Seite 1 von 1

U25 Streichung der Leistung?

Verfasst: 04.02.2007 11:55
von Solidbody
Hallo zusammen,

meine Bekannte (21 J.) hatte eine Maßnahme begonnen und nach ca. 1 Monat diese Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen, sie hat Diabetes Typ A. Dummerweise hatte sie sich dieses nicht von einem Arzt bescheinigen lassen. Daraufhin strich ihr die Arge für einen Monat den Lebensunterhalt (nicht die Miete)

Meine Frage:Darf die Arge 100 % sperren, obwohl bekannt ist , das sie Diabetikerin ist und ihre kostenpflichtigen Medikamente dringend braucht?

Bekommt man denn da nicht zumindest Gutscheine oder ähnliches(sie hat nix bekommen)?

Vielen Dank
Solid

Verfasst: 04.02.2007 12:55
von enibas
hat deine bakannte schon länger diebetes oder wurde die krankheit gerade erst festgestellt ?
wenn sie schon länger diabetes hat, gibt es keinen grund, bei richtiger medikamenteneinstellung eine massnahme abzubrechen.
falls sie neu-diabetikerin ist, muss sie erst eingestellt werden, dann ist ein abbruch der massnahme sinnvoll, sie hätte sich diese situation aber rechtzeitig attestieren lassen sollen.
sie sollte es nachholen, inzwischen könntest du ihr die zuzahlungsgebühren leihen.
deiner bekannten steht übrigens bei attestierter diabetes ein mehrbedarf wegen aufwändiger ernährung zu.
also einfach attest abgeben und damit beantragen.

Verfasst: 05.02.2007 08:56
von Solidbody
hallo enibas,

nun, sie weiß es seit ca. einem dreiviertel Jahr, ist wohl auch eingestellt worden, sie erzählte das selbst die Kursleiter sie nach Hause geschickt hätten
weil sie angeblich wegen ihrer Krankheit ungeeignet wäre.

Das Geld für Insulin hat sie von Ihrer Mutter bekommen und ob sie Mehrbedarf beantragt hat, muß ich sie fragen, danke für den Hinweis.

Ich frage mich was wäre, wenn jetzt jemand der alleine ist und keine Hilfe von der Familie oder Freunde bekäme, in so eine Situation kommt.

Gruß Solid

Verfasst: 05.02.2007 10:59
von enibas
hallo solidboy,
wenn bei deiner bekannten erst seit einem dreiviertel jahr die krankheit fessteht, kann es natürlich sein, dass sie ihre diabetes in extremen situationen wie schwerer körperlicher arbeit noch nicht im griff hat. aber ansonsten kann ein diabetiker alles machen, sogar leistungssport.
ich bin selbst diabetikerin, daher kann ich keinen grund finden, eine massnahme abzubrechen. und wenn doch, sichere ich mich durch eine ärzliche untersuchung und einreichen eines attestes ab.
nun wird deiner bekannten nicht's anderes übrig bleiben, als gegen die entscheidung anzugehen. wer in solchen situationen sofort helfen kann, weiss ich nicht. lebensmittelgutscheine kann sie bekommen, aber das war es dann auch.
dass kranke menschen ein schweres problem haben, wenn kein geld für lebenswichtige medikamente da ist, wird schon lange von ärzten bemängelt. ich selber habe am jahresanfang, wenn meine befreiung von zuzahlungen noch nicht erreicht ist, auch sorgen, ob ich das alles schaffe.
ich habe davon gehört, dass manche leute den mut haben, in der apotheke anschreiben zu lassen. das könnte ich mir für mich schwer vorstellen. oder im schlimmsten notfall in's krankenhaus gehen.
es bleibt deiner bekannten nicht's anderes übrig, als die situation schnellstens zu klären.