Wichtig! Antritt eines Jobs -Streichung der Hartz4 Leistung?
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Wichtig! Antritt eines Jobs -Streichung der Hartz4 Leistung?
Bin neu hier und habe mal eine Frage...ist es richtig, wenn man in einen Job geführt wird und man das erste Gehalt noch nicht ausgezahlt bekommen hat, dass die Hartz 4 Leistung im Vorraus gestrichen wird...ich wusste leider nicht wonach ich suchen sollte...stehe also jetzt 1 Monat ohne Geld da...
Im Voraus gestrichen? Neeeeee, das wäre mir neu .....
Die müssen ja erst mal schauen wann der Zufluss des ersten Gehalts ist.... dementsprechend handeln die dann erst.
Seit wann ist der Job denn?
Ausser man hat die Unterlagen nicht abgegeben, was den Job betrifft, dann kann bei Unvollständigkeit vorerst eingestellt werden, wegen Nichtnachkommen der Vorlagepflicht oder so....
Aber es wird nicht einfach grundlos im voraus die Zahlung eingestellt....das kenne ich zumindest nicht so
Die müssen ja erst mal schauen wann der Zufluss des ersten Gehalts ist.... dementsprechend handeln die dann erst.
Seit wann ist der Job denn?
Ausser man hat die Unterlagen nicht abgegeben, was den Job betrifft, dann kann bei Unvollständigkeit vorerst eingestellt werden, wegen Nichtnachkommen der Vorlagepflicht oder so....
Aber es wird nicht einfach grundlos im voraus die Zahlung eingestellt....das kenne ich zumindest nicht so
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
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Hallo HartzaberHerzlich
Eigentlich ist es so das vorerst die Leistung weiterläuft wenn man den Jobantritt meldet. Mit Vorlage der ersten Lohnbescheinigung wird dann ein evtl. weiterhin bestehender Anspruch errechnet und eine eingetretene Überzahlung wird zurückgefordert.
Kann in Deinem Fall auch so gelaufen sein das die Zahlungen sofort eingestellt wurden weil der Zeitpunkt der Meldung noch vor dem Stichtag lag ab dem die laufenden Leistungen angewiesen werden und man vermutete Dein Lohn würde noch im laufenden Monat eingehen.
Das geht über ein Computerprogramm über Nürnberg und wenn es mal in Gang gekommen ist dann ist es halt am Laufen.
Du hast jetzt die Möglichkeit eine Fortführung der Leistung auf Darlehnsbasis zu beantragen um die Zeit bis zum ersten Lohneingang zu überbrücken.
Das wird halt unterschiedlich gehandhabt, in unserem Fall war es damals so das die Leistung erstmal weiterlief, auch weil nicht so ganz klar war wieviel er verdient. Es war also genau so wie die Sachbearbeiterin im Telefonat wegen der Jobmeldung gesagt hatte, sie hatte die Leistungen auch deshalb erstmal nicht gestoppt weil ihr klar war das man heutzutage von einem Zeitarbeiterlohn keine 3-köpfige Familie ernähren kann. Nicht nur nett die Dame sondern auch realitätsbezogen.
Gruss
Eigentlich ist es so das vorerst die Leistung weiterläuft wenn man den Jobantritt meldet. Mit Vorlage der ersten Lohnbescheinigung wird dann ein evtl. weiterhin bestehender Anspruch errechnet und eine eingetretene Überzahlung wird zurückgefordert.
Kann in Deinem Fall auch so gelaufen sein das die Zahlungen sofort eingestellt wurden weil der Zeitpunkt der Meldung noch vor dem Stichtag lag ab dem die laufenden Leistungen angewiesen werden und man vermutete Dein Lohn würde noch im laufenden Monat eingehen.
Das geht über ein Computerprogramm über Nürnberg und wenn es mal in Gang gekommen ist dann ist es halt am Laufen.
Du hast jetzt die Möglichkeit eine Fortführung der Leistung auf Darlehnsbasis zu beantragen um die Zeit bis zum ersten Lohneingang zu überbrücken.
Das wird halt unterschiedlich gehandhabt, in unserem Fall war es damals so das die Leistung erstmal weiterlief, auch weil nicht so ganz klar war wieviel er verdient. Es war also genau so wie die Sachbearbeiterin im Telefonat wegen der Jobmeldung gesagt hatte, sie hatte die Leistungen auch deshalb erstmal nicht gestoppt weil ihr klar war das man heutzutage von einem Zeitarbeiterlohn keine 3-köpfige Familie ernähren kann. Nicht nur nett die Dame sondern auch realitätsbezogen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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