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erstausstattung

Verfasst: 30.03.2007 13:53
von adeline87
ist es richtig das man das geld was einem bei einer erstausstattung bewilligt wird als gutschein bekommt und durch belege nachweisen muss?
oder ist das unterschiedlich?
und wie oft muss man sich ausbildungsplatz suchend melden?

Re: erstausstattung

Verfasst: 30.03.2007 16:08
von DjTermi
adeline87 hat geschrieben:ist es richtig das man das geld was einem bei einer erstausstattung bewilligt wird als gutschein bekommt und durch belege nachweisen muss?
oder ist das unterschiedlich?
und wie oft muss man sich ausbildungsplatz suchend melden?
zu1. Ja, das machen einige ARGEn so...

zu2. Wenn Du dich das erste mal gemeldet hast und dazwischen noch keine Ausbildung hast garnicht mehr. Du solltest aber ab und an eine Einladung bekommen vom Arbeitsvermittler ? Nicht ? Dann mal Anrufen und Dir ein Termin geben lassen.

erstausstattung

Verfasst: 30.03.2007 16:14
von pingpong
Hi, ich kenne es nur so, das die Leistung für Erstausstattung als Geldleistung überwiesen werden. Das betrifft sowohl Haushalt als auch Bekleidung. Aber vorher immer schön beantragen. Und es muss genehmigt werden.

Ausbildungsplatzsuche? Wie ist das zu verstehen?

Verfasst: 30.03.2007 17:14
von adeline87
mir hat nämlich die kindergeldkasse einen bogen zu meinen einkünften geschickt.
ich bekomme jetzt ab april 521 euro alg2.
360 euro sind miete die direkt von der agentur für arbeit überwiesen werden. also bleiben mir ca 162 euro zum leben.

da ich nebenbei noch in einer maßnahme bin wo ich maximal 192 euro verdiene, es aber momentan schwankt weil ich aufgrund persönlicher probleme nicht mehr ganze 40 stunden in der woche gearbeitet habe, sind es nur noch 128 euro ca.

bekomme ich bei diesen einkünften überhaupt noch mein kindergeld oder sieht es schlecht aus? es wird mir zZ nämlich bei ALG 2 angerechnet.

Verfasst: 30.03.2007 18:36
von corinnamladen
Du musst alles nachweisen was Du als Ausstattung gekauft hast.
Sozusagen jeden Cent.
Ich habe mich von meinem Mann getrennt und musste nachweisen dass der Herd und die Waschmaschine nicht mehr gehöre. Ich habe 200 Euro bekommen weil ich die Küche der Vormieterin übrnommen habe.

Was ich mir vor der Bewilligung gekauft habe wurde nicht mit eingerechnet.

Was ich von einer Freundin weiss ist, dass sie auch Kontrolleure schicken können die nachschauen ob Du wirklich was brauchst. Zum Beispiel Fernseher etc. Sie hat damals einen Pauschalbetrag bekommen mit dem sie sich grad mal einen kleinen gebrauchten kaufen konnte. So doll ist das leider alles nicht.

Verfasst: 30.03.2007 18:44
von adeline87
ach du meine güte.. das ist ja wirklich heftig zu lesen.
meine SB meinte sie kommt sobald ich eingezogen bin, in meine whg und guckt was ich brauche und danach entscheidet sich ob ich was kriege oder nicht.

ich kann nur ein bett mitnehmen,fürs bad und wohnzimmer etc hab ich ja gar nichts...