Moin,
Ich habe einige Fragen.:
1. Ich habe noch anspruch auf ca 10.000€ unterhaltsleistungen meines Vaters, dir wir gerichtlich einklagen müssen. Ich wohne mit ihm nicht in einem Haushalt, sondern mit meiner Mutter und deren Lebensgefährten.
Habe ich noch anspruch auf das HARZ4?
2. Meine Mutter und mein "Stiefvater" sind beide Berufstätig.
Meine Mutter verdient 400€/monat und mein dad
ca 1500€/monat.
Habe ich dadurch noch anspruch?
3. Ich habe mir viele dinge gekauft, als ich noch arbeit hatte.
z.b habe ich 2 Computer und 2 Teure TFT's.
Werden diese Dinge angerechnet? Oder müssen die sogar evtl
verkauft werden?
Ich würde mich über Antworten freuen...
HARZ4 - Was ist mit unterhalts-leistungen
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Moin Moin,
1. Im grunde ja, denn du hast das Geld noch nicht erhalten, allerdings kann es passieren das wenn du das Geld bekommst es dir angerechnet wird. Also vorsorglich im Falle des erhalts auf ein anderes Konto überweisen lassen und nicht auf eines deiner Konten bzw dein Konto.
2. Dein Stiefvater unterliegt keinerlei Unterhaltspflicht und sollte auch schriftlich darlegen das er in keiner Weise für dich aufkommen wird, das ist schon mal wichtig!!! Gut für dich wäre auch wenn du dich von deinem "Stiefvater" distanzierst und ihn als "Vater" ablehnst, (als Freund deiner Mutter kannst du ihn akzeptieren, das ist was anderes) dann ist die erste Hürde geschafft. Dann kannst du es notfalls auch vor einem Sozialgericht durchsetzen das er nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft zählt. So müsstest du im normalfall auch ALG 2 bekommen da deine Mutter nur 400 Euro erhält.
3. Computer gehören zum Hausrat und sind in diesem Fall kein Vermögen, es sei den du hast die Teile vergolden und mit Diamanten verzieren lassen, dann sieht die Sache anders aus und du musst es als Vermögen angeben. Lese dir den Leitfaden zum ALG2 durch, da steht alles drin was du angeben musst.
Viel Glück - Alex
1. Im grunde ja, denn du hast das Geld noch nicht erhalten, allerdings kann es passieren das wenn du das Geld bekommst es dir angerechnet wird. Also vorsorglich im Falle des erhalts auf ein anderes Konto überweisen lassen und nicht auf eines deiner Konten bzw dein Konto.
2. Dein Stiefvater unterliegt keinerlei Unterhaltspflicht und sollte auch schriftlich darlegen das er in keiner Weise für dich aufkommen wird, das ist schon mal wichtig!!! Gut für dich wäre auch wenn du dich von deinem "Stiefvater" distanzierst und ihn als "Vater" ablehnst, (als Freund deiner Mutter kannst du ihn akzeptieren, das ist was anderes) dann ist die erste Hürde geschafft. Dann kannst du es notfalls auch vor einem Sozialgericht durchsetzen das er nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft zählt. So müsstest du im normalfall auch ALG 2 bekommen da deine Mutter nur 400 Euro erhält.
3. Computer gehören zum Hausrat und sind in diesem Fall kein Vermögen, es sei den du hast die Teile vergolden und mit Diamanten verzieren lassen, dann sieht die Sache anders aus und du musst es als Vermögen angeben. Lese dir den Leitfaden zum ALG2 durch, da steht alles drin was du angeben musst.
Viel Glück - Alex