In welche welt leben wir?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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tino
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In welche welt leben wir?

Beitrag von tino »

Ich habe ein Brief bekommen (3 seiten) wo stand das festgestellt würde das meiner Wohnung unangemessen ist---eine tabelle war dabei 1 person 360 euro. (Bin eine person ) und ab April warmiete ist 428 euro.
Es gabt mehere frage um 10% übersteigen zur können ca. 10 punkte.
Bistdu scwanger? bistdu scwerbehindert oder über 60 mit länger als 15 jahre wondauer und so weiter.
Alle punkte haben auf mich nicht zugetroffen, sodas der Anwalt hat gesagt das die hoffnung sehr gering sind. 68 euro differenz ist zuviel sind.
Das JobCenter hat mir die möglischkeit gegeben zum Antworten ob ich grunde hätte um eine senkung der miete zu vermeiden.
Ich habe Bei meine Anwalt eine vollmacht unterschrieben und Er werd ein
brief an das jobcenter schreiben und die Prüfung der Wirtschaftlichkeit
anfordern hat auch angewiesen das in fall eine zwagsumzug
die volle kosten von jc. übernehmen werden mussen.
kopie von arzt attest (bin asma krank -u.Beinscheibevohrfall) wie die kopie von kontoauszüge der letzten 3 monate
miete schickt Er auch mit. (Die kopie von letzte 3 miete kontoauszüge wollte das jobcenter haben --so stand in der brief.
Die wollen eine Antwort bis zum 10/05 .
Meiner Anwalt sagte auch das ich sehr warscheinlisch zum anhörung (so wie bei Stasi zeiten ) bei JobCenter eingeladen werd:

Der Anwalt sagte auch das wenn ich zum umzug aufgefordert werd dann zählt als termin start 10/05.
Sagte auch das ich wiederspruch einlegen kann um die sache zu verlängern; aber dann muss ich ein andere beratungschein bringen , und bei Amtsgericht ein andere grund angeben ; beispiel zwangsumzug.
Noch wass möchte ich sagen; Ich habe jahrenlan steuer bezählt habe und nicht wenig fur wass? Damals gilten andere gezätze und jetzt??
Alles wass ich in vielem jahre aufgebaut habe muss ich aufgeben ?
Die politiker führen eine luxusleben auf unsere kosten auf kosten vom Armen menschen---wie lange noch??
Warum bleiben die leute noch so ruhig????
Sind Wir nix? Nein Wir sin menschen und wir wollen auch leben.
DjTermi du bist doch von arbeitsamt ; sag doch deine meinung.
Ihr darf einfach mir nicht alles wegnehmen!!
Ja das ist kapitalistiche system.
Erstmal muss mann ausprobieren aufbauen und dann alles wegnehmen.
Sorry für die viele schreibfähler ich bin italiener un mir werd allessssss weggenohmen ! Ich habe dafür schwer gearbeitet!
Ich hoffer nur das ergend jenand mich verstehen;
Das wass ich in moment erlebe ist unnreal!
Es bleibt nur an die andere viel glück zu wünschen
Bitte nicht böse Böse sein ich habe echt die nase supervoll, und bin sehr traurig und bin nicht bereit sowass zu akzeptieren----ich werde weiter känpfen !!
Wollte wass fragen; wenn Ich zum anhörunggespräsch eingeladen werd, und keine zeuge mitbringenkann , darf ich dann ein kleine tonbahnd mitnehmen und das gespräsch aufnehmen??
Mann sollte ertmal gefühle zeigen ___ Leider das wort gefühle ist bei viele unbekannt!!----Dann reden wir lieber nicht von die "stasi" von jobcenter.
Na ja Signor DJ Termi ist ja nicht meiner angelegenheit aber wenn Du in meiner alter wäre und dursch gemacht hättest wass ich alles dursch gemacht habe dann bin ich ganz sicher das du an unsere seite wäre.

Cu
Gast

Beitrag von Gast »

Hier findest Du Hilfe:
Kampagne gegen Zwangsumzüge
Bild

Notruftelefon
bundesweite Notrufnummer:
Telefonnummer bei Zwangsmaßnahmen und dessen Verhinderung
bundesweit und Raum Köln-Bonn:
Erwerbslosen Forum Deutschland: 0228/ 2495594

Tel. in Berlin: 0800/ 27 27 27 8 (kostenfrei, nur aus dem Berliner Festnetz)
erreichbar jeden Di. und Do. 10-13 Uhr


www.gegen-zwangsumzuege.de
moselkerl
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Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Anderweitig Hilfe suchen, als den Anwalt

Beitrag von moselkerl »

Habe deinen Brief hier gelesen. Es gibt doch immer Personen, die du sicherlich zu dem Gespräch im JobCenter mitnehmen kannst. Du brauchst sicherlich nicht allein dort hingehen und das ist auch nicht so gut. Wenn du mir schreibst wo du wohnst, kann ich dir sicherlich weiterhelfen. Das mit dem Tonband kannst du vergessen. Es macht dich nur unsicher und verwendbar ist es auch nicht.
Gegenwärtig nimmt die Zahl der geforderten Zwangsumzüge gewaltig zu, doch umziehen musst du ja erst, wenn du auch eine entsprechende Wohnung gefunden hast und das ist langwierig und kann auch lange dauern. Mach dich da nicht verrückt.
Doch mit dem Anwalt ist es wohl eine Angelegenheit, die du noch einmal überdenken solltest. Spar dein Geld lieber auf, wenn es noch härter kommt. So einen Brief an das JobCenter schreiben dir gerne einige hier aus dem Forum und das ist kostenlos.
Also ran an die Tasten!
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
DjTermi wird wohl dazu nichts sagen können, da er derzeit im Krankenhaus ist. Da ich mich damit überhaupt nicht auskenne hoffe ich das Dir andere Leute hier auch Helfen können.

So rein Menschlich gesehen ist das alles schon ein dickes ding, und glaube mir , wenn DjTermi könnte, würde er jeden von euch sofort Helfen!

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
quasimodo
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Registriert: 20.04.2006 11:38

Unmöglich

Beitrag von quasimodo »

Traurig, sowas!
In letzter Zeit habe ich mehrere Berichte gesehen, wo den Mietern ein Zimmer verschlossen wird, weil die Wohnfläche zu groß ist.
Vor allem in den neuen Bundesländern ist das wohl häufige Praxis.
Ich zahle knapp 200.- Euro Warmmiete, da ich laut Arge aber einige Quadratmeter zuviel habe, wird die Miete nicht vollständig übernommen.
Würde ich in eine kleinere, aber teurere Wohnung ziehen, würde die Miete komplett bezahlt werden... :roll:
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo tino
Deine Situation ist wirklich schlimm und ich kann mich den Vorrednern nur anschliessen und Dir viel Erfolg wünschen.
Wenn Du zu diesem Anhörungstermin gehst dann nimm unbedingt jemanden mit.
Wenn diese Wirtschaftlichkeitsprüfung wegen einem Umzug gemacht wird denke ich mal das da durchaus rauskommen kann das die damit verbundenen Kosten sehr hoch sind . Diese Kosten für den Umzug schliessen nämlich noch die Renovierung der jetzigen Wohnung mit ein. Du hast doch allerlei selber eingebaut und verändert, der Vermieter will die Wohnung in dem Zustand zurückhaben in dem er sie Dir einst vermietet hat . Laminat und gekürzte Türen, das wird teuer. Da sollte man hoffen können das das Amt mal genau nachrechnet was wirtschaftlicher und (ganz nebenbei) auch menschlicher wäre.
Bei aufgefordertem Umzug bleibt das Amt nämlich auf den Kosten hängen und da kann man nur hoffen das der Vermieter auf die Ausführung durch eine Fachfirma bestehen kann.
Da Du von Alter und Wohndauer her so gerade an der Grenze einer Ausnahmeregelung liegst hoffe ich das es da möglich sein wird den Ermessensspielraum in Deinem Sinne anwenden zu können.
Hast Du Chancen das der Grad Deiner Behinderung vielleicht mit mehr % berechnet werden könnte? Dazu müsstest Du beim Versorgungsamt einen Verschlechterungsantrag stellen, lass Dich da mal von Deinem Arzt beraten.
Wenn Du bei allem Pech hast und ein Umzug wirklich ansteht dann kannst Du nur umziehen wenn Du auch eine Wohnung findest. Es ist ja eigentlich so, wenn man eine Wohnung sucht und sich bei den Besichtigungsterminen mit einem potentiellen Vermieter trifft versucht man immer einen guten Eindruck zu machen weil man die Wohnung haben will. Wenn man einen ungünstigen Eindruck hinterlässt, sich etwas doof benimmt oder so, dann hat man Pech mit neuer Wohnung. Jetzt nur mal so als Idee von mir weil durch überlange Wohnungssuche vielleicht
etwas zu retten wäre mit der Frist bei der Wohndauer.
Mehr fällt mir jetzt auch nicht ein und ich hoffe wirklich das Du in Deiner Wohnung bleiben kannst.
Liebe Grüsse
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tino
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Beitrag von tino »

Hallo u. danke für die Antworten.
Heute war ich bei die AOK, und habe eine antrag gestellt auf befreiung von zuzählung für medikamenten u. äzte. Bis jetzt habe bereit die 41 und....euro ausgegeben so das in normalfall mir als chrinisch krank eine befreiung zu stehen wurde.
Die sehr nette Frau von AOK ( ja dass muss ich diesermal sagen Sie war supernett )sagte mir , ja Herr XXXXX dann bekommen Sie per post bescheid, erst muss Ihre antrag richtig überprüft werden.
Es MUSS nicht chronische krankheit vohrliegen sonder Schwerwiegende chronische Krankeit !!
Hehe wass bedeute das das mann ein bein schon im Grab haben muss ??
Alles klar musst gespart werden und wir kleine werden richtig ausgequetch wie eine Zitrone bis kein tropfen mehr rauskommt !
Wegen die %te behinderung mein azt sagte das ich nie die 50% erreischen werde es bleibt bei 30 und das zählt kaum wass---aber meine Anwalt hat auch mitgeschickt.
Heute kam wieder post von JocCenter ! jedesmal wenn ich der postbote sehe kriege ich ein schreck :-)) . aber heute war eine Aenderungbescheid endlisch! von meine letzte mieterhoung die ich bei JC. anfang Februar abgegeben hatte und nach zahlreische anrufe um zu fragen ob noch nicht verarbeitet wurde und warum alles so lange dauert---so Heute kam der aenderungbescheid und die mieterhoung wurde beruchtschichtig, bis ende Juni so das ich bal eine neue antrag auf weiterzahlung stellen muss--sowieso fällt 2X im jahr.
Alles hat keine ende,-- anträge ausfüllen -- ankreuzen -- unterschreiben kontonummer angeben --warte nummer nehmen -- in warteschlange stehen -- attesten mitbringen -- fotokopieren -- beweisen zeigen -- und noch eine aufen von sache ---mit so eine übertriebene burokratie verliert mann echt die überblick...es ist zuviel.
Und zum schluss kommt sehr warscheinlisch noch eine zwangsumzug !! Toll.
Menchen zind wie tiere und pflanzen , die darf mann einfach nicht so instellen wo mann will , wenn die an ein platz gewohnt sind sollte die lieber lassen wo die sind, woanders gehe die kaputt sogar manchen sterben aus.
Die Signora Merkel verbringt Ihre meisten zeit in der Luft beim Fliegen ,Sie sollte lieber am boden bleiben und Ihre land richtig einschauen , aber nicht nur die Kurfürstendamm oder Alex sonder ein wenig tiefer wass dainten noch gibt !!
Hartz 4 ist veraltet herzlos -- aber gut für die Stadtkassen .....kommt keiner der der Pieß umdret ??
Leider manchmal denke ich das noch vielen menchen noch schlechter drann sind als Ich so automatisch fragt mann sich : in welche welt leben wir ??
Nutze die Gelegenheit um Gute besserung zu wünschen an DjTermi
Grüß
Ich habe wass vergessen, alles klar wenn soweit mit den anhörung ist dann melde ich mich hier rechtzeitig , und wenn jemand mitkommen könnte wäre echt Toll.
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo Tino!
Du schreibst deine Mieterhöhung wurde berücksichtigt das ist schon etwas komisch, wenn auf der anderen Seite vielleicht ein "Zwangsumzug" statt finden soll? Also so ganz kann ich das dann aber nicht verstehen!
Um wieviel genau übersteigt denn deine Miete den normalen satz der dir zusteht?
Ich weis jetzt nämlich nicht ob deine Angaben beide warm waren ?
Wenn ich das so rechne handelt es sich um einen Betrag von 68 Euro Unterschied richtig?
Wann hast du denn dann die 60 Jahre oder die 15 Jahre voll?
Ich glaube das war doch Oktober oder ?

Das heißt im Oktober wäre dann alles wieder ok oder etwa nicht ?
Übersteigt die Erhöhung der Miete nicht auch diese 10 % ?

Wenn nämlich die 10% ab Oktober in Ordnung gingen müsstest du bis Oktober selbst überbrücken und dann wenn genehmigt nur noch ca 30 Euro selbst draufzahlen.

Wenn ich das jetzt alles so richtig verstanden habe, wäre ein Umzug völliger Quatsch und sehr viel Kostenaufwendiger als wenn du bis Oktober selbst überbrückst und dann die 10 % genehmigt bekommen würdest.

Trotzdem kapier ich nicht warum dann die Erhöhung erstmal so hin genommen wurde!

LG
Silvia
tino
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Beitrag von tino »

Hi, ich kann auch nicht verstehen boohhh??
Ich hatte ende januar eine mieterhöung bekommen (mietanpassung )
Von (alte miete 411,45 Warm ) und ab erste April 428,67 Warm.
bei der alte bescheid von jc. 756,45 euro.
Heute kam der aenderungbescheid : von 1.04 2007 bis 3o . 06 2007 :
Monatlich 796,14 ----jetzt schein mir etwass zuviel ??
dann am 30 habe ich ein kontoauszüg rausgedrückt um zu sehen ob geld angekommen war und ich sehe das der jc. am 27. 04. 79,38 euro überwiesen hat----für wass ?? die differenz für April und Mai kann nicht sein !!
Ja ich übersteige um ca. 68 euro die grenze von wass in die tabelle steht (360 ). und meiner Anwalt sagte das ein wenig zu viel ist.
Ich werde 60 im Jahr 2008 am 1ste Oktober. und um genau zu sein ich wohne hier seit 1 Mai 1995.
Mit die 30 euro sebstzuzahlen wäre machbar aber es geht ab 1 Oktober und in nächste Jahr.
Auch hier sagte der Anwalt das die punkte bei mir leider nicht zutreffen.
Mich würde interessieren wie der jobcenter eine Wirtschaftlichkeitsprüfung
erstellt ??? nach welcher kriterien??? die wissen nicht wass für eine arbeit in meiner alte wonung notwendig ist.
von laminat entfernen und überall neues pvc legen lasse davon weiss das jobcenter noch nicht !!
Wie werden die so eine Wirtschaftlichkeitsprüfung erslellen ob sich lohnt oder nicht ????
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Na dann sollen sie mal prüfen ob sich das lohnt! :shock:
Ich bin echt gespannt was dabei raus kommt! 8)
Ich wünsche dir dass du in der Wohnung bleiben kannst!
Und drücke alle Daumen! :wink:
LG
Silvia
tino
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Beitrag von tino »

Ich bin fast sicher das bei der neues bescheid ein fähler
untelaufen ist.
in zweite blatt der bescheid steht:
Anerkannte Monatlich kosten für unterkunft
und Heizung 451,14
Aber meiner miete warm alles inklusiv ist 428,67 .
Fähler mit absicht ?? will ich nicht denken.
Werde der Anwalt auch ansprechen da ich heute bei ihn die kopie
abgegeben habe .
Ich Frage nochmal ob jemand mir erklaeren kann wie
der jobcenter eine Wirtschaftlichkeitsprüfung erstellt,nach welche kriterien und wie werd das erreschnet???? ohne zu wissen wie hoch sind
die koste für die renowierung der alten wohnung.
laminat entfernen--pvc legen lassen --1 tur würde gekurzt---alle tur und fenstern klinken sind von vohrmieter die ich übernohme habe alles steischen incl. fenster u. turen---ich hoffe das nicht neue tapete verlangt werd wehil schon 2 mal drauf gestrischen würde.
Ich soll alles im alte zustand lassen wie der hausverwaltun sagt.
wer zahlt alles ???
Weiss jemand ob der jobcenter auch diese kosten rechnen werd??
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo Tino!
Ich sag gleich mal dass ich es nicht weis aber :
Wenn die ARGE dich zu einem Umzug zwingt müssten die auch das was der Vermieter verlangt tun, denn du willst ja nicht umziehen!
Und das solltest du denen auch so sagen, was gemacht werden mus!
Und zu der neuen Berechnung ruf an und frage nach warum mehr aber nicht voll bezahlt wird !
LG
Silvia
tino
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Beitrag von tino »

maria1106 hat geschrieben:Hallo Tino!
Ich sag gleich mal dass ich es nicht weis aber :
Wenn die ARGE dich zu einem Umzug zwingt müssten die auch das was der Vermieter verlangt tun, denn du willst ja nicht umziehen!
Und das solltest du denen auch so sagen, was gemacht werden mus!
Und zu der neuen Berechnung ruf an und frage nach warum mehr aber nicht voll bezahlt wird !
LG
Silvia
Ich habe immer gehört das wass an der alte wohnung angeht (renovierungskosten) das jobcenter nicht zu tun hat --und alles auf
meine kappe anfällt ....aber woher das geld nehmen??
Bei der neues aenderungsbescheid werd ja voll bezahlt -- ca.23 euro zuviel --aber die mussen ein fähler gemacht haben-- wehil meine neues miete ist nicht 451,14 wie die hier in bescheid geschrieben haben , sonder ist 428,67 !
woher diese 451,14 kommt weiss ich nicht.
Könnte sein das die mit absischt dieser fähler gemacht haben??
ich werde dass sicher melden ..auch bei der Anwalt.
Grüß
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo tino
Das mit der Renovierung bei Auszug muss in Deinem Mietvertrag so vereinbart sein das Du das musst. Es gibt unterschiedliche Mietverträge und Regelungen dazu, kommt drauf an was in Deinem Vertrag steht.
Wirtschaftlichkeitsprüfung heisst, das alle anfallenden Kosten zusammengerechnet werden die bei einem "erzwungenen" Umzug vom Amt zu zahlen wären. Dieser Summe werden die Kosten gegenübergestellt die dadurch entstehen das Du in Deiner Wohnung bleibst. Kostet es im Endeffekt mehr diesen Umzug zu finanzieren als die höhere Miete zu zahlen wäre er unwirtschaftlich und sollte daher nicht erfolgen.
Gruss
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tino
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Beitrag von tino »

Melinde hat geschrieben:Hallo tino
Das mit der Renovierung bei Auszug muss in Deinem Mietvertrag so vereinbart sein das Du das musst. Es gibt unterschiedliche Mietverträge und Regelungen dazu, kommt drauf an was in Deinem Vertrag steht.
Wirtschaftlichkeitsprüfung heisst, das alle anfallenden Kosten zusammengerechnet werden die bei einem "erzwungenen" Umzug vom Amt zu zahlen wären. Dieser Summe werden die Kosten gegenübergestellt die dadurch entstehen das Du in Deiner Wohnung bleibst. Kostet es im Endeffekt mehr diesen Umzug zu finanzieren als die höhere Miete zu zahlen wäre er unwirtschaftlich und sollte daher nicht erfolgen.
Gruss
Hallo,
Hier ich habe damals von vohrmieter der teppisch in die gesamte wohnung übernohmen der aber veklebt auf pvc war.so wie andere sachen.
Dann ein paar Jahre später ich habe alles abgerissen ,pvc auch und der hausverwaltung hat der boden neue gemacht richtig glatt mit flussige zement.
und ich habe laminat legen lassen.
in fall eine umzug der laminat muss weg und pvc muss gelegt werde ,ich habe mich verpflichtet das zu mache sontzt hätte ich von hausverwaltung keine genehmigung bekommen für laminat legen.
Klar das ich das bezahlen muss ---alle hausverwaltungen wollen das mann die wohnun in original und saubere zustant wieder übergeben.
Bei mir is eine Bau Genossenschaft.
Wo soll ich so viel geld jetzt nehmen??? wegen so eine sache ich bin ergendwie gebunden auch hier zu bleiben.
Der jobcenter kann sicher sagen, das wass ich gemacht habe sin meine sache und muss egal wie selber erledigen
Ummmhhh
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo tino
Nach den Vereinbarungen mit dem Vermieter sind die Renovierungskosten zwar Deine Angelegenheit aber wenn Du zum Umzug aufgefordert wirst muss das Amt diese Kosten tragen.
Diese Arbeiten sind dann nämlich sog. Mietvertraglich geschuldete Leistungen an den Vermieter. Und die gehören zu den Kosten der Unterkunft. Also brauchst Du die auch nicht selber bezahlen.
Ist doch schonmal ein kleiner Lichtblick wenn Du wirklich raus musst.
Gruss
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tino
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Beitrag von tino »

Melinde hat geschrieben:Hallo tino
Nach den Vereinbarungen mit dem Vermieter sind die Renovierungskosten zwar Deine Angelegenheit aber wenn Du zum Umzug aufgefordert wirst muss das Amt diese Kosten tragen.
Diese Arbeiten sind dann nämlich sog. Mietvertraglich geschuldete Leistungen an den Vermieter. Und die gehören zu den Kosten der Unterkunft. Also brauchst Du die auch nicht selber bezahlen.
Ist doch schonmal ein kleiner Lichtblick wenn Du wirklich raus musst.
Gruss
Wenn so wäre dann frage ich mich wie konnen die leute von
jobcenter eine Wirtschaftlichkeitsprüfung rechnen ohne
voher zu wissen wie mann mit der alte wohnung steht??
bei mir die kosten sind sicher nicht gering --
Das ist für mich eine große Frage und sehr
wichtige Frage.
Leider ich habe nicht daran gedacht an der Anwalt sowass
zu Fragen, werde aber am montag frage da ich muss mit Ihm telefonieren.
Der Anwallt hat das jobcenter aufgefordert (falls die mich zum umzug zwingen )die gesamten kosten zu
übrnehmen nur wusste ich nicht,ob damit auch die kosten für
der alte wohnung gemeint wären.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo tino
Du hast doch sicher damals mit dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung geschlossen als das mit dem neuen Fußboden und Laminat gemacht wurde. Die nimmst Du und gibst eine Kopie dem Anwalt damit er es verwenden kann.
Wenn von damals kein Schriftstück vorhanden ist schreibt Dir die Wohnungsgesellschaft sicher auf welche Arbeiten im Falle eines Auszugs gefordert werden.
Gruss
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Beitrag von tino »

Melinde hat geschrieben:Hallo tino
Du hast doch sicher damals mit dem Vermieter eine schriftliche Vereinbarung geschlossen als das mit dem neuen Fußboden und Laminat gemacht wurde. Die nimmst Du und gibst eine Kopie dem Anwalt damit er es verwenden kann.
Wenn von damals kein Schriftstück vorhanden ist schreibt Dir die Wohnungsgesellschaft sicher auf welche Arbeiten im Falle eines Auszugs gefordert werden.
Gruss
Ja am besten ich rufe bei der hausverwaltung und lasse mir eine
liste erstellen von alles das wass gemacht werden muss.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo tino
Wenn Du denen erzählst das sie möglicherweise einen guten und langjährigen Mieter verlieren könnten machen die das bestimmt so ausführlich das schon beim lesen des Schreibens jedem klar ist das enorme Kosten anfallen werden. :wink:
Gruss
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tino
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Beitrag von tino »

Meine Hausverwaltung hat schonmal gesagt das wenn ich raus MUSS
dann ich sollte mich lieber weiter bei dem um eizimmerwohnung bewerben und die werden hier in die gegend wass finden für mich.
Ich habe vor 5 minuten mit meiner Anwalt telefonirt und er sagte das ich
soll nicht unternehmen bis eine antwort von jobcenter kommt.
Wenn soweit kommt die werden bestimmt mir alles schrifftliche auslisten
wass ich hier in der alte wohnung machen muss.
Das werd ein Große problem wenn der jobcenter dieser kosten nicht übernehmen werd.
Ich erinnere mich ergendwo gelesen zu haben das die renovierungs kosten der alte wohnung nicht von jobcenter übernohmen werde.
Ich hoffe ich liege falsch !
Heute habe ich auch beim jobcenter (service center) angerufen und gesagt das bei der änderung bescheid das ich gestern bekommen habe ist ein fähler--die miete stimmt nicht ! Statt 428,67 warmiete haben die 451,14 eingetragen. und wurden auch ca.23 euro zuviel auf mein konto überwiesen.
Am telefon sagte Er das werd weitergeleitet und hat auch mein tel. nummer gefragt so das in die nächsten tagen die werden bei mir sich telefonisch melden.
Mal sehen -- alles werd immer mehr kompliziert !.
Grüß
Gast

Beitrag von Gast »

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen
L 9 AS 409/06 ER
11.09.2006
Sowohl die Auszugsrenovierung als auch die im Zuge des Einzugs notwendigen Renovierungsarbeiten gehören nämlich direkt zum Unterkunftsbedarf i. S. von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II.
Nach dieser Norm werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Kosten für Schönheitsrenovierungen sind im angemessenen Umfang zu übernehmen, wenn sie vertraglich vereinbart sind (vgl. Gerenkamp in Mergler/Zink, Handbuch der Grundsicherung und Sozialhilfe, § 22 SGB II, Rdnr. 20). Die angemessenen Unterkunftskosten i. S. von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II umfassen nämlich nicht nur die laufenden Kosten, sondern auch einmalige Aufwendungen, die mit Bezug, Unterhaltung und Wechsel der Unterkunft zusammenhängen (Rothkegel in Gagel, SGB III zu § 22 SGB II Rdnr. 57; Berlit in LPK SGB II, § 22 Rn 18 - so auch schon zum Sozialhilferecht Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. April 1992, 5 C 26/88 a. A. offenbar Kalhorn in Hauck/Noftz, SGB II, § 22 Rn 27, der derartige Kosten zu den Umzugskosten rechnen will, hierfür indessen keine Begründung gibt). Die sach- und fristgerechte Durchführung von Schönheitsreparaturen, wozu auch die Auszugsrenovierung rechnet, wird mietvertraglich geschuldet. Hierfür entstehende Aufwendungen rechnen zu den Kosten der Unterkunft. Der Gewährung einer einmaligen Beihilfe steht auch nicht entgegen, dass der nach § 20 SGB II gewährte Regelsatz in geringem Umfang Kosten für Reparaturen enthält. Die insoweit enthaltenen Posten im Regelsatz sind nämlich bei weitem nicht ausreichend, um die erforderlichen, turnusmäßig geschuldeten Schönheitsreparaturen – selbst bei Eigenvornahme – zu finanzieren (vgl. hierzu eingehend Berlit in NDV 2006, 5,12, 15, a. A. Wieland in Estelmann, Hrsg., SGB II, § 22 Rn 53).
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit
tino
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Beitrag von tino »

Danke Ralf,
Könntestdu mir bitte mit einfache worte ein wenig erklaeren?
Werden die renovierungskosten für der alte wohnung doch übrnohmen
bis eine gewisse grenze?
so wie aussieht muss alles allein selbst zahlen.
Und wie führt das jobcenter eine Wirtschaftlichkeit prüfung?
Welche mass stab benutzen sie in bezüg zum renovierung?
Muss ich dann eine kostenvohranschlag vorlegen?oder haben sie pauschalpreisen??
Gast

Beitrag von Gast »

Bei einem notwendigen Umzug muß die Arge alle notwendigen Kosten übernehmen. Steht eine Auszugsrenovierung im Mietvertrag, muß die Arge alle Kosten übernehmen.
In der Wirtschaftlichkeitsrechnung muß die Arge alle Kosten (soweit notwendig) reinrechnen.
Z.B:
Kosten für die Wohnungssuche
Auszugsrenovierung
Einzugsrenovierung
Umzugsfirma
Makler
Kaution

Nehmen wir mal an, dass kostet alles zusammen € 3.000,-.
Geteilt durch € 68,- Differenz macht das 44 Monate.
Dann muß die Arge in deine Eingliederungsprognose gucken, ob Du nicht innerhalb dieser Zeit Arbeit bekommen kannst, um aus dem Leistungsbezug rauszukommen.

Das ganze ist so komliziert, dass die meisten SB das schon allein aus Zeitmangel nicht machen können. Ausserdem stimmen in vielen Kommunen auch diese Mietpreislisten nicht. Das müßte Dein Anwalt auch noch überprüfen, wie das bei Euch ist.
tino
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Beitrag von tino »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:Bei einem notwendigen Umzug muß die Arge alle notwendigen Kosten übernehmen. Steht eine Auszugsrenovierung im Mietvertrag, muß die Arge alle Kosten übernehmen.
In der Wirtschaftlichkeitsrechnung muß die Arge alle Kosten (soweit notwendig) reinrechnen.
Z.B:
Kosten für die Wohnungssuche
Auszugsrenovierung
Einzugsrenovierung
Umzugsfirma
Makler
Kaution

Nehmen wir mal an, dass kostet alles zusammen € 3.000,-.
Geteilt durch € 68,- Differenz macht das 44 Monate.
Dann muß die Arge in deine Eingliederungsprognose gucken, ob Du nicht innerhalb dieser Zeit Arbeit bekommen kannst, um aus dem Leistungsbezug rauszukommen.

Das ganze ist so komliziert, dass die meisten SB das schon allein aus Zeitmangel nicht machen können. Ausserdem stimmen in vielen Kommunen auch diese Mietpreislisten nicht. Das müßte Dein Anwalt auch noch überprüfen, wie das bei Euch ist.
Nochmals Dande Ralf;
aus dem Leistungsbezug werd ich wohl nie rauszukommen, da ich in Oktober vergangene Jahr die 58 regelung unterschrieben habe.
Und selbst arbeit finden ich habe aufgegeben , mit meine gesundheitlische probleme und einschrenkungen bekomme keine arbeit mehr.
Ich wurde 2x schonmal von ärzte von arbeitsamt unterucht ,und die einschrenkungen sind viele.
die haben in ihre akte sicher alle ergebnisse...das alle liegt aber mehrere jahre zurück.
Un jetzt ?
Gast

Beitrag von Gast »

Jetzt stellt sich noch die Frage, wann Du in Rente gehst und wieviel Du bekommst. Ist die Rente so hoch, dass Du keine Grundsicherung im Alter benötigst, dann stellt sich die Frage der Zumutbarkeit eines Umzuges.
tino
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Beitrag von tino »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:Jetzt stellt sich noch die Frage, wann Du in Rente gehst und wieviel Du bekommst. Ist die Rente so hoch, dass Du keine Grundsicherung im Alter benötigst, dann stellt sich die Frage der Zumutbarkeit eines Umzuges.
Meine Frau doctor (innere Medizin )hat mir eine lange Attest geschrieben für das jobcenter wo ua. steht das eine zwangsumzug nicht zumutbar ist--
und mögliche gesundheitliche folgen derzeit für sie nicht abschätzbar sind / ob das reicht?? Rente werde ich erst mit 65 bekommen (ohne abzüge ) bei jobcenter habe ich ein datum eingetragen so ab anf. oktober 20013.
meine rente werd so hoch- (niedrig)sein das ich doch noch weiter Grünsicherung in anspruch nehmen muss.
da ich keine antwort mehr bekomme, schneide ich hier durchr wass nicht so wichtig ist--und werde ich mich wieder melden wenn ich zum anhörung muss.
ob jemand mitkommt?
Grüß
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