Jahresabrechnung Miete und evt. Zusammenziehen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Voglwuide
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Jahresabrechnung Miete und evt. Zusammenziehen?

Beitrag von Voglwuide »

Hallo ihr Lieben,
bin Hartz4 Empfängerin und habe heute meine Jahresabrechnung erhalten. Nachzahlung von BK und HK von insgesamt 656,22 €. Da ich keinen guten Kontakt zu meiner SB bei der Arge habe frage ich lieber erstmal hier, ob ich eine Chance auf Kostenübernahme habe und wie ich dass am besten machen kann.

Zweite Frage: mein Freund hat endlich hier Arbeit gefunden und würde gerne zu mir ziehen. Klar, dass sein Einkommen dann angerechnet wird. Da ich aber noch einen Sohn bei mir leben hab, der Schüler ist und kein eigenes Einkommen hat, würde ich gerne wissen, ob mein Freund dann auch für den Lebensunterhalt meines Sohnes aufkommen muss ( ich erhalten für meinen Sohn auch keinerlei Unterhalt von seinem Vater, nur Kindergeld) Und wie ist dass dann mit der Krankenversicherung? Falls ich kein Geld mehr von der Arge bekommen würde, müsste ich mich dann freiwillig weiter versichern und wie läuft dass dann für meinen Sohn?
:( Fragen über Fragen.. vielleicht weiß ja hier jemand Rat.. schon mal vielen Dank im voraus.
LG Marion
Jenny16061986
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Beitrag von Jenny16061986 »

also wenn dein freund mit zu euch zieht wird sein einkommen angerechnet, auch wenn er nicht der vater ist. ihr seit ja dann eine bedarfsgemeinschaft. wieviel verdient dein freund denn brutto und netto? also mein frend und ich haben einen gesamtbedarf von 1324´€ und er verdient 1600bruto und netto 1099. davon sind 310€ freibetrag, also 310€ werden nicht angerechnet. wir bekommen dann noch 380€vom amt und haben zu 3. 1600€ mit kindergeld und allem. bei dir fallen dann auch 311€ für dich und 311€ für deinen freund an, wenn dei sohn uter 7 ist dann 207€ und halt miete soweit sie angemessen ist. der zuschlag für alleinerziehende fällt dann weg.
ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Lg
Voglwuide
Beiträge: 6
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Beitrag von Voglwuide »

hat auch jemand eine idee, wie ich dass mit der hohen nachzahlung anpacken kann? gibt es da von der arge unterstützung? wie sind denn da eure erfahrungen?
lg marion
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo Voglwuide
Wegen der Nachzahlung stellst Du einen Antrag auf Übernahme, legst Kopie der Abrechnung bei. Wenn das warme Wasser von der Heizanlage bereitet wird tauchen diese Energiekosten in der Heizkostenabrechnung auf und werden herausgerechnet wenn nicht extra aufgeführt. Das dürfen lt. Heizkostenverordnung nicht mehr als 18 % sein. Die musst Du selber zahlen.
Nebenkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und müssen übernommen werden sofern sie angemessen sind.
Gruss
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Voglwuide
Beiträge: 6
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Beitrag von Voglwuide »

Danke!!.. Dann werd ich mal gleich loslegen, bin ja gespannt wie das ausgeht.
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