raten auch ne 0 unterm Strich bedeuten kann!
Wie Ralf Hagelstein schon schrieb, der Mindestsatz zum Leben sollte einem schon bleiben.
Und das tut es aber nie, wenn man irgentwas abzahlen soll / muss!
Darum halte ich weder von nem Dahrlen was noch von diesen Ratenzahlungen irgentwelcher Rückforderungen! Vorallem wenn das Amt den Fehler gemacht hat und nicht mal erklären kann wie sich so ne Überzahlung zusammensetzt!
Kein Wunder dass immer mehr ALGII Empfänger die Hilfe von Caritativen/ Kirchlichen Einrichtung benötigen . Doch da ist das Geld auch knapp.
Ich werde mir in Zukunft jedenfalls nichts mehr gefallen lassen, wenn wieder ne Rückforderung ansteht wo keiner weis für was ich zahlen soll, oder wenn mal wieder Jemand vom Amt sagt " Können wir das nicht einfach ganz unbürokratisch bei der nächsten Leistung anziehen!
Und dann plötzlich die Rückforderung als zusätzliches Einkommen verrechnet wird! Weil der Betrag der Rückforderung ja irgentwo aufgelistet werden muss! Nee mit mir nicht mehr !
LG
Silvia
Sorry etwas vom Thema abgeschweift....
Das Büchlein hat sich bei mir schon bewährt, denn so stellte ich fest das ich 4 monate an einem gläubiger abzahlte, der schon lange fertig war
und nu wollen die natürlich nicht zurückzahlen, weil wegen prüfen etc pp - aber naja, wäre jetzt off topic....
und so ein heft is ja billiger als völlig sinnlose haushaltsbücher im handel
und nu wollen die natürlich nicht zurückzahlen, weil wegen prüfen etc pp - aber naja, wäre jetzt off topic....
und so ein heft is ja billiger als völlig sinnlose haushaltsbücher im handel
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Soo.. jetz ist es soweit...
ich hatte heute morgen meine NK-Abrechnung für 2006 im Briefkasten.
Nachzahlung über 900 €
ich hab schon versucht bei der Arge anzurufen, wegen eventuell ner Übernahme oder wenigstens nen Teil davon.. da erreicht man wiedermal niemanden
sollten die das doch übernehmen, wird das dann nen Darlehen??
liebe grüße und Danke ..
ich hatte heute morgen meine NK-Abrechnung für 2006 im Briefkasten.
Nachzahlung über 900 €
ich hab schon versucht bei der Arge anzurufen, wegen eventuell ner Übernahme oder wenigstens nen Teil davon.. da erreicht man wiedermal niemanden
sollten die das doch übernehmen, wird das dann nen Darlehen??
liebe grüße und Danke ..
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!
Ausschlaggebend für die Erstattung ist der Zeitpunkt der Erstellung. Solltest du im Bezug von ALG ii sein, bekommst du auch die Nachzahlung der Betriebskosten erstattet. Ist deine Wohnung nicht in der Angemessenheit, wirst du ein Schreioben der ARGE bekommen, worin du zur Senkung der Kosten aufgefordert wirst.Mausebär hat geschrieben:Soo.. jetz ist es soweit...
ich hatte heute morgen meine NK-Abrechnung für 2006 im Briefkasten.
Nachzahlung über 900 €
ich hab schon versucht bei der Arge anzurufen, wegen eventuell ner Übernahme oder wenigstens nen Teil davon.. da erreicht man wiedermal niemanden
sollten die das doch übernehmen, wird das dann nen Darlehen??
liebe grüße und Danke ..
Ich bin ja erst kurz hier im Forum, habe aber bisher noch keine vernünftige Antwort auf Fragen der Hartz 4 Empfänger hier lesen können.
Gruß
Pitter
das stimmt nicht so ganz........pitter hat geschrieben:Ausschlaggebend für die Erstattung ist der Zeitpunkt der Erstellung. Solltest du im Bezug von ALG ii sein, bekommst du auch die Nachzahlung der Betriebskosten erstattet....Mausebär hat geschrieben:Soo.. jetz ist es soweit...
ich hatte heute morgen meine NK-Abrechnung für 2006 im Briefkasten.
Nachzahlung über 900 €
ich hab schon versucht bei der Arge anzurufen, wegen eventuell ner Übernahme oder wenigstens nen Teil davon.. da erreicht man wiedermal niemanden
sollten die das doch übernehmen, wird das dann nen Darlehen??
liebe grüße und Danke ..
das muss das Amt erstmal durchprüfen, und dann entscheidet sich, ob eine Übernahme stattfindet oder nicht.Die Betriebskostennachzahlung wird nur dann übernommen, wenn die tatsächlichen zu übernehmenden Betriebskosten höher sind als die Kosten, die im Abrechnugszeitraum übernommen wurden. (Quelle: Wortlaut meines eigenen Bescheides)
dann musst Du genauer lesen, hier schildert jeder seine Erfahrungen die er macht, ob aktueller oder ehemaliger HartzIV Empfänger - ich denke mal, Hilfestellung und vernünftige Antworten gibts hier zu GenügeIch bin ja erst kurz hier im Forum, habe aber bisher noch keine vernünftige Antwort auf Fragen der Hartz 4 Empfänger hier lesen können.
Hallo und dankschön für die Antworten..
ich hab jetz endlich jemand von der Arge erwischt und die nette Frau meinte ich soll die NK-Abrechnung hinschicken, Aber sie hat mir wenig Hoffnung gemacht, das die übernommern wird, weil ich ja 2006 noch ALG 1 bekommen hab
Von der Wohnungsgesellschaft hab ich ne Ratenzahlung angeboten bekommen, nur deckt sich die Höhe der Raten absolut nicht mir dem, was ich monatlich zahlen könnte
Außerdem betrifft die NK-Abrechnung noch meine alte Wohnung.. die war "angemessen" für 3 Personen.. nur welche Höhe ist bei den Nebenkosten angemessen???
Soll ich vielleicht um die Kosten zu senken im kalten sitzen, nicht mehr duschen gehen und meinen Müll anderweitig entsorgen
naja.. ich hab jedenfalls keinen Plan wie ich das zahlen soll..
liebe grüße
ich hab jetz endlich jemand von der Arge erwischt und die nette Frau meinte ich soll die NK-Abrechnung hinschicken, Aber sie hat mir wenig Hoffnung gemacht, das die übernommern wird, weil ich ja 2006 noch ALG 1 bekommen hab
Von der Wohnungsgesellschaft hab ich ne Ratenzahlung angeboten bekommen, nur deckt sich die Höhe der Raten absolut nicht mir dem, was ich monatlich zahlen könnte
Außerdem betrifft die NK-Abrechnung noch meine alte Wohnung.. die war "angemessen" für 3 Personen.. nur welche Höhe ist bei den Nebenkosten angemessen???
Soll ich vielleicht um die Kosten zu senken im kalten sitzen, nicht mehr duschen gehen und meinen Müll anderweitig entsorgen
naja.. ich hab jedenfalls keinen Plan wie ich das zahlen soll..
liebe grüße
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!
Das sage ich doch die ganze zeitMausebär hat geschrieben:Hallo und dankschön für die Antworten..
ich hab jetz endlich jemand von der Arge erwischt und die nette Frau meinte ich soll die NK-Abrechnung hinschicken, Aber sie hat mir wenig Hoffnung gemacht, das die übernommern wird, weil ich ja 2006 noch ALG 1 bekommen hab
Die Möglichkeit eines Dahlen würde noch da sein, und da kannst Du geringe Raten zahlen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
no commentpitter hat geschrieben:quote]
Ich bin ja erst kurz hier im Forum, habe aber bisher noch keine vernünftige Antwort auf Fragen der Hartz 4 Empfänger hier lesen können.
Gruß
Pitter
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ja, ich weiß dochDjTermi hat geschrieben:Das sage ich doch die ganze zeitMausebär hat geschrieben:Hallo und dankschön für die Antworten..
ich hab jetz endlich jemand von der Arge erwischt und die nette Frau meinte ich soll die NK-Abrechnung hinschicken, Aber sie hat mir wenig Hoffnung gemacht, das die übernommern wird, weil ich ja 2006 noch ALG 1 bekommen hab
Die Möglichkeit eines Dahlen würde noch da sein, und da kannst Du geringe Raten zahlen.
nur man klammert sich halt an jeden Strohhalm..
mir wird auch nix andres bleiben als nen Darlehen, aber dazu muss die nette Frau von der Arge sich das erstmal angucken..
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!
Drücke alles was ich kann
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.