400euro job

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
AugustaSCH
Beiträge: 43
Registriert: 08.06.2006 09:52

400euro job

Beitrag von AugustaSCH »

hallo,
ich möchte mir einen 400 euro job suchen. Deshalb wüßte ich gerne, ob ich wenn ich diesen wieder kündige (selbst) befürchten muß, daß ich geld gestrichen bekomme? momentan bekomme ich harz4 und ich möchte einfach selbst etwas dazu verdienen.
viele grüße
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo AugustaSCH
Wenn Du einen Job selber wieder kündigst wird sicher
SGB II §31 (1) 1. c. "zuschlagen":
"§ 31
Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II und des befristeten Zuschlags
(1) Das Arbeitslosengeld II wird unter Wegfall des Zuschlags nach § 24 in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt, wenn
1. der erwerbsfähige Hilfebedürftige sich trotz Belehrung über die Rechtsfolgen weigert,
a) eine ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen,
b) in der Eingliederungsvereinbarung festgelegte Pflichten zu erfüllen, insbesondere in ausreichendem Umfang Eigenbemühungen nachzuweisen,
c) eine zumutbare Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit, ein zumutbares Angebot nach § 15a oder eine sonstige in der Eingliederungsvereinbarung vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen, oder
d) zumutbare Arbeit nach § 16 Abs. 3 Satz 2 auszuführen,...."

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
AugustaSCH
Beiträge: 43
Registriert: 08.06.2006 09:52

Beitrag von AugustaSCH »

vielen dank :) ich denke ich machs trotzdem, aber schonmal gut zu wissen. eigentlich eine blöde regelung ich denke das hält doch einge davon ab einfach mal was zu probieren
Antworten