Harz iV und andere Probleme

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Brienchen

Harz iV und andere Probleme

Beitrag von Brienchen »

Hallo!

Habe einige Fragen zum Thema Harz IV.
Da es momentan in meinem Berufsfeld eher schlecht als recht zugeht und ich Ende des Monats keine Arbeit mehr habe, steht bei mir im April Harz IV vor der Tür. Ist alles eine sehr lange Geschichte. War nach meiner ersten Arbeitslosigkeit leider nur 7 Monate am arbeiten. Nun habe ich die Kündigung zum 31.10 bekommen aus wirtschaftlichen Gründen.
Soweit ich jedoch weis, werden mir diese 7 Monate nicht angerechnet. Somit habe ich nur noch bis Ende März 2006 Arbeitslosengeld 1.

Mein Verlobter und ich sind Anfang diesen Jahres jedoch in eine 96m² große Wohnung gezogen. Das ist für Harz IV jedoch viel zu groß (ich glaub man darf mit 2 Personen nur 60m² haben). Mein Verlobter ist gerade mitten in der Ausbildung. Verdient daher auch nicht viel.
Nun ist meine Frage:
Kann man beim Arbeitsamt angeben, das ich definitiv KEINE Miete zahle. Sozusagen MIETFREI wohne und mein Verlobter die Miete komplett übernimmt? Ich bin noch nicht einmal scharf auf das Geld für die Miete vom Arbeitsamt. Wichtig wäre mir nur, WENN Harz IV mal auf mich zukommt, das wir trotzdem in der Wohnung bleiben können.

Hat da einer eventuell Erfahrung? Oder Tipps?

Liebe Grüße

Brienchen
Carola
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Miete ....

Beitrag von Carola »

Du sagst Du bist verlobt, dann nützt es Dir nichts zu sagen, dass Du Mietfrei wohnst, denn Du und Dein Verlobter bildet eine Bedarfsgemeinschaft, nicht nur eine Haushaltsgemeinschaft wie zb. eine Wohngemeinschaft. Ihr müsst zusammen ALGII beantragen. Euer beider Einkommen ist Grundlage der Berechnung.

Es sieht schlecht aus für Euch in der großen Wohnung, aber da Du sagst Du willst die Miete nicht, dann wirst Du damit zurechtkommen, das die Miete in angemessener (gekürzt) Höhe übernommen wird.
Brienchen
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Beitrag von Brienchen »

Hallo Carola!

Erst einmal DANKE für deine Antwort! :lol:
Wie ich schon sagte, das Geld für die Miete, will ich ja noch nicht einmal haben. Das einzige was ich möchte ist, in der Wohnung wohnen zu bleiben, weil der Umzug und finanziell echt hart getroffen hatte und wir gerade alles bezahlt haben. Mit meiner plötzlichen Kündigung habe ich absolut nicht gerechnet, ebenso wie Kollegen von mir.

Was würde mir eigentlich zustehen bei HarzIV ausser der Mietkosten?

Liebe Grüße

Brienchen
Carola
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Regelsatz

Beitrag von Carola »

Als Pärchen beträgt der Regelsatz monatlich 311,00 Euro pro Person.

Sonst 345,00 Euro.
Brienchen
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Beitrag von Brienchen »

Also verstehe ich das richtig, ich würde dann als "Einzelperson" 311 Euro zum Leben bekommen? Da mein Verlobter ja in der Ausbildung ist muss er doch kein Harz IV beantragen.
Carola
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Bienchen - Du hast mich nicht verstanden!!!

Beitrag von Carola »

Da ihr verlobt seid bildet ihr zusammen eine Bedarfsgemeinschaft und das heißt ihr könnt den Antrag nur zusammen stellen, dabei ist es völlig unerheblich ob Dein Verlobter in der Ausbildung ist oder nicht!!!

Beide Partner müssen in den Antrag. Hast Du Dir schon mal so einen Antrag angesehen? Man kann diesen hier runterladen:

http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur ... /index.php


Paare: Regelsatz pro Person 311,00 Euro.

Single also alleinlebend (EIGENE Bedarfsgemeinschaft) 345,00 Euro.

Wenn Du nun noch fragen hast schreibe mich gerne an.
Brienchen
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Beitrag von Brienchen »

Was ich nur an der ganzen Sache nicht verstehe ist ..... warum muss mein Verlobter auch HarzIV beantragen? Er meinte gestern, als ich ihm das erzählte, das er das doch gar nicht braucht und ebensowenig auch will.
Warum ist das eigentlich so? Warum bekommt ein Mensch der eine 38 Stunden Woche hat HarzIV?
Carola
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Arbeit und ALGII

Beitrag von Carola »

Da Dein Verlobter in der Ausbildung ist, reicht sein eigenes Einkommen nicht aus, um die Kosten für das Wohnen, Deine Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge und Euer beider Lebensunterhalt zu sichern.

Für solche Fälle springt ALGII in diese Versorgungslücke. Die Basis bilden Eurer Gesamteinkommen + Ausgaben. Hieraus errechnet sich dann ob eine Bedürftigkeit besteht.

Es gibt in diesem Land leider immer noch Menschen, die Vollzeit arbeiten gehen und dennoch unter dem Existensminimum verdienen. Für diese Menschen ist das ALGII ebenso da wie für Menschen, die ihre Arbeit ganz und gar verloren haben.

Früher gab es für Fälle, wie Dich, die Arbeitslosenhilfe und danach die Sozialhilfe. Diese Hilfen sind nun in dem ALGII zusammengeflossen, da beide Leistungen keine Versicherungsleistung sind/ waren. Es handelt sich um eine Sozialleistung unseres Staates.

Wie auch früher bei der Sozialhilfe, wird das Einkommen Deines Verlobten zur Berechnung der Bedürftigkeit Eurer Bedarfsgemeinschaft herangezogen.

Brienchen
Beiträge: 13
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Beitrag von Brienchen »

Ach so ist das. Nun verstehe auch ich Spätzünder es.
Danke das du soviel Gedult mit mir hast.
Ich weis nicht genau ob du in einem anderen Thread meine Geschichte gelesen hast. Daher schreibe ich sie auch hier noch einmal hin:

Ich bin das erste Mal im August 2004 Arbeitslos geworden (habe mich mit meinem Chef darauf geeinigt weil eine Kollegin mich andauernd gemobbt hatte und ich total am Boden war).
Hatte dann wieder im November 2004 Arbeit. Jedoch war ich da nur ne billige Urlaubsvertretung und habe die Kündigung am Ende des Monats wieder bekommen (ohne mir wie gesagt was zu Schulden kommen zu lassen). Dann habe ich wieder ab April 2005 Arbeit gehabt. Doch nun wurde ich wieder zum 31 Oktober 2005 gekündigt (aus wirtschaftlichen Gründen.... weitere Kollegen sind mir also gefolgt).
Tja und das Ende vom Lied.... ich habe 7 Monate gearbeitet und bekomme NICHTS dazugerechnet. Ich habe noch 4 Monate ALG1 und danach bin ich HarzIV, wenn ich bis dahin nix gefunden habe.
Nur leider sieht es in meinem Berufszweig nicht gerade rosig aus. Ich bin Zahnmedizinische Fachangestellte. Und wie man vielleicht schon mitbekommen hat, ist innerhalb dieses Jahres ziemlich viel zurück gegangen im medizinischen Gewerbe....... eine Umschulung oder Weiterbildung kann ich mir nicht leisten und das Amt zahlt sie mir auch nicht. Ich habe mich selbst schon in anderen Gebieten beworben wie Logistik usw. Und ich habe mich selbst um eine neue Ausbildungsstelle bemüht. Doch die würde ich eh erst im August nächsten Jahres antreten können (bis dahin bin ich locker HarzIV!!!!!)

Unsere Wohnung ist für HarzIV zu groß. Umzug würde ne derbe Schuldenfalle bedeuten (siehe oben)
Und wenn es wirklich so kommen sollte, das demnächst unter 25 jährige von ihren Eltern abhängig sind, dann werde ich wohl komplett auf HarzIV verzichten..... denn meinen Eltern auf der Tasche liegen ist das Letzte was ich will. Dann muss ich eben zusehen wie ich an Geld komme. Auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht weis wie.


Was würdest du an meiner Stelle tun? HarzIV beantragen zusammen mit meinem Verlobten?
Carola
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Antrag stellen

Beitrag von Carola »

Ich würde auf jeden Fall einen Antrag stellen!

Du bist sonst nicht krankenversichert!

Dein Freund ist in der Ausbildung und das sieht schon mal gut aus!

Mit der Wohnungsgröße habt ihr erstmal eine Schonfrist bis ihr aufgefordert werdet Euch eine andere Wohnung zu suchen, das Amt muss dann noch 6 weitere Monate die Miete voll anerkennen. Danach kommt dann die Kürzung der Wohnkosten auf den angemessenen Betrag. Also ist bis dahin noch Zeit. Vielleicht hast Du dann schon wieder einen neuen Job. Ich drück die Daumen!

Es kommt dem AMT nicht unbedingt auf die Größe der Wohnung an, sondern auf die Höhe der Kosten. Wenn die im Rahmen einer angemessenen Wohnung sind, passiert Euch gar nichts. Die Kosten sind immer erstrangig und die Größe zweitrangig.

Das mit dem Unterhalt von den Eltern soll nur für Kinder gelten, die noch im Haushalt der Eltern leben oder noch keine Ausbildung haben. Eltern müssen sowieso nur zahlen, wenn diese dadurch nicht selbst in eine Armut geraten.

Ich hoffe, Du verlierst nicht den Mut, denn so schlimm ist das alles auch nicht. An Herausforderungen wachsen wir alle!

LG
Carola


Hier noch ein nützlicher Link:http://www.geldsparen.de/content/finanz ... pensub=960
Brienchen
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Beitrag von Brienchen »

Hallo Carola!

Danke du machst mir echt Mut :) und auch danke für den Rechner! Den werde ich mir gleich mal linken!
Wir bezahlen für die Wohnung 550 Euro WARM. Wir haben die Wohnung besonders günstig bekommen, weil ich den Vermieter kenne.

Gibts da denn eine "Bemessungsgrenze" ?? Vielleicht rutschen dann mein Verlobter und ich noch da rein. Das wäre ideal. Denn man muss ja mit allem rechnen. Das Schlimmste wäre, wenn ich so schnell keinen Job finden würde. Doch ich suche jeden Tag in Zeitung und auch im Internet.
Carola
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Mietobergrenzen + ALG II

Beitrag von Carola »

Habe hier was gefunden, da müsste Dein Wohnort auch dabei sein.

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin ... range=0,30

LG

Carola
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