Nebenkostenabrechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Alyshajools
Beiträge: 5
Registriert: 07.03.2007 08:01

Nebenkostenabrechnung

Beitrag von Alyshajools »

Hallo,
ich bekomme derzeit hartz 4 und bin mir nicht mehr sicher ob das Arbeitsamt meine Nebenkostenabrechnung bezahlt?! Könnt ihr mir da weiter helfen?? Wäre euch sehr dankbar!


Mfg AlyshaJools
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Ein bisschen wenig Info, die Du uns da gibst. Wenn Du angemessen wohnst und Deine Nebenkostenabrechnung ( Nachforderung) angemesse ist, dann wird die Arge das zahlen müssen.
Alyshajools
Beiträge: 5
Registriert: 07.03.2007 08:01

Beitrag von Alyshajools »

tschuldigung, ich kenn mich ja eben mit den ganzen Sachen nich wirklich aus. Ich kann nur zuviel sagen das wir zu dritt sind und unsre Miete 425euro beträgt (was ja angemessen ist) und die nebenkostenabbrechnung ist von 1.9.06 bis 31.12.06 und beträgt ca. 50euro. Ich weiß nich ob das jetzt weiter geholfen hat...?!?

Aber so wie ich es jetzt gedeutet habe, werde ich einfach mal ins Aa gehen, vielleicht hab ich ja Glück.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Ok, die Beträge scheinen alle angemessen zu sein. Stell einfach bei Deiner Arge einen Antrag. Ich glaube Deine Nachforderung wird problemlos übernommen. Wenn nicht, schreib uns, mit welcher Begründung abgelehnt wurde. Aber ich glaube Du musst Dir keine Sorgen machen.
guido
Beiträge: 27
Registriert: 11.03.2007 10:31

Beitrag von guido »

Grundsätzlich muss die Arge eine Nebenkostenachforderung immer bezahlen (unabhängig von der Höhe), denn die Forderung gehört in dem Moment zu den tatsächlichen Kosten der Unterkunft.

Was passieren kann, ist, dass bei Berücksichtigung der nachgeforderten Nebenkosten die Wohnung plötzlich nicht mehr angemessen ist, und die Arge Dich schriftlich auffordert, Deine Wohnkosten zu senken.
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