Mietkaution u. Erstausstattung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Keppke
Beiträge: 1
Registriert: 06.07.2006 18:11

Mietkaution u. Erstausstattung

Beitrag von Keppke »

In wie weit kann ein Jopcenter eine Mietkaution für eine neue Whg. ablehnen bzw. diese auch nicht als Darlehnen gewähren. Zum anderen lehnt das Jopcenter eine erstausstatung für mich ab weil ich über 50 bin. Ist das rechtens ?
Anna
Beiträge: 199
Registriert: 14.03.2006 11:26

Beitrag von Anna »

öhm, du bist über 50? Wo hast du bis jetzt gewohnt, das du eine erstausstattung haben musst??

Und Kaution, na die wird scheinbar selten gewährt. Wir haben uns auch ne Wohnung gesucht und haben die dafür benötigte Kaution nicht bekommen, auch nicht als Darlehen. Der Witz war, hätten wir nur einen Tag gewartet(am Tag der Kündigung für unser damaliges Haus, genau 2 Stunden, nachdem ich diese bei der post eingeworfen habe), dann hätten wir die Kaution bekommen. Die Kündigung des damaligen Arbeitgebers meines Mannes kam leider 2 Stunden zu spät bei uns an.... So haben wir selber gekündigt und 2 Stunden später kam der Schreck, das wir bald zum Amt müssen. Tja, gekündigt heißt nix anderes wie die goldene A....-Karte haben und auf den kosten sitzenbleiben*grrrrr...
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Die einmalige Hilfezahlungen für Erstausstattung der Wohnung sind gem. § 31 Abs. 1 SGB XII in bestimmten wenigen Fällen möglich, etwa, wenn zuvor keine Wohnung vorhanden war , die alte Wohnung ausgebrannt ist oder durch Aussiedler ein Zuzug nach Deutschland erfolgt ist
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Alle Leistungen im Zusammenhang mit einer Wohnung können abgelehnt werden, wenn die ArGe dem Umzug nicht zugestimmt hat.
Wenn zugestimmt wurde, kann die ArGe die Kaution als Darlehen gewähren.

Eine Ablehnung der Erstausstattung mit Ihrem Alter zu begründen, ist völlig absurd und rechtswidrig. Die Frage ist eher, wo sind denn die Möbel aus Ihrer alten Wohnung geblieben? Da, wo was war, wird keine EA bezahlt. ABER:
Wer in einer Wohnung mit Einbauküche wohnte, und jetzt mit Zustimmung der ArGe in eine Wohnung ohne Küche zieht, hat m.E. auch Anspruch auf eine Küchenausstattung. Wer aus einer möblierten Wohnung in eine unmöblierte umzieht, auch.

Dazu hilfreich:
http://www.erwerbslos.de//index.php?opt ... 76&Itemid=

Kaut
DrDr
Beiträge: 6
Registriert: 06.07.2006 12:00

Beitrag von DrDr »

Hallo,

zum Thema Erstausstattung der Wohnung kann ich nur Sagen, das ist doch ein Witz!
Ich musste von Zuhause ausziehen, durfte so gut wie nix mitnehmen weil mein Stiefvater meinte es währen alle seine Sachen.
Ich habe der Arge aufgelistet was ich brauch u.a Bett, Lampen, Tisch u. Stühle, Kühlschrank, Waschmaschine, Herd usw.

Ich hatte halt echt nix Habe sogar die Arge eingeladen sich davon zu überzeugen.

Mir wurden 453€ bewilligt.

Gruß Alex
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