Bedarfsgemeinschaft

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
brian
Beiträge: 21
Registriert: 07.09.2006 16:39

Bedarfsgemeinschaft

Beitrag von brian »

Habe mal eine kleine Frage zur Bedarfsgemeinschaft und zwar will das Amt sehr viele Unterlagen von meiner Freundin immer haben, nun fragt sie sich ob sie überhaupt verpflichtet ist diese Unterlagen dem Amt zur Verfügung zu stellen schließlich sagt sie sich geht es um mich und nicht um sie.

Was würde passieren wenn meine Freundin mir die Unterlagen nicht zur Verfügung stellt und ich die deshalb nicht abgeben kann.

Würde ich dann kein Geld bekommen? Oder wie würde das Ablaufen?

LG Brian
Gast

Beitrag von Gast »

Kommt darauf an, wie ihr zusammenlebt.
brian
Beiträge: 21
Registriert: 07.09.2006 16:39

Beitrag von brian »

Naja wir leben in einer Wohnung zusammen.
brian
Beiträge: 21
Registriert: 07.09.2006 16:39

Beitrag von brian »

Weiß sonst noch jemand einen Rat?

Meine Freundin, möchte nämlich nicht immer die ganzen Unterlagen abgeben.
Remy
Beiträge: 3
Registriert: 02.10.2006 11:43

Beitrag von Remy »

brian hat geschrieben:Weiß sonst noch jemand einen Rat?

Meine Freundin, möchte nämlich nicht immer die ganzen Unterlagen abgeben.
Hallo,
wenn Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, muss man wohl die Unterlagen bringen, es liegt dann eine solche Gemeinschaft vor
wenn Sie:

1. länger als ein Jahr zusammenleben,
2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

Wenn einer von den Punkten zutrifft, wird angenommen, dass Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Das muss man dann als Antragsteller widerlegen, wenn dem nicht so ist.
Kann man auch hier nachlesen http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Und hier das Formular finden wenn man der eheähnlichen Gemeinschaft widersprechen will:

http://www.erwerbslosenforum.de/antrag/wibg.pdf

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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