ich persönlich habe keinen Führerschein und beziehe mit meiner tochter leistungen vom jobcenter!!!
nun hat mich letztes jahr eine bekannte drum gebeten wegen schwierigkeiten( schulden) beim finanzamt den wagen auf meinen namen anzumelden!!!
das auto gehört nicht mir und ich habe es auch nicht gekauft,der kaufvertrag ist auch auf meine bekannte ausgestellt die mit dem jobcenter oder der agentur für arbeit nichts zu tun hat!!!
meine frage ist nun, reicht es wenn ich dem jobcenter mitteile das ich keinen führerschein besitze!!!
sie haben mich nämlich aufgefordert kaufvertrag , kfz brief , und finanzierung des autos vorzulegen!! das sind aber nicht unterlagen die auf meinen namen laufen ausser der KFZ brief , und dem fahrzeugschein!
versicherung läuft auf dem namen des besitzers und des käufers...., und das ist meine bekannte!!
bin ich jetzt verpflichtet kaufvertrag eines autos vorzulegen was mir nicht gehört ???? weil was geht das jobcenter die daten einer person an die mit dem jobcenter oder agentur für arbeit nichts zu tun hat ??
***wie gesagt ich habe nicht mal einen führerschein***!!!!
vielen dank!!!
AUTO ????
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo,
ich nehme mal an man kann den Kaufvertrag und den ganzen anderen Papierkram kopieren und alles, bis auf den Namen schwärzen.
Ich bezweifle dass es reicht mitzuteilen, dass du keinen Führerschein hast (das werden die eh nachgeprüft haben) und da dass Fahrzeug nun mal auf dich zugelassen ist, bleibt dir nichts anderes übrig als zu beweisen dass du es nicht gekauft hast.
Soll auch Leute geben die ohne Führerschein Auto fahren (nicht das ich dir was unterstellen will, ich versuch nur die Behördendenkweise nachzuvollziehen), die sich das Auto von jemand anderem Finanzieren lassen usw.
An deiner Stelle würde ich mich aber fragen, ob du nicht rechtliche Schwierigkeiten bekommst, weil der Wagen über dich angemeldet ist, damit deine Bekannte die eigenen Schulden umgehen kann. Persönlich würde ich den Wagen auf meinen eigenen Namen abmelden.
Gruß
DC
ich nehme mal an man kann den Kaufvertrag und den ganzen anderen Papierkram kopieren und alles, bis auf den Namen schwärzen.
Ich bezweifle dass es reicht mitzuteilen, dass du keinen Führerschein hast (das werden die eh nachgeprüft haben) und da dass Fahrzeug nun mal auf dich zugelassen ist, bleibt dir nichts anderes übrig als zu beweisen dass du es nicht gekauft hast.
Soll auch Leute geben die ohne Führerschein Auto fahren (nicht das ich dir was unterstellen will, ich versuch nur die Behördendenkweise nachzuvollziehen), die sich das Auto von jemand anderem Finanzieren lassen usw.
An deiner Stelle würde ich mich aber fragen, ob du nicht rechtliche Schwierigkeiten bekommst, weil der Wagen über dich angemeldet ist, damit deine Bekannte die eigenen Schulden umgehen kann. Persönlich würde ich den Wagen auf meinen eigenen Namen abmelden.
Gruß
DC
hallo danke für deine antwort,soweit ich weiss sind halter ,eigentümer, und besitzer alles verschiedene sachen!!!D_C hat geschrieben:Hallo,
ich nehme mal an man kann den Kaufvertrag und den ganzen anderen Papierkram kopieren und alles, bis auf den Namen schwärzen.
Ich bezweifle dass es reicht mitzuteilen, dass du keinen Führerschein hast (das werden die eh nachgeprüft haben) und da dass Fahrzeug nun mal auf dich zugelassen ist, bleibt dir nichts anderes übrig als zu beweisen dass du es nicht gekauft hast.
Soll auch Leute geben die ohne Führerschein Auto fahren (nicht das ich dir was unterstellen will, ich versuch nur die Behördendenkweise nachzuvollziehen), die sich das Auto von jemand anderem Finanzieren lassen usw.
An deiner Stelle würde ich mich aber fragen, ob du nicht rechtliche Schwierigkeiten bekommst, weil der Wagen über dich angemeldet ist, damit deine Bekannte die eigenen Schulden umgehen kann. Persönlich würde ich den Wagen auf meinen eigenen Namen abmelden.
Gruß
DC
ausserdem kann man ja schulden beim finanzamt bzw kraftfahrzeug verkehrsamt abzahlen , was sie auch macht!! nur in dem augenblick wo sie es anmelden wollte waren diese schulden da und es wurde sich nicht auf eine ratenzahlung eingelassen und es wurde gesagt sie kann nur wieder neu anmelden wenn diese schulden komplett bezahlt sind!! das auto wurde aber dringend benötigt!!!
ps. ich glauber der eigentümer muss net der halter sein, und umgekehrt!
Stimmt, muss es nicht. Mein Ex-Mann fährt auch ein Auto, das er offiziell weder bezahlt hat, noch ist es auf ihn zugelassen, er schuldet mir nämlich einen nicht unerheblichen Betrag und um dem zu entgehen, läuft das Auto über jemand anderen.ich glauber der eigentümer muss net der halter sein, und umgekehrt!
Was ich damit sagen will, hilfsbereitschaft hin oder her, ich für meinen Teil würde dem Papierkrieg der logischerweise mit der Arge folgen kann, nicht haben wollen.
Gruß
DC
re
hi D_C!!!
gefunden!!!
entgegen eines weit verbreiteten irrtum sagt der fahrzeugbrief nichts über die "eigentumsverhälnisse " aus!!!
d.h. der eigentümer ist nicht immer auch im kfz brief eingetragen.
der wahre eigentümer hat jedoch einen anspruch auf aushändigung des briefes und eintragung.derjeinige der im kfzbrief eingetragen ist, ohne eigentümer des kfz zu sein , wird hingegen allein durch diese falscheintagung nicht automatisch eigentümer des KFZ.
eigentümer ist allein derjenige, dem das kfz übereignez wurde.
diese eigentumsübertragung muss unabhängig von einem mgl kaufvertrag oder schenkungsvertrag gesehen werden.
so habe ich es gefunden und gelesen!!
mfg
gefunden!!!
entgegen eines weit verbreiteten irrtum sagt der fahrzeugbrief nichts über die "eigentumsverhälnisse " aus!!!
d.h. der eigentümer ist nicht immer auch im kfz brief eingetragen.
der wahre eigentümer hat jedoch einen anspruch auf aushändigung des briefes und eintragung.derjeinige der im kfzbrief eingetragen ist, ohne eigentümer des kfz zu sein , wird hingegen allein durch diese falscheintagung nicht automatisch eigentümer des KFZ.
eigentümer ist allein derjenige, dem das kfz übereignez wurde.
diese eigentumsübertragung muss unabhängig von einem mgl kaufvertrag oder schenkungsvertrag gesehen werden.
so habe ich es gefunden und gelesen!!
mfg