Seite 1 von 1

Frage zu Wohnung !!!

Verfasst: 10.02.2007 21:28
von Surfmaus
Hallo !!!!

Darf das Amt den umzug in eine wohnung verweigern die über dem Satz der Kaltmiete liegt ???? Die wohnung darf nur 276 euro kalt kosten, ist aber hier in der gegend nicht wirklich was zu finden alles so zwischen 280 und 320 euro kalt !!!! Wenn man sich anbietet die differenz selber zu tragen, dürfte es da doch keine Probleme geben oder ???? In diesem fall würde eine freundin von mir mit ihrem freund in einer BG leben, der freund hat aber Arbeit !!!! Und wie ist es damit gemeint die beiden suchen eine wohnung, nach vielen absagen hatten sie jetz eine wohnung gefunden, aber da bestand der vermieter drauf das sie sich einen Mietbürgen sucht !!! Warum das ???? Für was soll das gut sein ??? Sie muss sich doch vorher eh die bestätigung vom amt holen das sie den Teil der Miete übernehmen !!!!

Und wie is das mit der GEZ hat man auch anspruch auf eine Befreiung wenn man in einer BG lebt und der eine Partner anspruch auf Hartz4 hat ????

Verfasst: 11.02.2007 22:47
von Melinde
Hallo Surfmaus
Bei der GEZ-Befreiung kommt es auf das Einkommen an, einfach mal einen Antrag stellen.
Der potentielle Vermieter möchte sich nur absichern. Da die ARGE nicht als Mieter fungiert, also kein Vertragspartner ist, wird sie sich bei Mietrückständen oder anderen Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter nicht darum kümmern. Daher möchte der Vermieter einen Mietbürgen haben bei dem er seine Aussenstände einklagen kann.
Gruss