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Keine KrankenVersicherung

Verfasst: 01.08.2006 08:14
von Gogo
Hallo,

habe einen antrag auf hartz4 gestellt wurde abgelehnt weil ich zu hause wohne und bin 23 jahre alt, Ich bin dazu Diabetiker muss 6 mal am tag insulin spritzen

Wie bekomme ich jetzt eine krankenversicherung weil in moment habe ich keine ?

Verfasst: 01.08.2006 08:40
von ballsport
du kannst dich über deine eltern familienversichern lassen bis du 25 bist.

vielleicht sogar auch länger das kommt auf die krankenkasse an.

stelle schnellstmöglich bei der krankenkasse einen antrag auf familienversicherung. den muss dann vater/mutter unterschreiben und ab da an, wo der antrag dann wieder bei der krankenkasse ist, bist du versichert. bekommst dann in der regel erst mal ne pappkarte wo nur versichertennummer, geburtsdatum und name drauf steht.

so mussten wir das im letzten jahr auch machen, da sonst mein sohn (10 Jahre) nicht versichert gewesen wäre, weil er nicht das leibliche kind meines mannes ist.

Normalerweise ist das auch nur ne sache von ein paar minuten, wenn du mit dem hauptversicherten gleich zusammen zur krankenkasse gehst...

Verfasst: 01.08.2006 08:45
von Gogo
Ich bin ja bei der krankenkasse bkk für heilberufe habe dort angerufen sagten mir famielenversicherung geht bis 25 jahre ,meine mutter ist aok,Vater BKK.

Bin heute früh zu aok gefahren sagten mir in die famielenversicherung komme ich nicht rein weil ich 23 jahre bin ,sie geht nur bis 23.

ich weiss nicht was ich tun soll?

Verfasst: 01.08.2006 09:01
von Melinde
Hallo Gogo
Familienversicherung endet mit 23, nur wenn man in Ausbildung ist geht es bis 25.
Wenn Dir die bkk gesagt hat bis 25, dann versuch Dich dort versichern zu lassen. Kann aber sein die lehnen ab wenn die Beitragszahlungen bei Deinem Vater höher sind.
Einfach mal versuchen.
Gruß

Verfasst: 01.08.2006 10:30
von DjTermi
Die Familienversicherung regelt die Mitversicherung der Kinder unter folgenden Voraussetzungen:

Wenn die Kinder unter 18 Jahre alt sind

Wenn die Kinder bis zum 23. Lebensjahr nicht erwerbstätig sind.
Wenn sich die Kinder bis zum 25. Lebensjahr noch in der Berufsausbildung befinden.

Wenn die Erwerbstätigkeit der Kinder durch Ausbildung oder Wehrdienst verzögert wurde, gilt die Versicherung über das 25. Lebensjahr hinaus.

Wenn die Kinder aufgrund von körperlichen oder geistigen Behinderungen niemals erwerbstätig werden können, gilt die Versicherung ebenfalls über das 25. Lebensjahr hinaus.

Der Anspruch auf Familienversicherung gilt nicht, wenn ein Elternteil:
bei einer PKV versichert ist,
ein Einkommen hat, das über der Beitragsbemessungsgrenze liegt,
ein Einkommen hat, das regelmäßig höher ist, als das Einkommen des in der GKV versicherten Ehegatten,

wenn die Elternteile miteinander verheiratet sind, und die Kinder leiblich sind.

Weiterhin ist zu beachten:

Wenn beide Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse sind, dann ist das Einkommen der Eltern gleichgültig, die Kinder haben Anspruch auf die Familienversicherung
Wenn ein Partner in der privaten Krankenversicherung versichert ist und der andere Partner weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse, dann hängt es vom Einkommen ab wie die Kinder versichert werden können. Wenn beide Partner unter der Jahresarbeitsentgeldgrenze verdienen, dann besteht weiterhin Anspruch auf Familienversicherung wenn der gesetzlich versicherte das höhere Einkommen hat. Wenn der Privatversicherte ein höheres Einkommen hat als die Jahresarbeitsentgeldgrenze dann müssen die Kinder entweder mit eigenem Beitrag in der gesetzlichen Krankenkassen versichert sein, oder in der privaten Krankenversicherung versichert werden
Wenn der Gesetzlich Versicherte über der Jahresarbeitsentgeldgrenze verdient und somit freiwillig versichert ist und der Ehepartner Privat versichert ist besteht auch solange Anspruch auf Familienversicherung wie das Einkommen des Privat Versicherten unter dem des freiwillig Versicherten liegt