Unterstützung??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Wollek
Beiträge: 6
Registriert: 27.02.2006 18:35
Wohnort: HST

Unterstützung??

Beitrag von Wollek »

Hallo,
bin ab 1.9 wieder in Arbeit und wollte mal wissen, ob ich auf irgendeine Unterstützung über die Zeit der Arbeitslosigkeit hinaus durch das AA rechnen kann, in welcher Form auch immer?

Danke.
"Wir sind Deutschland"
Margaretha
Beiträge: 67
Registriert: 31.03.2006 09:58

Beitrag von Margaretha »

Man kann Überbrückungsgeld beantragen!
Azze
Beiträge: 423
Registriert: 29.03.2006 15:44

Beitrag von Azze »

oder auch je nach deinem Bedarf und höhe des Gehalt ergänzend ALG2. Hier mal ein ALG2 Rechner zum selber schaun :

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html
Ich bin kein Anwalt der fundiertes Wissen im SGB hat , ich bin nur jemand der selber von Hartz4 betroffen ist und sich etwas mit dem Thema beschäftigt. Meine Beiträge beruhen lediglich auf persöhnlichen Erfahrungen oder meiner Einschätzung. Daher erhebe ich keinen Anspruch auf Richtigkeit !!!
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Überbrückungsgeld gibt es für den Übergang in die Selbständigkeit. Die scheint hier ja nicht vorzuliegen.

Neben aufstockendem AlgII gibt es m.W. nichts. Wichtig: Gehalt wird immer im Zuflußmonat angerechnet, wer Ende des Monats sein Gehalt erhält, muss das Alg zurückzahlen für diesen Monat.
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