Seite 1 von 1

Betriebskosten Guthaben und private Insolvenz

Verfasst: 05.01.2007 14:58
von Dreamliner05
Hab mal ne Frage:

Es ist ja bekannt das Guthaben der Betriebskosten für die Unterkunft zurück an die Arge gezahlt werden müssen.
Nun habe ich folgendes Problem:
Ich bin in privater Insolvenz und da wird alles an den Insolvenzverwalter gezahlt, der das Guthaben mit in die Insolvenzmasse aufgenommen wird und an die Gläubiger verteilt wird. Meine Vermieterin wurde deswegen aufgefordert Guthaben aus Nebenkosten-Abrechnungen direkt an den Insolvenz-Verwalter zu zahlen.
Was mache ich jetzt da mit der Arge? Die wollen doch auch das Geld haben under gibt es hierfür eine andere Regelung? Habe mit meinem Insolvenzverwalter eben noch gesprochen aber er sagt das Geld muß an ihn.

Verfasst: 05.01.2007 15:09
von Melinde
Hallo Dreamliner05
Das wird so nicht gehen denn die Betriebskosten hat die ARGE als Teil der KdU bezahlt und daher muss auch ein daraus entstandenes Guthaben an sie zurückfliessen. Es ist also nicht Dein Geld was da kommt und kann also nicht in die Insolvensmasse einfließen.
Deine Vermieterin sollte das Guthaben direkt an die ARGE überweisen.
Überweist sie an den Insolvenzverwalter kann es sein das die Arge es trotzdem von ihr fordert. Ob der Inso- Verwalter es dann wieder herausrückt ???
Erklär das der Vermieterin und sie wird sich Ärger ersparen.
Bei Guthaben z.B. aus Stromrechnung wäre es etwas anderes weil ein Guthaben auch Dein Eigentum wäre weil vom Regelbedarf gezahlt.
Gruss

Verfasst: 05.01.2007 15:31
von nonsens
Das Guthaben daraus muss an die ARGE, und zwar zuerst an die, und dann - wenn ein Teil übrig bleibt, weil nicht alles angerechnet wird z.B. dann erst kann die IV ihre Hand drauf legen.

Unsere IV hats uns so erklärt, wenn wir diesen Fall hätten, das die ARGE Vorrang hat, da diese ja auch anteilig diese Kosten zahlt.