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Mietabzug wenn mehr Unterhalt wie Hartz4 Bedarf?

Verfasst: 03.04.2007 13:53
von corinnamladen
Ich hoffe dass ich hierauf eine Antwort bekomme, ich weiss nicht an wen ich mich sonst wenden kann.
Meine Tochter und ich bekommen ab März endlich von ihrem Vater Unterhalt, hat er zwar erst jetzt im April gezahlt aber gut, es sind 27 Euro mehr als uns bei Hartz4 zusteht. Bekomme ich die 27 Euro dann von der Miete abgezogen?

BITTE ANTWORTEN!!!!!

Verfasst: 03.04.2007 15:04
von puppie03
hallo corinnamladen,

soweit ich weiß wird der unterhalt als einkommen gerechnet,wird also abgezogen!

Verfasst: 03.04.2007 16:45
von maria1106
Unterhalt der Kinder wird als Einkommen komplett angerechnet ! :?
LG
Silvia

Verfasst: 03.04.2007 17:15
von corinnamladen
so komme ich ja nie auf einen grünen Zweig wenn mir das was mein Ex-Mann an Unterhalt mehr bezahlt alles wieder abgezogen wird.
So komme ich nie vom Amt los. :-( heul.

Verfasst: 03.04.2007 17:19
von corinnamladen
800 Euro Unterhalt bekomme ich von ihm nie im Leben, doch nur so käme im am Amt vorbei.
Ist schon deprimierend.

Verfasst: 04.04.2007 11:36
von Mausebär
Hallo...
bei mir war es leider auch so..
ich bekomme von meinem ex auch unterhalt für die Kinder..
und das geld, was über den 207,00 EURO liegt, was einem Kind bei Hartz4 zusteht, wurde bei mir als Einkommensüberhang gerechnet und auf die Miete angerechnet!!

Ich hab über ein Jahr gekämpft, das meine Kinder den Unterhalt kriegen, der Ihnen zusteht, und jetz müssens damit meine Miete mitzahlen.

Da fragt man sich: WO BLEIBT DA DIE GERECHTIGKEIT ????

Verfasst: 04.04.2007 12:25
von corinnamladen
wie? die ziehen Kindergeld von der Miete ab? Und das Kind? Das hungert oder wie?
Das gibt´s doch alles nicht.
Das kann doch nicht auf Hartz 4 UND Miete angerechnet bzw. abgezogen werden?
Kann man dagegen keinen Widerspruch einlegen?

Die zwingen einen schwarz zu arbeiten damit man überhaupt überleben kann.

Verfasst: 04.04.2007 12:40
von Mausebär
also wenn ich meinen Bescheid richtig verstanden habe, dann zahlen meine Kinder ihre Miete selbst.. von dem Unterhalt eben..
ich bekomme jedenfalls nur 1 drittel von der Miete, die ich eigentlich zahle.
da würde ich denke ich mit nem widerspruch nicht weit kommen, Unterhalt zählt nun mal zum einkommen.. das Kindergeld vom staat wohl auch..
Ich finds auch irgendwie seltsam..
das Gericht sagt -einem Kind in dem Alter steht unterhalt in einer Höhe X zu" und das amt sagt -quatsch.. die kommen mit viel weniger aus- !!!!

jedenfalls wird der hart erkämpfte Unterhalt auf meine komplette bedarfsgemeinschaft - ich und meine Kinder- angerechnet!!

liebe grüße

Verfasst: 04.04.2007 12:48
von corinnamladen
ich reg mich hier furchtbar auf, was nützt mir der Unterhalt meines Ex wenn mir wegen 27 Euro mehr Unterhalt als Hartz 4 Anspruch 130 Euro Miete gekürzt werden?
Ich verstehe da die Rechnung nicht. 27 Euro zu 130 Euro sind 103 weniger weil er jetzt Unterhalt bezahlt. Das gibt´s doch nicht.

Ich gehe jedenfalls morgen zur Anwältin, die ist fast vom Stuhl gefallen als sie das am Telefon von mir gehört hat.

Verfasst: 04.04.2007 13:06
von Mausebär
na ich denk mal das die doch nur das kürzen, was über den 207,00 EURO liegt, was einem Kind sowieso zusteht!!

da sind die Zahlen wohl bei dir doch noch anders als bei...

da bin ich ja gespannt was dein anwalt dazu sagt!!!

liebe grüße

Verfasst: 04.04.2007 14:16
von maria1106
Hallo!
Erklär doch mal bitte genauer wie das nun mit den 27 Euro Unterhalt ist? ich versteh nicht warum dir bei 27 Euro mehr im Monat gleich 130 Euro abgezogen werden?
Wieviel bekommst du jetzt weil er zahlt mehr monatlich?

LG
Silvia :shock:

Verfasst: 04.04.2007 15:08
von enibas
ich verstehe es leider auch nicht genau, aber ich habe mal nachgerechnet, was du für einen anspruch hast, falls du mit deinem kind alleinstehend bist. das wären 345€ für dich, 207€ für dein kind plus 138 mehrbedarf für alleinerziehende, zusammen also 690€. alles, was darüber hinausgeht, musst du zur miete und nebenkosten abtreten. das kindergeld wird leider auch mit angerechnet.

Verfasst: 05.04.2007 06:42
von corinnamladen
hallo,
wie kommst Du auf einen Mehrbedarf von 138? 36 % von 345 Euro sind 124 Euro.

Wir haben zusammen einen Bedarf von 676 Euro, wenn ich 350 Euro Unterhalt bekomme, meine Tochter 199 Euro, dann noch 154 Euro Kindergeld drauf sind es 703. Und 703 Euro minus 676 Euro sind 27 Euro. Also können mir im Leben nicht 131 Euro weniger ausbezahlt werden.

Ich bin um 10 Uhr bei der Anwältin, hab schon den Beratungsschein dabei und auch die Nummer der Sachbearbeiterin vom Landratsamt. Wir erheben da sofort Widerspruch.

Verfasst: 05.04.2007 07:06
von corinnamladen
eines noch,
habe Bedarf KT 1068 Euro, diese minus 703 ist 365, diese minus 42 Euro Nebenkosten ohne Strom (sie bezahlen ja nur Strom) sind 323 Euro Mietzuschuss.

Ich steig denen auf´s Dach, aber das könnt´ Ihr glauben.

Am besten schreib ich gleich was dass ich mit einer Kürzung von 131 Euro nicht einverstanden bin damit das noch vor meiner Kur rausgeht.

Die ticken doch nicht mehr richtig.

Verfasst: 05.04.2007 07:35
von maria1106
Bitte weiter berichten Das wäre lieb !
LG
Silvia

Verfasst: 05.04.2007 08:16
von corinnamladen
das mach ich.

Verfasst: 05.04.2007 14:25
von corinnamladen
meine Anwältin schiesst jetzt auf alles was sich bewegt. Sie hat mich gelobt dass ich so mutig bin mich mit dem Arbeitsamt anzulegen.

Das ging runter wie Öl.

Ohne Mut kommt man zu nichts. Habe beim durchlesen des Bescheides auch festgestellt dass die 100 Euro Freibetrag für Erwebstätigkeit vergessen wurden, stattdessen wurden mir 60 Euro als Verdienst berechnet. Ich hatte März und April ZUSAMMEN gerade mal 14 Euro.

Mädels, wert Euch. Beratungsscheine gibt´s bei Gericht, 10 Euro Eigenanteil und den Rest macht der Anwalt.

Verfasst: 06.04.2007 06:45
von Kossi
ich drücke Dir die Daumen das Du etwas erreichst,bei mir ist es auch so,der Unterhalt wird als Einkommen angerechnet und das Kindergeld auch. Mein Sohn bezahlt meine Miete mit,habe noch nie die tatsächliche Miete bekommen. Mit dem Nebenverdienst ist auch so eine komische Sache. In meinem Bescheid steht Erwerbseinkommen null und ganz unten bei dem anzurechnenden einkommen 138 Euro,wo auch immer die das her bekommen... Werde am Die auch dort hin toben und mir das mal erklären lassen...
Viel Glück für Dich und starke Nerven und bitte berichten wie es läuft
Liebe Grüße und frohe Ostern :lol:

Verfasst: 06.04.2007 07:40
von maria1106
Eine Frage habe ich aber dennoch:
Bist du Erwerbstätig?
LG
Silvia

Verfasst: 06.04.2007 07:59
von Kossi
Wer.. Ich oder corinnamladen???
Habe einen Nebenverdienst von ca 100 Euro

Verfasst: 06.04.2007 08:08
von maria1106
Sorry :oops:
Ich meine natürlich corinnamladen !
LG
Silvia

Verfasst: 06.04.2007 08:12
von Kossi
Kein Problem :wink:
Aber ich gehe mal davon aus das sie erwerbstätig ist,liest sich doch so..

Verfasst: 06.04.2007 11:37
von corinnamladen
ich lege bei ebay nebenbei Karten, ich hatte in den letzten 2 Monaten einen Nebenverdienst von 12 (!!!!) Euro. Mit Ebay-Abzügen 11. Da will ich schon meinen Freibetrag von 100 Euro kriegen.

@Kossi

Verfasst: 06.04.2007 11:45
von corinnamladen
das ist ja der Witz, das Kindergeld wird einen noch dazu als Einkommen angerechnet, also 2x abgezogen.
Ohne mich.
Kann doch nicht angehen dass man mit Kindergeld was für´s Kind sein Miete bezaht. Nee Leute, so nicht.

Wenn ich einen festgesetzten Bedarf habe können sie mir nicht kommen und sagen "nee, mit Unterhalt stimmt das nicht mehr". Wir haben einen Bedarf von 676 Euro, der bleibt auch mit Unterhalt. Bedarf ich Bedarf. Das ist sowieso zu wenig.

Überlegt Euch das mal von was Arbeitslosen hier eigentlich über die Runden kommen müssen.

Ich gehe auf die Barrikaden, und wenn ich bis zur Sozialgericht muss.

Verfasst: 06.04.2007 15:52
von maria1106
Hallo!
Wenn du einen Nebenverdienst hast, dann bleiben die ersten 100 Euro unberührt. Verdienst du 17 Euro darf dir die keiner wegnehemen. Aber warum sollst du wenn du z.B 17 Euro verdienst 100 behalten dürfen, das kapier ich jetzt nicht :shock:
Und dass das Kindergeld sowie Unterhalt angerechnet wird ist eine Sauerei, aber da wirst du nichts daran ändern können!

LG
Silvia

Verfasst: 07.04.2007 07:16
von corinnamladen
aber ich ändere etwas daran dass mir wegen 27 Euro mehr Unterhalt als Hartz 4 Bedarf 130 Euro Miete abgezogen werden, darum geht´s.

Wenn jeder denkt ich kann es nichts ändern wird sich auch nie etwas ändern.

Verfasst: 07.04.2007 08:13
von corinnamladen
ich ändere dass sie mir für 27 Euro mehr Unterhalt als Hartz 4 Bedarf
130 Euro Miete kürzen.
Darum geht es.
Wenn jeder denkt er kann das und das nicht ändern ändert sich nie was.

Verfasst: 07.04.2007 11:29
von Kossi
Wie schon gesagt,viel Glück dabei und bitte berichten...
Liebe Grüße und trotzdem
Frohe Ostern :lol:

@Kossi

Verfasst: 07.04.2007 18:24
von corinnamladen
Danke.
Ich habe schöne Ostern.

Wenn jemand behauptet wir könnten sowieso nichts ändern geht mir das Messer in der Tasche auf.

Verfasst: 10.04.2007 11:51
von Mausebär
das Kindergeld und Unterhalt als Einkommen gerechnet werden, mag ja noch okay sein..
aber es sollte nich zur Berechnung der Miete rangezogen werden.
is meine Meinung...
nem Kind zu erklären, das das Geld, was sein Vater für die kleene zahlt für die Miete drauf geht is schon hart. und UNGERECHT!!!!

Ich werd mit meinem Anwalt auch nen termin machen.. ma sehen was der dazu sagt.. und dann werd ich mich wohl auch wehren.

lg sylvia

@mausbär

Verfasst: 10.04.2007 12:41
von corinnamladen
ich bin ab morgen in Kur, aber lass uns in Kontakt bleiben dass können wir uns gegenseitig berichten was wir erreichen.

Verfasst: 10.04.2007 13:38
von Mausebär
Klar doch... ma sehen wie weit wir kommen :D

dann wünsch ich erstmal ne schöne Zeit bei der Kur..

lg sylvia