Kita abschlußfahrt
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Kita abschlußfahrt
Hallo,hätte da mal wieder eine Frage.
Mein Sohn sein Kindergarten macht eine Abschlußfahrt ,da er im August zur Schule kommt.
Die Fahrt würde 120,-€ Kosten übernimmt sowas das Amt,weil ich kann es nicht aus meinem Regelsatz zahlen,habe noch ein Sohn und bin alleine mit den Kindern.
Hab auch keine Oma die diese Fahrt sponsern könnte.Mein Sohn will unbedingt mit.
Habe es auch schon beim Amt beantragt ,aber die Bearbeitung dauert jetzt schon seit dem 10.Mai. na und die Kita will natürlich wissen ober er nun mitfährt oder nicht.Sie fahren schon am 20.06.
Hoffe Ihr könnt mir da helfen.
manuspatz
Mein Sohn sein Kindergarten macht eine Abschlußfahrt ,da er im August zur Schule kommt.
Die Fahrt würde 120,-€ Kosten übernimmt sowas das Amt,weil ich kann es nicht aus meinem Regelsatz zahlen,habe noch ein Sohn und bin alleine mit den Kindern.
Hab auch keine Oma die diese Fahrt sponsern könnte.Mein Sohn will unbedingt mit.
Habe es auch schon beim Amt beantragt ,aber die Bearbeitung dauert jetzt schon seit dem 10.Mai. na und die Kita will natürlich wissen ober er nun mitfährt oder nicht.Sie fahren schon am 20.06.
Hoffe Ihr könnt mir da helfen.
manuspatz
Hallo,
solche Fahrten werden immer erst im Nachhinein übernommen. Sprich den Kindergarten an, die meisten Kiga's und Schulen haben einen Förderverein der das Geld für die Fahrt dann erstmal übernimmt.
Nach der Fahrt brauchst du eine Bestätigung, dass das Kind mitgefahren ist und an wen das Geld für die Fahrt überwiesen werden soll. Das reichst du dann beim Amt ein.
Gruß
DC
solche Fahrten werden immer erst im Nachhinein übernommen. Sprich den Kindergarten an, die meisten Kiga's und Schulen haben einen Förderverein der das Geld für die Fahrt dann erstmal übernimmt.
Nach der Fahrt brauchst du eine Bestätigung, dass das Kind mitgefahren ist und an wen das Geld für die Fahrt überwiesen werden soll. Das reichst du dann beim Amt ein.
Gruß
DC
Hallo,
für Klassenfahrten gilt das hier:
http://www.rententips.de/gesetze/02/ind ... ID=0202300
ich denke nicht, dass für Kindergartenfahrten etwas anderes gilt (schliesslich wird es nicht explizit erwähnt)
Gruß
DC
für Klassenfahrten gilt das hier:
http://www.rententips.de/gesetze/02/ind ... ID=0202300
ich denke nicht, dass für Kindergartenfahrten etwas anderes gilt (schliesslich wird es nicht explizit erwähnt)
Gruß
DC
Hallo,
Es steht ja auch nirgendwo, dass im Regelsatz der Aufwand für eine KiTa-Fahrt enthalten ist. Und da diese Regelung so schwammig formuliert ist, kann man den Schwamm auch für sich selber nutzen.
Das ist allerdings auch das erste Mal, dass ich von einer Übernachtungsfahrt eines KiTa höre.
Gruß
DC
Es steht ja auch nirgendwo, dass im Regelsatz der Aufwand für eine KiTa-Fahrt enthalten ist. Und da diese Regelung so schwammig formuliert ist, kann man den Schwamm auch für sich selber nutzen.
Das ist allerdings auch das erste Mal, dass ich von einer Übernachtungsfahrt eines KiTa höre.
Gruß
DC
Wenn eine Leistung nicht erwähnt ist, hat man erstmal keinen Rechtsanspruch darauf. Da aber Gerichte sowas öfter anders sehen als die Gesetzgeber, kann man vor dem Sozialgericht auf Erstattung der Kosten klagen. Denke hier aber, dass die Reise unter Freizeit/Kultur fallen würde. Vielleicht bin ich aber nur zu pessimistisch?
wer-weiss-was.de
ALG 2 - Wie setzt sich der Regelsatz zusammen
Zusammensetzung der Regelleistungen ALG 2
(Quelle: Schulungsmaterial BA-Mitarbeiter: Fachliche Qualifizierung Alg II und Sozialgeld - Stand 8.10.04)
Die Regelleistungshöhe setzt sich aus der Summe der Verbrauchsausgaben zusammen, die sich prozentual aus den Abteilungen des vom Statistischen Bundesamt erstellten Verzeichnisses ableitet.
Errechnet auf der Basis von 345,- Euro
01.: Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 38% = 131,10 € pro Monat = 32,77 € pro Woche
03.: Bekleidung, Schuhe ca. 10% = 34,50 € pro Monat = 8,63 € pro Woche
04.: Wohnung, Wasser, Strom ca. 8% = 27,60 € pro Monat = 6,90 € pro Woche
05.: Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte ca. 8% = 27,60 € pro Monat = 6,90 € pro Woche
06.: Gesundheitspflege (Praxisgeb./Rezepte) 4% = 13,80 € pro Monat = 3,45 € pro Woche
07.: Verkehr (Bus, Bahn etc.) ca. 6% = 20,70 € pro Monat = 5,18 € pro Woche
08.: Telefon, Fax, Internet, Briefe ca. 6% = 20,70 € pro Monat = 5,18 € pro Woche
09.: Freizeit, Kultur ca. 11% = 37,95 € pro Monat = 9,48 € pro Woche
11.: Hotel-, Gaststättenleistungen ca. 3% = 10,35 € pro Monat = 2,58 E pro Woche
12.: sonstige Waren/Dienstleistungen ca. 6% = 20,70 € pro Monat = 5,18 € pro Woche
--------
Warum die Punkte 2 und 10 fehlen, ist ein Rätsel - eines von vielen
wer-weiss-was.de
ALG 2 - Wie setzt sich der Regelsatz zusammen
Zusammensetzung der Regelleistungen ALG 2
(Quelle: Schulungsmaterial BA-Mitarbeiter: Fachliche Qualifizierung Alg II und Sozialgeld - Stand 8.10.04)
Die Regelleistungshöhe setzt sich aus der Summe der Verbrauchsausgaben zusammen, die sich prozentual aus den Abteilungen des vom Statistischen Bundesamt erstellten Verzeichnisses ableitet.
Errechnet auf der Basis von 345,- Euro
01.: Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 38% = 131,10 € pro Monat = 32,77 € pro Woche
03.: Bekleidung, Schuhe ca. 10% = 34,50 € pro Monat = 8,63 € pro Woche
04.: Wohnung, Wasser, Strom ca. 8% = 27,60 € pro Monat = 6,90 € pro Woche
05.: Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte ca. 8% = 27,60 € pro Monat = 6,90 € pro Woche
06.: Gesundheitspflege (Praxisgeb./Rezepte) 4% = 13,80 € pro Monat = 3,45 € pro Woche
07.: Verkehr (Bus, Bahn etc.) ca. 6% = 20,70 € pro Monat = 5,18 € pro Woche
08.: Telefon, Fax, Internet, Briefe ca. 6% = 20,70 € pro Monat = 5,18 € pro Woche
09.: Freizeit, Kultur ca. 11% = 37,95 € pro Monat = 9,48 € pro Woche
11.: Hotel-, Gaststättenleistungen ca. 3% = 10,35 € pro Monat = 2,58 E pro Woche
12.: sonstige Waren/Dienstleistungen ca. 6% = 20,70 € pro Monat = 5,18 € pro Woche
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Warum die Punkte 2 und 10 fehlen, ist ein Rätsel - eines von vielen
Hallo,ersteinmal Danke für Eure Reaktionen auf meinem Beitrag.
Heute kam die Antwort auf meinem Antrag, LEIDER ABGELEHNT !!!!
Mit der Begründung,sowas ist vom laufendem Regelsatz zubezahlen.
Man hätte es ja sparen können.Ja habe versucht jeden Monat etwas wegzulegen,aber zum ende des Monats ging es dann doch drauf.
Naja das ist unser Kinderliebender Staat.
lg manuspatz
Heute kam die Antwort auf meinem Antrag, LEIDER ABGELEHNT !!!!
Mit der Begründung,sowas ist vom laufendem Regelsatz zubezahlen.
Man hätte es ja sparen können.Ja habe versucht jeden Monat etwas wegzulegen,aber zum ende des Monats ging es dann doch drauf.
Naja das ist unser Kinderliebender Staat.
lg manuspatz
Hallo Manuplatz,
wenn es sich um eine Fahrt mit Übernachtung (Fahrten ohne Übernachtung müssen immer vom Regelsatz bezahlt werden, aber bei 120 Euro geh ich doch mal davon aus, dass es mit Übernachtung ist?) handelt, würde ich Widerspruch einlegen. Red mit dem Kindergarten, die meisten sorgen in solchen Fällen dafür dass das Geld aufgetrieben wird.
Aber leg trotzdem Widerspruch ein. Beruf dich darauf das es eine Regelung für Klassenfahrten gibt und schau dir den Link genauer an den ich weiter oben gepostet habe. Und wenn der Widerspruch abgewiesen wird, geh zum Sozialgericht.
Gruß
DC
wenn es sich um eine Fahrt mit Übernachtung (Fahrten ohne Übernachtung müssen immer vom Regelsatz bezahlt werden, aber bei 120 Euro geh ich doch mal davon aus, dass es mit Übernachtung ist?) handelt, würde ich Widerspruch einlegen. Red mit dem Kindergarten, die meisten sorgen in solchen Fällen dafür dass das Geld aufgetrieben wird.
Aber leg trotzdem Widerspruch ein. Beruf dich darauf das es eine Regelung für Klassenfahrten gibt und schau dir den Link genauer an den ich weiter oben gepostet habe. Und wenn der Widerspruch abgewiesen wird, geh zum Sozialgericht.
Gruß
DC
Hallo, DC
ja es wäre mit Übernachtung von Montag -Freitag.
Den Link habe ich mir angeschaut,aber wie Du selbst festgestellt hast ist er nicht für Kita fahrten sondern für Klassenfahrten,obwohl ich da kein großen Unterschied sehe.
Ja,ich lege auf jedenfall Widerspruch ein,mal sehen was daraus wird.Hab mir das Geld erstmal von einer Freundin geliehen,damit der Kleine mitfahren kann.Sonst wäre die entäuschung vom Sohnemann zu Groß gewesen.
lg manusaptz
ja es wäre mit Übernachtung von Montag -Freitag.
Den Link habe ich mir angeschaut,aber wie Du selbst festgestellt hast ist er nicht für Kita fahrten sondern für Klassenfahrten,obwohl ich da kein großen Unterschied sehe.
Ja,ich lege auf jedenfall Widerspruch ein,mal sehen was daraus wird.Hab mir das Geld erstmal von einer Freundin geliehen,damit der Kleine mitfahren kann.Sonst wäre die entäuschung vom Sohnemann zu Groß gewesen.
lg manusaptz