Lebenslauf meiner Frau ???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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JoeB
Beiträge: 39
Registriert: 05.12.2006 22:50

Lebenslauf meiner Frau ???

Beitrag von JoeB »

Hallo Leute,
ich bin leider wieder Hartz4 Empfänger geworden. Nun hat meine SB meine Frau zu einem Gespräch eingeladen und sie solle doch auch einen tabellarischen Lebenslauf mitbringen. Meine Frau ist weder arbeitslos, noch ALG2 Empfängerin. Sie ist aber Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Kann die SB den Lebenslauf wirklich verlangen, ist das (Datenschutz-) rechtlich in Ordnung ? Ich finde das zumindest sehr fragwürdig.
Gruß,
JoeB
Gast

Beitrag von Gast »

Früher nannte man dies "Sippenhaft".
Im Neusprech heißt es "Bedarfsgemeinschaft".

Meinen Lebenslauf würde ich meinem SB niemals in die Hand geben.
Wozu auch?
Das einzige was ich meinem Arbeitsvermittler geben würde, wäre eine Erwebstätigkeits-Biographie, soweit er dies für seine Arbeit, für mich eine geeignette Stelle zu finden, benötigt. Also mehr Angaben zu machen als vom Gesetzgeber verlangt, braucht man nicht. Als Antragssteller muß man dies ja auch in den Antrag reinschreiben, genau wie beim Arbeitsamt.
JoeB
Beiträge: 39
Registriert: 05.12.2006 22:50

Beitrag von JoeB »

Hallo Ralf,
es geht nicht um meinen Lebenslauf, sondern um den meiner Frau. Das meine SB meinen Lebenslauf benötigt ist ja logisch, aber wozu soll der Lebenslauf meiner Frau gut sein ??? Wofür braucht sie ihn ? Schliesslich soll meine SB ja mich wieder in Lohn und Brot bringen und nicht meine Frau !!! Trotzdem danke für Deine Antwort.
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

ihr 2 seid eine BG, d.h. wenn ihr Leistungen erhaltet ist die gesamte BG als bedürftig anzusehen und die ARGE will schauen dass ihr beide wieder das gegenteil werdet.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )

Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
JoeB
Beiträge: 39
Registriert: 05.12.2006 22:50

Beitrag von JoeB »

Ja Blade..., dafür bete ich auch jeden Abend ! :roll:

Was mir nicht in den Kopf will ist : 1. Wofür braucht meine SB den

Lebenslauf meiner Frau ? 2. Ist das rechtlich überhaupt zulässig ?
Gast

Beitrag von Gast »

Mein obiger Post bezieht sich auf alle Mitglieder der BG.

Ein Lebenslauf, so wie er für Arbeitgeber erstellt wird, ist m.E. für die Arbeitsvermittlung unerheblich. Hier reicht eine Erwerbsbiographie.
Die BA verlangt auch nur eine solche für die letzen 7 Jahre, dass die Argen eine andere Rechtsgrundlage haben würden, wäre mir neu.

Beide Seiten, SB als auch eHB, müssen m.E. in der Klarheit der Sprache noch etwas lernen.

Erwerbsbiographie, soweit vom Gesetzgeber gefordert ist m.E. o.k., Lebenslauf jedoch nicht.

Das sind m.E. zwei Paar Schuhe, die nur bedingt etwas miteinander zu tun haben.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Ralf Hagelstein hat geschrieben:Mein obiger Post bezieht sich auf alle Mitglieder der BG.

Ein Lebenslauf, so wie er für Arbeitgeber erstellt wird, ist m.E. für die Arbeitsvermittlung unerheblich. Hier reicht eine Erwerbsbiographie.
Die BA verlangt auch nur eine solche für die letzen 7 Jahre, dass die Argen eine andere Rechtsgrundlage haben würden, wäre mir neu.

Beide Seiten, SB als auch eHB, müssen m.E. in der Klarheit der Sprache noch etwas lernen.

Erwerbsbiographie, soweit vom Gesetzgeber gefordert ist m.E. o.k., Lebenslauf jedoch nicht.

Das sind m.E. zwei Paar Schuhe, die nur bedingt etwas miteinander zu tun haben.
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Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
eska23
Beiträge: 28
Registriert: 28.06.2006 23:28

Beitrag von eska23 »

Das ist ja alles gut und schön aber die Frau HAT ARBEIT, die muss nicht mehr vermittelt werden!
Es geht also (so sehe ich das) in erster Linie mal darum hier ein bisschen zu gängeln und jemanden der Arbeit hat zu schubsen damit er sich was besser bezahltes sucht, richtig? Und woher ...?
Von mir würden die keinen Lebenslauf des (arbeitenden) Partners sehen. Glaube auch nicht, dass er dazu verpflichtet werden kann.

eska
"Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher und die Gescheiten so voller Zweifel sind." - Bertrand Russell
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