WBS und ALG II

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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D_C
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WBS und ALG II

Beitrag von D_C »

Hallo zusammen,

ich habe vor im Sommer von NRW nach Baden Württemberg zu ziehen. Ich hoffe zwar Arbeit zu finden ( Hab mir noch nen Rest Hoffnung aufgehoben), will aber auf Nummer sicher gehen und plane auch für den Fall das ich keine Arbeit finden sollte, bevor ich umgezogen bin.

Da ich ALG II beziehe, brauche ich also preiswerten Wohnraum.
Auf mein Nachfragen beim Wohnungsamt in BaWü teilte man mir mit, ich solle einen Wohnberechtigungsschein hier beantragen, was ich auch machte.

Laut Infos die ich so finde, hat eine Bedarfsgemeinschaft von 3 Personen Anspruch auf 75 qm.
Der Wohnberechtigungsschein aber, sagt mir wir haben Anspruch auf 90 qm und 4 Zimmer, auf mein Nachfragen sagte man mir, das liegt daran das ich Alleinerziehende Mutter bin und meine Kinder 17 (männlich) und 15 (weiblich) sind.
Das Arbeitsamt sagt aber, ich habe nur einen Anspruch auf 75 qm....

Sicher ist es einfacher mit 4 Zimmern, zur Not müssten wir halt schauen wie wir mit 3 Zimmern klar kommen (Wat mut dat mut), aber was ist denn nun richtig?

Gruß
DC
-us-
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Beitrag von -us- »

Hallo D_C !

Zum Schluss hat die Arge recht weil sie die Leistung übernehmen. Der WBS-Schein geht hier nicht direkt auf Leistungen nach SGB II ein und gilt auch für Einkommensschwache oberhalb von Hartz 4.

(übrigens meine Freundin bestreitet gerade massiv das dir ein WBS-Schein für drei Personen mit 90 qm zugesprochen worden ist)

LG aus Aachen


-US-
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D_C
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Beitrag von D_C »

-us- hat geschrieben: (übrigens meine Freundin bestreitet gerade massiv das dir ein WBS-Schein für drei Personen mit 90 qm zugesprochen worden ist)
-US-
Ich hab's auch erst für einen Fehler gehalten, deshalb habe ich telefonisch beim Wohnungsamt nachgefragt.

Wenn ich eine Wohnung anmieten möchte, die ich nur mit WBS bekomme, die aber kleiner ist als die auf dem WBS ausgewiesene.... erzählen einem die Vermieter da nix?
Hach, ist das alles umständlich... wär schon schön die Arbeits-, Wohngeld-, Sozialämter würden sich wenigstens mal in den Details einigen.

DC
-us-
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Beitrag von -us- »

HI D_C !

sorry wir haben was lange diskutiert aber schau doch einfach mal unter dieser Website nach ... ist bei mir um die Ecke:

http://www.gwsg.de/cgi-bin/mieterservice/wbs.asp

da steht u.a.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen?



Grundlage ist das Bruttoeinkommen der Person oder des Haushalts NACH Verminderung durch die geltenden Abzugsmöglichkeiten (Werbungskosten, Pauschalabzüge, verschiedene Frei- und Abzugsbeträge - näheres dazu unter Frage 4):

1 Person: 15.000,- €
(angemessene Wohnungsgröße: 45 m2)
2 Personen: 20.000,- €*
(angemessene Wohnungsgröße: 60 m2 oder 2 Räume zzgl. Küche)
3 Personen: 22.100,- €*
(angemessene Wohnungsgröße: 75 m2 oder 3 Räume zzgl. Küche)
4 Personen: 26.200,- €*
(angemessene Wohnungsgröße: 90 m2 oder 4 Räume zzgl. Küche)
5 Personen: 30.300,- €*
(angemessene Wohnungsgröße: 105 m2 oder 5 Räume zzgl. Küche)
6 Personen: 34.400,- €*
(angemessene Wohnungsgröße: 120 m2 oder 6 Räume zzgl. Küche)
7 Personen: 38.500,- €*
(angemessene Wohnungsgröße: 135 m2 oder 7 Räume zzgl. Küche)


* zzgl. 500 € Erhöhung je Kind das Kindergeld erhält.


LG aus Aachen

-US-
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-us-
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Beitrag von -us- »

Hallo D_C !

Sowas läßt sich bestimmt auch für deine Stadt finden !!!


LG aus Aachen

-US-
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D_C
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Beitrag von D_C »

Hallo,

ich habe also nochmals genauer beim Wohnungsamt nachefragt:

Weil meine beiden Kinder über 6 Jahre alt sind und unterschiedlichen Geschlechts, habe ich einen Wohnberechtigungsanspruch auf 90qm.

Finde ich schon krass, was da für Unterschiede gemacht werden. Natürlich sollte jemand der Arbeiten geht mehr Ansprüche haben, als jemand der arbeitslos ist, aber das bedeutet ja im Grunde auch, dass wenn ich grade mal soviel verdiene das ich kein ALG II mehr benötige, ich umziehen darf in eine größere Wohnung und Wohngeld beantragen kann...

Ich finde es schlichtweg verwirrend, dass auch bei Sozialregelungen so große Unterschiede gelten.

Gruß
DC
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