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Nebenverdienstbescheinigung

Verfasst: 07.10.2006 22:05
von nervi
Guten Abend an Alle,

kann mir hier jemand sagen welches "Nebenverdienstformular" der Arbeitgeber ausfüllen muss ???
Mein Mann hat einen Nebenverdienst von 100 EUR. Er ist angemeldet, und wir haben eine Bescheinigung vom Arbeitgeber abgegeben, dass er bis auf Weiteres diese 100 EUR pauschal jeden Monat bekommt.
Nun sollen wir mtl. eine Nebenverdienstbescheinigung vom Arbeitgeber bringen.
Ich finde kein passendes Formular dazu.
Ich finde nur die Verdienstbescheinigung die immer zu dem Antrag AlgII kommt "2.2", oder die Nebenverdienstbescheinigung die man als Arbeitslosengeld I Empfänger ausfüllen muss.

Welche ist richtig ? :?:

Verfasst: 08.10.2006 09:40
von DjTermi
Am besten Anrufen und Anfordern, da ein Nebenverdienst Angezeigt werden muss.

Verfasst: 08.10.2006 14:03
von nervi
DjTermi hat geschrieben:Am besten Anrufen und Anfordern, da ein Nebenverdienst Angezeigt werden muss.
Hi, DjTermi,

der Nebenverdienst ist angemeldet, auch mit Bescheinigung vom Arbeitgeber, dass mein Mann 100 EUR verdient. Meine Frage ist nun, mit welchem Formular muss ich es nun mtl. nachweisen ?

Verfasst: 08.10.2006 16:27
von Gast
ALG II - Zusatzblatt 2.2 Einkommensbescheinigung

Die dem Arbeitgeber geben, der muß dies ausfüllen.
Das dann dem Amt geben.

Verfasst: 08.10.2006 16:46
von nervi
Danke !!!

Schönen Sonntag !

Verfasst: 08.10.2006 16:55
von DjTermi
Die Bescheinigung ist durch den Arbeitslosen regelmäßig bis zum 1. spätestens bis zum 15. des Folgemonats (abhängig vom Abrechnungszeitraum des Arbeitgebers) bei der Agentur für Arbeit oder Arge ect. vorzulegen.

ZUSATZBLATT 2.2

Verfasst: 08.10.2006 19:14
von ayumi
Hallo,

glaube, damit ist nicht das Zusatzblatt gemeint. Habe auch einen Nebenjob. Bekomme immer am Monatsanfang vom Arbeitgeber eine:
Bescheinigung über Nebeneinkommen. Die muss ich dann immer bis mitte des Monats abgeben. Eigentlich Blödsinn, weil der Nebenverdienst immer gleich ist. Dieses Zusatzblatt 2.2 wollen sie aber trotzdem bei jeder Weiterbewilligung haben.

Simone

Verfasst: 08.10.2006 19:19
von DjTermi
Blödsinn würde ich nicht sagen, da es ja sein kann das man mehr stunden macht. Und später das rückzahlen ist auch nicht immer toll.

Verfasst: 09.10.2006 10:32
von rme
Gemeint ist das Zusatzblatt 2.2 ! Mein Arbeitgeber schickt es mir immer mit meiner Abrechnung zu! Frag mal in eurem Personalbüro nach (Buchhaltung) ! Ansonsten bekommst du es bei deiner Arge.

Verfasst: 09.10.2006 15:26
von ayumi
@ DjTermi
mein Nebenverdienst ist jeden Monat gleich. Egal wieviel Stunden es sind. Da ändert sich nix.

Und mit der Nebenverdienstbescheinigung bin ich mir trotzdem sicher, das nicht das Zusatzblatt 2.2 gemeint ist. Das braucht man eigentlich nur für die Weiterbewilligung von Alg II. Habe es gerade letzte Woche abgegeben. Das was ich jeden Monat vom AG bekomme nennt sich direkt Bescheinigung über Nebeneinkommen. Habe es gerade vor mir liegen.

Simone

Verfasst: 11.10.2006 21:20
von nervi
Ich habe jetzt 2.2 vom Arbeitgeber ausfüllen lassen und abgegeben, bis jetzt sind sie wohl damit zufrieden.