Gesamtbedarf 676 Euro, Unterhalt plus Kindergeld 635 Euro

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
corinnamladen
Beiträge: 38
Registriert: 16.03.2007 20:06

Gesamtbedarf 676 Euro, Unterhalt plus Kindergeld 635 Euro

Beitrag von corinnamladen »

Hallo meine Lieben,
ich frage hier erstmal zur Vorsicht, schriftlich hab ich noch nichts, Geld habe ich auch noch nicht.
Doch gestern war Gerichtstermin wegen Unterhalt und mein Mann hat sich mit dem Richter auf 350 Euro Unterhalt für mich geeinigt.
Jetzt bekomme ich, wenn das alles so läuft und er nicht wieder gepfändet werden muss und nach 3 Monaten erst zahlt, 199 für meine Tochter, 350 für mich und die 154 Euro Kindergeld, das sind 635 Euro, 676 Euro habe ich mit meiner Tochter Gesamtbedarf. Das wären von Amt dann noch 31 Euro.
Soweit meine Rechnung.

Da ich momentan etwas kopflos ob der vielen Zahlen bin, wer ist in ähnlicher Situation und kann mir ein bischen den Rücken stärken und mir die Sache erklären?

Reicht es wenn ich mit den Unterhaltstiteln zum Amt gehe oder muss ich alles neu beantragen, neu ausfüllen etc?

Danke Euch
guido
Beiträge: 27
Registriert: 11.03.2007 10:31

Beitrag von guido »

199+350+154 sind doch 703, oder?


Hast Du den Unterhaltstitel in der Hand, mußt Du das dem Amt natürlich anzeigen.
Solange noch kein Unterhalt gezahlt wird, wird das auch bei der Bedarfsberechnung nicht berücksichtigt. Trotzdem muß das Amt vom Vorliegen eines Unterhaltstitels wissen, denn wenn der Vater nichts zahlt, kann das Amt den Anspruch geltend machen (§ 33 SGB II).

Zum Anzeigen des durchgesetzten Unterhaltsanspruchs kann man das Formular Veränderungsmitteilung nehmen. Da gibt es extra einen Punkt für genau diesen Sachverhalt.

Wird der Unterhalt dann tatsächlich gezahlt, nimmt man wieder die Veränderungsmitteilung, kreuzt diesmal an, dass man Einkommen erzielt und füllt zusätzlich noch Zusatzblatt 2.1 aus.

(Für jede Person ist natürlich eine separate Veränderungsmitteilung/Einkommenserklärung notwendig)

Das ist dann m.E. der formal korrekte Weg, um dem Amt Deine neue Situation bekannt zu machen.
corinnamladen
Beiträge: 38
Registriert: 16.03.2007 20:06

oh Gott, ich kann schon nicht mehr rechnen

Beitrag von corinnamladen »

Du hast recht. Kreisch. was hab ich denn da zusammen gerechnet?
Gott im Himmel.
Das ist ja peinlich.
Da sieht man mal wie verrückt mich die ganze Sache macht.
Gott wie ich mich schäme.
Himmel noch eins.

Jetzt hab ich aber gleich die nächste Frage, ich krieg ja 350 Euro Miete vom Landratsamt anteilig. Muss ich die neu beantragen? Wenn ja wo?
guido
Beiträge: 27
Registriert: 11.03.2007 10:31

Beitrag von guido »

Hast Du Denn zwei Bescheide bekommen (einen über die Leistungen der BA und einen über die Leistungen der Kommune)?
Im allgemeinen läuft das doch alles über eine Behörde.
micha86
Beiträge: 72
Registriert: 05.12.2006 16:57

Beitrag von micha86 »

703 gesamt ? also mit miete und co.? zu zweit?
corinnamladen
Beiträge: 38
Registriert: 16.03.2007 20:06

Bescheide

Beitrag von corinnamladen »

also, ich habe einen Bescheid vom Arbeitsamt bekommen und einen vom Landratsamt Abteilung 3, Sozialamt.
Daher die Frage.
Über welches Amt läuft es wenn ich keinen Hartz 4 Anspruch mehr habe?
Gleich über´s Sozialamt?
guido
Beiträge: 27
Registriert: 11.03.2007 10:31

Beitrag von guido »

Merkwürdig.

Wenn Du erwerbsfähig bist, dann ist die Arge für das Alg2 zuständig, bist Du erwerbsunfähig, dann das Sozialamt.

Wenn Du also bisher vom Arbeitsamt die Regelleistungen (also die 345,- , 207,- und 124,- Euro) erhalten hast, bist Du erwerbsfähig und fällst gar nicht in die Zuständigkeit des Sozialamtes.

Die Arge ist auch zuständig für die Abwicklung der Kosten der Unterkunft, das sollte eigentlich im Bescheid mit auftauchen.
Antworten