verkaufen bei ebay

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
bensteph
Beiträge: 7
Registriert: 15.05.2006 23:36
Wohnort: bielefeld

verkaufen bei ebay

Beitrag von bensteph »

hallo.
habe mal eine frage und zwar,darf ich als arbeitslosengeld 2 bezieher auch ab und zu sachen bei ebay versteigern ohne dem amt etwas mitzuteilen oder muß jeder kleinste betrag dem amt gemeldet werden
Gast

Beitrag von Gast »

Das sehen die Sozialgerichte bisher unterschiedlich.
bensteph
Beiträge: 7
Registriert: 15.05.2006 23:36
Wohnort: bielefeld

Beitrag von bensteph »

was bedeutet unterschiedlich?wir haben soviel kram im keller das wir sonst weg werfen würden,und bekannte brauchen den kram auch nicht.darf man oder darf man nicht verkaufen?

sorry wenn es sich ein wenig patzig anhört
Gast

Beitrag von Gast »

Unterschiedlich bedeutet, daß sich die regionalen Sozialgerichte nicht einig sind.

Eine Antwort ist somit unmöglich.
bensteph
Beiträge: 7
Registriert: 15.05.2006 23:36
Wohnort: bielefeld

Beitrag von bensteph »

na gut.trotzdem danke
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo bensteph
Zu e-bay schau auch mal hier zur information:

http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hart ... /index.php

Gruß
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Da wirst du wohl Pech haben

Beitrag von Gast »

Hallo,

mir ging es damals genauso, als ich eine Aufforderung bekam E-Bay Verkäufe in Höhe von 550.- Euro zurück zu zahlen. Ich habe mich bis heute geweigert und auch nichts bezahlt. Diese XXX Bande soll sich lieber um Arbeit kümmern als den Menschen die sowieso nichts mehr haben das letzte Geld abzunehmen.

(Wer aufgibt der hat schon verloren!!!)
:evil:


Edit: 1. Abmahnung. Bitte halten Sie sich an die Forenregeln. Dj Termi- Moderator

Geht mir gelinde gesagt am A....vorbei!!!!

Ganz ehrlich Alex , wenn Dir die Forenregeln am A... vorbeigehen dann solltest Du Dir eine andere Plattform suchen.
Ich habe es echt ungern getan aber Du bist der erste den ich kicken musste.
Flunk
Zuletzt geändert von Gast am 20.05.2006 08:48, insgesamt 1-mal geändert.
wuschel04
Beiträge: 121
Registriert: 30.04.2006 12:36
Wohnort: Ruhrgebiet

Beitrag von wuschel04 »

Hallo,

m.E. muß man schon unterscheiden, in welchem Ausmaß und mit welcher Zielrichtung man in ebay tätig wird. Bei einem echten Privatkauf / Privatverkauf wird die Arge nichts dreinzureden haben. Anders bei einem regelrechten ebay-Handel, der ja auch als berufl. Tätigkeit angesehen werden könnte (müßte). In diesem Fall wäre der erzielte (Handels-)Erlös wohl bei der Alg2-Berechnung als Einkommen zu berücksichtigen. Ich stelle es mir allerdings als sehr schwierig vor, in einem solchen Fall die tatsächliche Einkommenshöhe festzustellen...

An AT750:
Hier von einer "XXXXX" zu sprechen, ist m.E. völlig daneben und für alle, die versuchen, ihren Job zu tun, ziemlich beleidigend.

M.f.G.
wuschel04

Edit: Siehe oben. Ralf Hagelstein - Moderator
quasimodo
Beiträge: 38
Registriert: 20.04.2006 11:38

ebay

Beitrag von quasimodo »

Ich denke schon, daß man seinen alten Kram bei ebay verkaufen kann, ohne daß einem der Erlös weggenommen wird.
Ich selbst musste einige Erb- und Erinnerungsstücke verkaufen, damit ich meine Arztkosten bezahlen konnte.
Es war schmerzlich aber nötig, da ich ansonsten nicht mehr hier wäre.
Ich glaube, das nennt sich Vermögensumschichtung.
Wie es nun weitergehen soll, weiß ich allerdings auch nicht :(
bensteph
Beiträge: 7
Registriert: 15.05.2006 23:36
Wohnort: bielefeld

Beitrag von bensteph »

also meint ihr das ich unser ganzes baby spielzeug und alten plunder ruhig bei ebay verkaufen kann,ohne das ich irgndwie befürchten muß das die arge mir ärger macht?
Anna
Beiträge: 199
Registriert: 14.03.2006 11:26

Beitrag von Anna »

klar, hin und wieder darf man. Aber wo du was von Baby erwähnst, hast du außer Babyspielzeug noch mehr für Babys? Bin grade auf Suche für meine Schwester.
bensteph
Beiträge: 7
Registriert: 15.05.2006 23:36
Wohnort: bielefeld

Beitrag von bensteph »

also wir haben noch relativ viel babysachen,was braucht ihr denn
bensteph
Beiträge: 7
Registriert: 15.05.2006 23:36
Wohnort: bielefeld

Beitrag von bensteph »

also anziehsachen haben wir in mengen bis größe 98,wenn du mir genau sagst was du brauchst dann hab ich vielleicht noch etwas
Anna
Beiträge: 199
Registriert: 14.03.2006 11:26

Beitrag von Anna »

hab dir grade ne PN geschickt ;-)
submarin
Beiträge: 489
Registriert: 04.03.2006 00:38
Wohnort: Hamburg

Beitrag von submarin »

Was ist Einkommen?

SGBII
§ 11 - Zu berücksichtigendes Einkommen
(1) 1Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Leistungen nach diesem Buch, der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und der Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz. 2Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. 3Dies gilt auch für das Kindergeld für minderjährige Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.
Antworten