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Wohngemeinschaft

Verfasst: 02.02.2007 12:08
von Solidbody
Hallo zusammen,

Meine Situation ist folgende:
Ich wohne zur Zeit noch in einem Appartment (allein).
Am 01.03. ziehe ich mit meinem Nachbarn innerhalb des Hauses in eine
größere Wohnung als Wohngemeinschaft. Wir erhoffen uns davon etwas Kostenersparnis und wir würden mehr Platz zum Wohnen haben. Die Arge
hat die Übernahme der Mietzahlung zugestimmt, Kaution ist nicht notwendig da schon vorhanden.

Meine Frage ist : worauf müssen wir achten, damit die Arge, wenn mal jemand schauen kommt, nicht auf den Trichter kommt, das es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft handelt? (wir machen das nur aus praktischen
und finanziellen Gründen)
Ich hab hier im Forum schon einiges gelesen und mir sträuben sich bei diesem Thema die Nackenhaare.

Gruß
Solid

Verfasst: 02.02.2007 13:51
von Gast
Wieso sollte jemand schauen kommen? :shock:
Sozialgericht Düsseldorf
S 35 AS 25/06 ER
06.02.2006
...
Das Gericht weist zum wiederholten Mal darauf hin, dass Hausbesuche von Außendienstmitarbeitern nicht geeignet sind, das Bestehen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zu belegen. Ob der Antragsteller und Frau T in einem Doppelbett schlafen, ob sie ihre Kleider im gemeinsamen Schlafzimmer aufbewahren und ob sie – ohne Trennung – Lebensmittel im Kühlschrank aufbewahren, sind keine aussagekräftigen Indizien, die darauf hinweisen würden, dass eine eheähnliche Lebensgemeinschaft besteht. In diesem Sinne kann man eine eheähnliche Lebensgemeinschaft nicht – wie der Außendienstmitarbeiter der Antragsgegnerin offensichtlich meint - "sehen".
Quelle: PeNG!

Verfasst: 02.02.2007 14:55
von Solidbody
Nein, es soll nicht, aber man weiß ja nie :shock:

(siehe andere Beiträge)

gruß solid

Verfasst: 02.02.2007 17:22
von Gast
Hausbesuche!! Wie ist die Rechtslage ?
http://www.arge-zeiten.de/forum/viewtop ... =3319#3319

Verfasst: 03.02.2007 09:54
von Solidbody
vielen Dank für den Link

Gruß Solid

Verfasst: 03.02.2007 15:35
von buxi
Es ist eine WG. Also müsst Ihr einen Putzzeitplan erstellen. Wer, wann Küchendienst hat. Getrennte Mietüberweisungen. Ich bin mir nicht sicher ob die Hausbesuche der Arge inzwischen abgeschafft wurden und wie das Übernachten in einem gemeinsamen 1.80m Bett gewertet wird.....

Verfasst: 03.02.2007 21:06
von DjTermi
Rechtmäßig ist ein Hausbesuch (Betreten und Besichtigung der Wohnung) nur, wenn er mit wirksamer Einwilligung des Wohnungsinhabers durchgeführt wird. Dies setzt voraus, dass nach Aufklärung über die zu ermittelnden Umstände und das grundgesetzlich geschützte Recht auf Ablehnung eines Hausbesuches die Zustimmung dazu gegeben wird.

Verfasst: 04.02.2007 07:47
von nanny_8221
Hallo
In einer Wohngemeinschaft Bekommt auch nicht jeder die zustehenden Quadratmeter wenn einer alleine 45 haben darf und ihr mit 2 pers. einzieht dürft ihr nicht 90 quadratmeter haben sondern nur 60 quadratmeter. erkündigt euch da besser vorher. wenn ihr mehr quadratmeter habt müsst ihr die selber zahlen.
gruss nanny

Verfasst: 04.02.2007 18:46
von Gast
Das ist vor den Gerichten noch strittig.

Vgl.
Wuppertal/Osnabrück. Das Sozialgericht Osnabrück hat im Bezug zum ALG II eine wichtige Entscheidung zu den Unterkunftskosten getroffen.

Bislang haben die SGB II – Leistungsträger bei Wohngemeinschaften in Bezug auf die angemessene Größe und Preis des Wohnraum an den Richtwerten für einen Zweipersonenhaushalte orientiert. Einer zweiköpfigen Wohngemeinschaft wurden somit 60 qm zugestanden, hatten sie mehr, wurden die ALG II – Leistungsempfänger zur Kostensenkung oder zum Umzug aufgefordert.

Nun hat das Sozialgericht Osnabrück diese Praxis für rechtswidrig erklärt. Für eine solche Praxis „gibt es keinen sachlich einleuchtenden Grund“ und „keine rechtliche Grundlage im SGB II“ so das SG in seiner Entscheidungsbegründung. Diese Praxis würde nach Ansicht des Gerichts gegen das Menschenwürdeprinzip des Grundgesetz verstoßen.



Bild

Verfasst: 05.02.2007 10:41
von Solidbody
Die Wohnung ist übrigens 80 m" und die Arge hat der Mietkostenübernahme zugestimmt.

Gruß
Solid