Presse Info 191/2004 vom 25/11/2004
Bewerbungskosten rechtzeitig beantragen
Die Erstattung von Bewerbungskosten von Arbeit oder Ausbildung Suchenden muss bevor die Kosten entstehen bei der Agentur für Arbeit beantragt werden. Wer sich arbeitslos oder als Schüler Ausbildung suchend meldet, sollte sofort einen entsprechenden Antrag stellen. „Dann können für einen Zeitraum von 12 Monaten die Bewerbungskosten bis zu 260 Euro als Zuschuss von der Arbeitsagentur übernommen werden“, so der Leiter der Agentur für Arbeit Leipzig, Dr. Lothar Meyer. Die Übernahme der Kosten sei jedoch eine haushaltsabhängige Kann-Leistung auf die kein Rechtsanspruch bestehe. Im Durchschnitt geht die Arbeitsagentur von ca. 5 Euro pro Bewerbungsunterlage aus. Weitgehend unbekannt sei, so Meyer weiter, dass die Bewerbungsunterlagen auch über die Arbeitsagentur verschickt werden. Die vorbereiteten Unterlagen können in der Arbeitsagentur abgegeben werden und diese verschickt sie auf Kosten der Agentur. Damit entstehen dem Bewerber um eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle erst gar keine Auslagen für das Porto.
www.arbeitsagentur.de
Der direkte Link funktioniert leider nicht (man landet nur auf der Startseite der Agentur) bei Interesse im Suchfeld auf der Arbeitsagenturseite 'Bewerbungskosten' eingeben.
Nebenbei gefragt, ich las auch, dass die Kosten für die Bewerbungen nur übernommen werden, wenn man nachweisen kann, dass man sich auch beworben hat. Nun schreiben ja nicht alle Firmen unbedingt zurück, wie weist man diese Bewerbungen nach?
Gruß
D_C