HARZ4 - Was ist mit unterhalts-leistungen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
redrum
Beiträge: 3
Registriert: 08.09.2005 16:01

HARZ4 - Was ist mit unterhalts-leistungen

Beitrag von redrum »

Moin,

Ich habe einige Fragen.:

1. Ich habe noch anspruch auf ca 10.000€ unterhaltsleistungen meines Vaters, dir wir gerichtlich einklagen müssen. Ich wohne mit ihm nicht in einem Haushalt, sondern mit meiner Mutter und deren Lebensgefährten.

Habe ich noch anspruch auf das HARZ4?

2. Meine Mutter und mein "Stiefvater" sind beide Berufstätig.
Meine Mutter verdient 400€/monat und mein dad
ca 1500€/monat.

Habe ich dadurch noch anspruch?

3. Ich habe mir viele dinge gekauft, als ich noch arbeit hatte.
z.b habe ich 2 Computer und 2 Teure TFT's.
Werden diese Dinge angerechnet? Oder müssen die sogar evtl
verkauft werden?

Ich würde mich über Antworten freuen...
Alex
Beiträge: 28
Registriert: 30.08.2005 15:44

Beitrag von Alex »

Moin Moin,

1. Im grunde ja, denn du hast das Geld noch nicht erhalten, allerdings kann es passieren das wenn du das Geld bekommst es dir angerechnet wird. Also vorsorglich im Falle des erhalts auf ein anderes Konto überweisen lassen und nicht auf eines deiner Konten bzw dein Konto.

2. Dein Stiefvater unterliegt keinerlei Unterhaltspflicht und sollte auch schriftlich darlegen das er in keiner Weise für dich aufkommen wird, das ist schon mal wichtig!!! Gut für dich wäre auch wenn du dich von deinem "Stiefvater" distanzierst und ihn als "Vater" ablehnst, (als Freund deiner Mutter kannst du ihn akzeptieren, das ist was anderes) dann ist die erste Hürde geschafft. Dann kannst du es notfalls auch vor einem Sozialgericht durchsetzen das er nicht zu deiner Bedarfsgemeinschaft zählt. So müsstest du im normalfall auch ALG 2 bekommen da deine Mutter nur 400 Euro erhält.

3. Computer gehören zum Hausrat und sind in diesem Fall kein Vermögen, es sei den du hast die Teile vergolden und mit Diamanten verzieren lassen, dann sieht die Sache anders aus und du musst es als Vermögen angeben. Lese dir den Leitfaden zum ALG2 durch, da steht alles drin was du angeben musst.


Viel Glück - Alex
Antworten