Hallo ihr Lieben,
bin Hartz4 Empfängerin und habe heute meine Jahresabrechnung erhalten. Nachzahlung von BK und HK von insgesamt 656,22 €. Da ich keinen guten Kontakt zu meiner SB bei der Arge habe frage ich lieber erstmal hier, ob ich eine Chance auf Kostenübernahme habe und wie ich dass am besten machen kann.
Zweite Frage: mein Freund hat endlich hier Arbeit gefunden und würde gerne zu mir ziehen. Klar, dass sein Einkommen dann angerechnet wird. Da ich aber noch einen Sohn bei mir leben hab, der Schüler ist und kein eigenes Einkommen hat, würde ich gerne wissen, ob mein Freund dann auch für den Lebensunterhalt meines Sohnes aufkommen muss ( ich erhalten für meinen Sohn auch keinerlei Unterhalt von seinem Vater, nur Kindergeld) Und wie ist dass dann mit der Krankenversicherung? Falls ich kein Geld mehr von der Arge bekommen würde, müsste ich mich dann freiwillig weiter versichern und wie läuft dass dann für meinen Sohn?
Fragen über Fragen.. vielleicht weiß ja hier jemand Rat.. schon mal vielen Dank im voraus.
LG Marion
Jahresabrechnung Miete und evt. Zusammenziehen?
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also wenn dein freund mit zu euch zieht wird sein einkommen angerechnet, auch wenn er nicht der vater ist. ihr seit ja dann eine bedarfsgemeinschaft. wieviel verdient dein freund denn brutto und netto? also mein frend und ich haben einen gesamtbedarf von 1324´€ und er verdient 1600bruto und netto 1099. davon sind 310€ freibetrag, also 310€ werden nicht angerechnet. wir bekommen dann noch 380€vom amt und haben zu 3. 1600€ mit kindergeld und allem. bei dir fallen dann auch 311€ für dich und 311€ für deinen freund an, wenn dei sohn uter 7 ist dann 207€ und halt miete soweit sie angemessen ist. der zuschlag für alleinerziehende fällt dann weg.
ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Lg
ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Lg
Hallo Voglwuide
Wegen der Nachzahlung stellst Du einen Antrag auf Übernahme, legst Kopie der Abrechnung bei. Wenn das warme Wasser von der Heizanlage bereitet wird tauchen diese Energiekosten in der Heizkostenabrechnung auf und werden herausgerechnet wenn nicht extra aufgeführt. Das dürfen lt. Heizkostenverordnung nicht mehr als 18 % sein. Die musst Du selber zahlen.
Nebenkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und müssen übernommen werden sofern sie angemessen sind.
Gruss
Wegen der Nachzahlung stellst Du einen Antrag auf Übernahme, legst Kopie der Abrechnung bei. Wenn das warme Wasser von der Heizanlage bereitet wird tauchen diese Energiekosten in der Heizkostenabrechnung auf und werden herausgerechnet wenn nicht extra aufgeführt. Das dürfen lt. Heizkostenverordnung nicht mehr als 18 % sein. Die musst Du selber zahlen.
Nebenkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft und müssen übernommen werden sofern sie angemessen sind.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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