Nebenkosten/Warmwasser

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Dennis12345
Beiträge: 20
Registriert: 30.08.2010 11:19

Nebenkosten/Warmwasser

Beitrag von Dennis12345 »

Hallo Leute ich hoffe mir kann einer helfen. Vor ein paar Wochen hab ich meine Nebenkostenabrechnung bekommen mit einem Guthaben von 350€ ca. da hab ich mich gefreut keine Nachzahlung und es natrürlich der Arge weitergeleitet, weils ja ihr Geld ist was ich ja schon vorher wusste, weil ich ja Arbeitslosengeld 2 beziehe.

Schön dann hab ich nicht weiter dran gedacht und bekam die Tage jetzt Post wo drin stände das ich zu einen Hohen Wasserverbrauch hätte und Rund 200 € nochmals zusätzlich bezahlen müsse?

Dann hab ich mir das ganze mal Angesehen und blick da nicht so genau durch. Also habe ich erstmal die letzten beiden Nebenkostenabrechnungen vergeleichen bei mir sind die Posten

Warmwasser Heizfläche und Warmwasser nach Verbrauch aufgeführt

ausserdem wundert mich noch der Verteilungsschlüssel

dort steht einmal also vom Vorjahr Heizung 82% und 18% Warmwasser
dieses Jahr steht da aber 67,32% und 32,68% Warmwasser was sich ja leider schon auf den Kostenanteil dann extrem auswirkt.


Bei der Berechnung der Kostenteile fällt mir dann auch noch vollgendes auf

kosten je Einheit
Jahr 1 Warmwasserheifläche 1,629..
Jahr 2 Warmwasserheizfläche 2,678...

was meiner Meinung nach ja nach dem veränderten Prozentsatz von oben liegt oder sehe ich das falsch

dann kommts

Warmwasser nach Verbrauch je Einheit Jahr 1 5,77
Warmwasser nach Verbrauch je Einheit Jahr 2 8,90

laut liste mein Anteil im Vertagszeitraum habe ich die gleich Menge etwa verbrauch wie in Jahr ein. Aufgrund der höheren Preise für die Einheiten und der geänderten Formel kommen ja 200€ mehr raus als im Vorjahr hoffe das kann hier einer bestätigen das ich da nicht komplett falsch liege.

Wie gesagt dann kam das schicke schreiben von der Arge wo sie die 200€ forden weil ich zuviel verbraucht haben. Was ja dann eigentlich laut meiner Berechnung wie oben zu sehen überhaupt nicht stimmt.

Jetzt die Frage wie soll ich in dem Fall vorgehen hab ich überhaupt eine Chance das die diese Summe fallen lassen gegen mich habe dort bald ein Gespräch und wollte da in etwa genauso argumentireren oder ist das alles schwecklos, weil ja warmwasser im Regelsatz drinne ist. Weil meine Verbrauch und Verhalten im Umgang mit dem Wasser habe ich ja in keinster weise geändert

Ich hoffe es hat jemand einen Ratschlag für mich wie ich jetzt vorgehen sollte vielen Dank im Vorraus
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Dennis12345

Soweit ich Deinen Ausführungen folgen kann hattest Du eine Nebenkostenabrechnung von Deinem Vermieter erhalten welches ein Guthaben ausweist. Das hast Du ARGE gemeldet.

Danach kam ein weiteres Schreiben Deines Vermieters in dem er für Wasserverbrauch eine Nachforderung in Höhe von 200€ erhebt, zusätzlich zur schon zugegangenen Nebenkostenabrechnung.

Ich würde mich daher an den Vermieter wenden und um genauere Erklärung bitten aus welchem Grund die Aufteilung bei den Anteilen für Heizung und Warmwasser geändert wurden.

Selber kannst Du Dich zu diesem Thema in der Heizkostenverordnung schlau machen.

Bei ARGE reichst Du dann diese Nachforderung zur Kostenübernahme ein.
Bei Ablehnung ist dann auch die Rechtsgrundlage dabei, so es die denn gibt, und legst Widerspruch ein.

Mir sieht es hier allerdings eher nach einer strittigen Nebenkostenrechnung aus und das musst Du mit Deinem Vermieter klären, nicht mit ARGE.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Dennis12345
Beiträge: 20
Registriert: 30.08.2010 11:19

Beitrag von Dennis12345 »

Danke für die Antwort aber nein du hast da was falschverstanden beim Vermieter hab ich das Guthaben über 350ca. das ich bei der Arge eingereicht habe da ich aber mehr Wasserverbrauch angeblich haben soll was angeblich nicht stimmt sondern nur nach meiner Meinung an den höheren Kosten und der neuen Rechnungsmethode liegt fordert die Arge jetzt 350€ guthaben +200 Euro für das angeblich mehr verbrauchte Warmwasser was nach Einheiten aber mit dem Vorjahr gleich ist.

Also der Vermieter fordert gar nichts kurz gesagt nur die Arge
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Dennis12345

Danke für die Aufklärung, ich wusste halt nicht sicher was genau gemeint war.

Schreib denen eine Anfrage wo Du die die Rechtsgrundlage für den Dir zugestandenen Wasserverbrauch nachlesen kannst.
Mir ist nicht bekannt das der Verbrauch von Wasser auf eine bestimmte Menge festgelegt ist im SGB II.

Die Menge ändert sich bei Dir nicht, nur durch den höheren Preis sind die Kosten gestiegen und da die Kosten in angemessener Höhe zu übernehmen sind gilt das auch hier in diesem Fall.

Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid einlegen und abwarten was kommt.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Dennis12345
Beiträge: 20
Registriert: 30.08.2010 11:19

Beitrag von Dennis12345 »

Okay thx jetzt aber noch mal zum Bescheid ich glaube das ist noch kein Rückforderungsbescheid da steht noch drunter das ich Anfang Oktober wegen den 200 Euro ein Termin hab und stellung beziehen kann. Muss ich jetzt trotzdem schon Widerspruch einlegen oder kann ich bis dahin warten. Auf dem schreiben ist auch Keinerlei Rechtsbelehrung oder sonst irgendwelche Frist
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Dennis12345

Na super, dann erklärst Du denen beim Erörterungstermin die seltsamen Veränderungen bei der Wasserberechnung Deines Vermieters und nimmst auch alle Unterlagen der letzten Jahre mit zum Vergleichen.

Widerspruch kannst du erstmal sparen.

Noch besser ist es wenn Du dort nicht alleine hingehst und jemand anderer mit dabei ist.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
Registriert: 12.10.2009 16:18
Wohnort: Wiesbaden

Beitrag von Ziggi »

Hallo Dennis12345,

lkurze info! die evtl. hilfreich sein könnte bei deinem erörterungstermin und Ja bitte nimm jamanden mit.
Warmwasser
Das Bundessozialgericht hat in seiner ständigen Rechtsprechung zu den Warmwasserkosten entschieden, dass die Berechnung dieser Kosten nach § 9 Heizkostenverordnung (HKV) im SGB II grundsätzlich unzulässig ist. Dabei ist es egal, wer diese Berechnung vornimmt. Stattdessen ist die im Regelsatz enthaltene Pauschale für die Warmwasserbereitung von den Gesamtheizkosten abzuziehen. Das gilt immer dann, wenn Heizung und Warmwasser über eine gemeinsame Anlage erwärmt werden und keine getrennte Messung der tatsächlichen Brennstoffverbräuche erfolgt. Nur wenn eine getrennte Messung des tatsächlich nur zur Warmwasserbereitung verbrauchten Brennstoffs erfolgt, dürfen die so ermittelbaren tatsächlichen Kosten abgezogen werden. Da dies in Deutschland aber absolut unüblich ist, eben weil Heizung und Warmwasser i.d.R. über eine gemeinsame Anlage erwärmt werden, kommt das in der Praxis so gut wie nie vor. So u.a. BSG vom 27 Feb 2008, Az. B 14/7b AS 64/06 R und B 14/11b AS 15/07 R.
Die Warmwasserkosten mindern damit in den o.g. Fällen die Heizkosten. Zur Beurteilung der Angemessenheit der Heizkosten müssen in diesen Fällen davon zuvor die im Regelsatz enthaltenen Pauschalen abgezogen werden => http://hartz.info/dateien/ww.htm
Quelle

Weiterhin solltest du deinen Vermieter bitten aufzuklären warum er die letzte Abrechnung gegenüber der vorletzten Abrechnung nun den Verteilerschlüssel dermassen geändert hatte. Ich würde mir das schriftlich gebnen lassen und schauen ob es mit der Heizkostenverordnung konform geht oder nicht.

Gruß Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.

Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Dennis12345
Beiträge: 20
Registriert: 30.08.2010 11:19

Beitrag von Dennis12345 »

Danke für die Tips bisher.

Habe den Vermieter mal angerufen und gefragt wieso die Prozente sich so geändert haben und warum.

Antwort die ich bekommen habe es gab im Jahr 2009 eine Gesetzes änderung die ihm dazu verpflichte es jetzt so zu rechnen.

Aber hätter er mich nicht darüber informieren müssen und die Arge hätte ja dann auch die Berechnung meiner Meinung nach korriegieren müssen sonst wird der gleiche Fall wie bei mir auch noch sehr viele andere treffen
Antworten