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Riesenproblem: Amt verweigert Zustimmung des Umzuges.

Verfasst: 05.09.2006 17:32
von AndiLinks
Wir haben ein Riesenproblem :
Ich bin nach Berlin gezogen,und wollte hier mit meiner Freundin zusammen ziehen.
Ich bin selbst ALG I-Empfänger,meine Freudin ALG II-Empfängerin.
Probleme bezüglich "Einstandsgemeinschaft" befürchten wir weniger, da wir ja jetzt gerade erst zusammen ziehen,und nicht,wie SGBII §7,3a bereits ein Jahr zusammen leben, und auch keiner der anderen Punkt des § 3 a auf unseren Fall zutrifft, wir natürlich auch keine gemeinsamen Konten,Versicherungen oder ähnliches haben.

Bereits vor etwa 3 Monaten rief meine Freudin beim zuständigen Call-Center der Jobcenters an,und fragte an,was sie bei einem Umzug tun müsste.
Man antwortete ihr,dies sei kein Problem,sie müsse nur ein Wohnungsangebot vorlegen,und wichtig sei,dass die neue Miete unterhalb der jetzigen Miete liege.
Wir haben eine schöne Wohnung gefunden,und da sie davon ausging,dass es sich bei der zuständigen Genehmigung durch das Amt nur um eine Formalie handele,kündigte sie ihre alte Wohung,und schickte dem Amt einen Kopie des Untermietvertrages,noch ununterschrieben,zu.
(Ich bin Hauptmieter der Wohung,sie Untermieterin.)
Nun kam vom Amt ein Bescheid- der Antrag ist abgelehnt !!!
Natürlich werden wir Widerspruch einlegen- immerhin steht sie ja nun ohne Wohnung da,denn der alte Mietvertrag lief aufgrund der Kündigung zum 31.08.aus.
Wer kann uns nützliche Tipps und Hinweise geben ??
Vielen Dank im Voraus.

Außerdem nochmal ein dickes Lob an dieses Forum-
finde ich toll,dass es so etwas gibt.


Liebe Grüße aus Berlin
sendet AndiLinks

Verfasst: 05.09.2006 18:25
von Gast
Wo wohnt sie denn jetzt und hat Ihre Sachen?
Wann ist sie umgezogen?

Verfasst: 05.09.2006 20:08
von AndiLinks
Sie wohnt bei mir,ein Teil der Sachen stehen bereits bei mir,
ein anderer Teil noch in ihrer alten Wohung
(Wir sind mit ihrer Nachmieterin gut befreundet.)
Umgezogen ist sie am 31.08.,wie oben schon erwähnt,lief genau dann der alte Mietvertrag aufgrund ihrer Kündigung aus.

Verfasst: 05.09.2006 20:33
von Gast
Knifflige Sache. Da kann ich nur den Gang zum Anwalt empfehlen.

Ergänzung: Begründung der Ablehnung

Verfasst: 05.09.2006 20:37
von AndiLinks
Als Begründung stand in der Ablehung,dass der Wohnraum in der alten Wohung ja ausreichend sei und ein Umzug aufgrund dessen nicht notwenig sei.

Verfasst: 05.09.2006 21:19
von Gast
Daher: Widerspruch und Klage. Die Arge wird bei ihrer Meinung bleiben und es auf einen Prozess ankommen lassen. Hier ist wirklich anwaltlicher Rat nötig.