Trennung und umzug in eigene Wohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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rocky2230
Beiträge: 1
Registriert: 12.11.2006 13:06

Trennung und umzug in eigene Wohnung

Beitrag von rocky2230 »

Hallo,

Meine Frau trennt sich von mir und ich muss jetzt in eine eigene wohnung ziehen,nun meine frage da ich überhaupt nichts an Möbeln besitze (da meine frau die beiden kinder hat kann ich ihr ja schlecht was wegnehmen ) bekomme ich da auch ne Erstausstatung durch ??und wie sieht es aus mit Mietkaution bezahlt das amt das oder wie ist das ???

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen


danke schonmal
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo rocky2230
Kaution kann auf Antrag als Darlehen gezahlt werden. Weil es nicht die erste eigene Wohnung ist weiss ich nicht ob da Erstausstattung gewährt wird. Einfach mal nachfragen und einen Antrag stellen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
blade80
Beiträge: 247
Registriert: 03.11.2006 15:58

Beitrag von blade80 »

Wohnung sieht schlecht aus, da es als ergänzungsbedarf angesehen wird. Liegt evtl. am Ermessen des SB.. aber würd eher zu Nein tendieren.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Wenn sich zwei trennen, und einer kann nichts mitnehmen, kann ja gerne im Amtsdeutsch ein "Ergänzungsbedarf" vorliegen, die reale Wirklichkeit sieht so aus, dass nichts da ist. Da wird nichts ergänzt. Auch dem Ermessen eines SB sind Grenzen gesetzt.

Ich sehe hier durchaus die Möglichkeit ein Darlehen auch für die Möbel bei der ArGe zu beantragen, sollte das abgelehnt werden, dürfte m.E. spätestens das Sozialgericht den realen Bedarf erkennen. Stellen Sie erst mal den Antrag schriftlich.

Infos zum Darlehen:
http://www.erwerbslos.de/images/stories ... rlehen.pdf
Gast

Beitrag von Gast »

Bei einer Scheidung wird der Besitz in der Regel hälftig geteilt.
Also fehlt meist immer etwas. Und hier muß die Erstausstattung greifen.
Antrag stellen, bei Ablehnung Klage. War schon hier und da erfolgreich.
Bei einer Suchmaschine mal nach Urteilen suchen. :wink:
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