ALG 2 Sperre?Für die komplette Bedarfsgemeinschaft?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
maleite
Beiträge: 46
Registriert: 12.12.2005 10:08

ALG 2 Sperre?Für die komplette Bedarfsgemeinschaft?

Beitrag von maleite »

Heute schnell mal eine Frage für eine Bekannte von mir:
4 Personenhaushalt:Mann ,Frau+2 mitgebrachte Kinder aus erster Ehe
Mann arbeitet--->Einkommen ca Netto1200.-
Frau -------------> kein Einkommen
2 Kinder----------> Kindergeld (Unterhalzspflichtiger Vater drückt sich vor Unterhaltszahlung obwohl er Einkommen hat)

Bisher bekam diese Familie ergänzend Harz4,Frau sollte im November Trainingsmaßname machen lehnte diese aber ab.
Dezember kamen noch die Bezüge von der Arge.Ab Janunar nicht mehr.Kein Sperrandrohung erhalten,kein Einstellungsbescheid!
Anfang Januar ein Schreiben von der Arge,das noch Verdienstbescheinigung abgegeben werden müsste für Dezember.Dies sollte bis 2.2 erfolgen sonst folge eine Sperre wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht.Verd.bescheinigung wurde gleich einen Tag später nach eintreffen der Post durch die Arge ,bei der Arge abgegeben.Ende/Anfang Februar wieder keine Bezüge erhalten.

Nun meine Frage:
1.Können ohne Ankündigungen die Bezüge die für eine ganze Familie waren eingestellt werden oder nur für die Frau die die Maßname abgelehnt hat?
2.Können die Bezüge überhaupt ohne Bescheid eingestellt werden?

Bitte um schnelle Nachricht damit ich diese weiter geben kann.Dank euch!!!!!!
pingpong
Beiträge: 39
Registriert: 06.11.2006 17:44

Leistungseinstellung

Beitrag von pingpong »

Aus meiner Kenntnis heraus ist es nicht möglich, Leistungen o h n e einen Bescheid einzustellen. Gegen diesen Bescheid besteht dann ja immer die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen - und falls die Leistungseinstellung in den Zeitraum zwischen Bescheiderteilung und Widerspruchsfrist liegt, bietet sich hier auch eine Klage vor dem SG an. Evtl. auch mit einer einstweiligen Anordnung, aber dazu muss dann auch ein Anordnungsgrund und -anspruch bestehen.
Nadine Sch.
Beiträge: 74
Registriert: 21.08.2006 19:03
Wohnort: Saarland

Beitrag von Nadine Sch. »

Hallo,
bei uns wurde damals auch einfach die Zahlung eingestellt OHNE Bescheid. Allerdings haben wir nie was abgelehnt...sie wollten lediglich warten, was mein Freund verdient hat...naja 1,5 Monate ohne Geld kann schon echt hart sein!

LG Nadine
Mr_Eyeballz
Beiträge: 34
Registriert: 14.02.2007 17:40

Beitrag von Mr_Eyeballz »

Die Bezüge einer Bekannten wurden mittlerweile bereits 5 mal ohne Bescheid eingestellt. Jedesmal ein riesen hin und her und im Endeffekt kam immer raus dass sie im Recht war und ihr Geld dann im nachhinein wieder bekommen hat. Was jedoch ab und an mal 3 Wochen dauerte. Da war die Leistungsabteilun dann mal komischerweise nicht besetzt, dies und jenes nicht im Computer besetzt, niemand für den Fall zuständig etc...

Gibts hier eine nachlesbare rechtl. Grundlage ???
Wenn ja wo steht diese ? Wäre nett wenn jemand Antworten könnte
Antworten