Hallo Leutez
bein leider nach Kündigung derzeit ALG II ( Hilfsweise Hart 4 ) Empfänger. Da ich keinen Führerschein habe bin ich auf öffentliche Verkehrsmittel angewissen. Bin wegen der Arbeits bereits vor 4 Jahren von meinen Eltern weggezogen. Und da wo ich im Moment noch Wohne ist die Verkehrsanbindung mehr als Bescheiden ! Die neue Wohnung würde nicht mehr Kosten als da wo ich im moment noch Wohne. Wie groß sind die Chancen das ich Umziehen darf ? Mir ist KLAR das KEINE Umzugskosten übernommen werden.
Mit besten Grüßen
Umzug wegen besserer Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Es kann Dir keiner verbieten wenn Du umziehen möchtest ! Wie Du nur schon sagst wirst Du keine unterstüzung dafür erhalten.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
So ich habe das am vergangenen Dienstag mal mit meinem Sachbearbeiter (Leistungen) besprochen. Dieser sagte mir das ich Umziehen darf . Er bezeichnete es als Privat "Vergnügen" Umzugskosten werden wie schon gesagt keine übernommen . Desweiteren ist die Wohnung um 39 Euro teurer als die jetzige , diese muss ich selber aus den derzeitigen Regelleistungen bestreiten. Heißt etwas höheren Kosten werden nicht übernommen . Soweit zu eurer Info . Ich hoffe bloß , dass ich den guten Mann richtig Verstanden habe. Vielleicht kann mir das einer von den ALG II Bearbeitern hier im Forum bestätigen. Vielen Dank schonmal !
Mit den besten Grüßen
Matthias Aschrich
Mit den besten Grüßen
Matthias Aschrich
Da du schon lang nicht mehr zu Hause wohnst und die Differenz der neuen Miete selbst zahlst ist das soweit OK, hätte dir genau das gleiche gesagt
Aber Tip: Check das vorher bei der neuen ARGE ab, nicht dass die dann meckern und das alles wochenlang zum Stillstand kommt.
Aber Tip: Check das vorher bei der neuen ARGE ab, nicht dass die dann meckern und das alles wochenlang zum Stillstand kommt.
Sachbearbeiter ALG II ( U25 )
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Dito @ Blade
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.