Erwerbseinkommen und Freibetrag von 100€?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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D_C
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Erwerbseinkommen und Freibetrag von 100€?

Beitrag von D_C »

Hallo,

ich las neulich hier (von DJTermi glaub ich) dass man generell einen Freibetrag von 100 € hat und von allem was darüber geht (bis 800€) noch mal 20% anrechnungsfrei sind.

Gilt das nur für die 1€ Jobs?

Ich habe eine Putzstelle bei der ich 160 € monatlich verdiene und schaute mir gerade meinen Bescheid an.
Dort steht:
netto Erwerbseinkommen monatlich 141,67
abzüglich Freibetrag 16,75
zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 124,92

Auch hat eines meiner Kinder eine zeitlang Zeitungen ausgetragen und bekam von diesen 30 Euro monatlich, nur 5 Euro irgendwas als Freibetrag.

Ich frag mich dann jetzt schon ob mein Bescheid falsch ist (und ich Trottel es bisher nicht mal gemerkt habe)

Gruß
DC
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

FREIBETRAG BEI ERWERBSTÄTIGKEIT

Wenn Du Geld dazu verdienst, wird ein Teil davon auf die Grundsicherung angerechnet. Sie bekommen also weniger Geld von Ihrer ARGE oder Ihrer Agentur für Arbeit. Freibeträge sorgen aber dafür, dass wer arbeitet am Ende auch mehr Geld zur Verfügung hat (siehe Beispiel unten).
Wichtig: Für die Höhe Ihres Freibetrags ist das Bruttoeinkommen (Einkommen vor Steuern und Abgaben) entscheidend. Die Freibeträge addieren sich jeweils. Das heißt, verdienen Sie mehr als 100,- €, wird der Freibetrag für die ersten 100,- trotzdem so berechet, als würden sie genau 100,- € verdienen (die ersten 100,- € bleiben also komplett anrechnungsfrei). Nur für den Betrag, den Ihr Einkommen größer ist als 100,- € gelten die neuen Regelungen. Gleiches gilt bei den anderen Grenzen:
• Die ersten 100,- € aus Erwerbseinkommen werden nicht angerechnet (Grundfreibetrag),
• zusätzlich bleiben 20% des über 100,- aber unter 800,- € liegenden Teils des Bruttoeinkommens anrechnungsfrei.
• Zusätzlich zu den beiden anderen Freibeträgen werden 10% von ihrem Bruttolohn über 800,- € bis zur Verdienstobergrenze nicht angerechnet. Bei Hilfebedürftigen ohne Kind liegt die Verdienstobergrenze bei einem Bruttoeinkommen von 1.200,- €, bei Hilfebedürftigen mit mindestens einem Kind bei 1.500,- €.
Beispiel: Bei einem Bruttoeinkommen von 1.000,- € beträgt das Nettoeinkommen in der Steuerklasse III rund 780,- €. Der Freibetrag errechnet sich jedoch aus dem Bruttoeinkommen von 1.000,- €. Davon liegen 200,- € über der 800,- €-Grenze. Von diesen bleiben 10% anrechnungsfrei. Von den verbleibenden 800,- € liegen 700,- über der 100,-€-Grenze. Davon werden 20% nicht angerechnet. Die verbleibenden 100,- € sind komplett anrechungsfrei. Der Freibetrag errechnet sich also:
20,- € (10% von 200,- €, dem Betrag zwischen 800,- € und 1.000,-€).
+ 140,- € (20% von 700,-€, dem Betrag zwischen 100,- € und 800,- €)
+ 100,- € (Grundfreibetrag)
= 260,- €

220,- € zahlen Sie an Steuern und Sozialabgaben. Auf die Grundsicherung angerechnet wird freilich nur das Nettoeinkommen von 780,- €. Davon wird der Freibetrag von 260,- € abgezogen. Somit wird die Grundsicherung um 520,- € gekürzt. Unterm Strich bleiben also 260,- € mehr in der Kasse.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo,

tatsächlich hab ich also seit Oktober letzten Jahres, monatlich 100 Euro weniger bekommen, als mir zustand. Mal sehen wie die ARGE das nun regelt.

Noch ne andere Frage zum Thema, wie ist das bei Kindern die zu der Bedarfsgemeinschaft gehören, wird deren Einkommen genau so angerechnet, also mit den 100 Euro Freibetrag?

Danke
DC
Gast

Beitrag von Gast »

Der Freibetrag gilt für jedes Mitglied einer BG.

Wenn also z.b. ein Kind Zeitung austrägt, sind 100 Euro anrechnungsfrei.
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