Bitte um Bewerbungsmuster
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Bitte um Bewerbungsmuster
Hallo, kann mir jemand sagen, wie man eine Billig-Bewerbung schreibt oder evtl. eine Vorlage erstellt, hab wirklich gar keine Lust auf die ZAF, muss mich aber da schriftlich bewerben. dANKE
Hallo,
wenn Du mit der ZAF eine Zeitarbeitsfirma meinst dann wird diese doch sicherlich ein Stelle haben die nach deinen Bedürfnisse ist. Sehe es als Sprungbrett an. Immerhin verdient man dort Sicherlich mehr als man ALG II bekommt.
Wir geben hier nicht gerne Tipps wie man sich was erschleichen oder ähnliches kann/könnte, Sorry !
wenn Du mit der ZAF eine Zeitarbeitsfirma meinst dann wird diese doch sicherlich ein Stelle haben die nach deinen Bedürfnisse ist. Sehe es als Sprungbrett an. Immerhin verdient man dort Sicherlich mehr als man ALG II bekommt.
Wir geben hier nicht gerne Tipps wie man sich was erschleichen oder ähnliches kann/könnte, Sorry !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gibt es da drausen eigendlich noch irgend was anderes ausser Zeitarbeit ?
Es sei den man hat nen dipl.ing oder nen Dr-Titel
Und ich gebe dir 100%ig recht DjTermi man sollte alles als Sprungbett ansehen
Es sei den man hat nen dipl.ing oder nen Dr-Titel
Und ich gebe dir 100%ig recht DjTermi man sollte alles als Sprungbett ansehen
rüdiger,was ich dir noch sagen wollte:
ich hab im verkackten blecheimer ne verkäxxte shitnachricht von ner fertigen cracknutte gefundn...die sieht aus wie deine schwester obwohl du ja gar keine has eig.lich un soo..
ich hab im verkackten blecheimer ne verkäxxte shitnachricht von ner fertigen cracknutte gefundn...die sieht aus wie deine schwester obwohl du ja gar keine has eig.lich un soo..
Heut zu Tage kann man es sich leider nicht mehr aussuchen wo man Arbeiten möchte, man sollte doch froh sein wenn einer kommt und ihm die Chance gibt, oder nicht?
Es gibt leider zu viele Zeitarbeitsfirmen, das liegt aber sicherlich mit daran was sich kein Arbeitgeber mehr traut jemanden ein zu stellen bei der Wirtschaftlichenlage. und Ehrlich gesagt ich kann das auch verstehen.
PS: @Mahone ich finde dein Avatar coolll da ich Terence Hill shr gut finde XD
Es gibt leider zu viele Zeitarbeitsfirmen, das liegt aber sicherlich mit daran was sich kein Arbeitgeber mehr traut jemanden ein zu stellen bei der Wirtschaftlichenlage. und Ehrlich gesagt ich kann das auch verstehen.
PS: @Mahone ich finde dein Avatar coolll da ich Terence Hill shr gut finde XD
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- babydoll123456
- Beiträge: 444
- Registriert: 02.11.2006 16:19
- Wohnort: Ahrensburg
- Kontaktdaten:
ich
wieso keinen zeitaufwand wenn man zuhause ist...
mein mann arbeitet auch bei einer zeitarbeitsfirma wir haben 3 kinder und bekommen kein arge geld mehr...man kann sich intern doch steigern...
er hat auch mit 8euro brutto angefangen und gehaltserhöhungen bekommen...kommt eben auf die einstellung an:-)
mein mann arbeitet auch bei einer zeitarbeitsfirma wir haben 3 kinder und bekommen kein arge geld mehr...man kann sich intern doch steigern...
er hat auch mit 8euro brutto angefangen und gehaltserhöhungen bekommen...kommt eben auf die einstellung an:-)
Informationen zur
Zeitarbeitsfirma -und über Zeitarbeitsverträge
Zitat Wickipedia
Verleiher [Bearbeiten]
Der Vertrag zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher ist ein Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten, wie üblich in jedem Arbeitsverhältnis. Der Unterschied besteht darin, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer einem Dritten zu überlassen (entgegen § 613 Satz 2 BGB).
Bei der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung wird in der Regel zwischen dem Verleiher und dem Entleiher ein Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit vereinbart, der nicht identisch mit dem Lohn des Arbeitnehmers ist.
In seinem Artikel "Hartz and more - Zum Abbau der Arbeitslosigkeit durch Zeitarbeit" erklärte Wolfgang Ochel im IFO Schnelldienst (1/2003 – 56. Jahrgang, Seite 3 Abb. 1) wie Verleiher den Verleihstundensatz eines Leiharbeitnehmers in Deutschland kalkulieren :
Beispielrechnung nur zur Veranschaulichung der Verhältnisse!
Stundensatzkalkulation Summen
+ Entleihgebühr 13,00 EUR
- Bruttostundenlohn des Leiharbeitnehmers 6,50 EUR - Sozialversicherungs-Anteil Verleiher 1,34 EUR
- Sonstige Nebenkosten 1,63 EUR
= Ertrag des Verleihers 3,53 EUR
Dieses Kalkulationsschema des IFO-Instituts zeigt, dass der Kalkulationsfaktor auf den Bruttostundenlohn des Verleihers etwa 2,0 beträgt. Multipliziert man den Bruttostundenlohn mit diesem Kalkulationsfaktor erhält man die Entleihgebühr für den Entleihbetrieb. Der Ertrag verringert sich für den Verleiher, wenn Arbeitsschutzkleidung erforderlich ist (z. B. Sicherheitsschuhe, Blaumann, Schutzbrille, etc.) oder wenn die Verleihzeit des Leiharbeitnehmers nicht bei 100% liegt (z. B. durch gesetzlichen Urlaub, bezahlte Feiertage, Krankheit, auftragsfreie Zeiten etc.). In der Praxis werden Leiharbeitnehmer, je nach Bundesland und Einsatzbereich, zu ca. 80 % verliehen (10% Urlaub, 5% Feiertage, 5% Krankheit).
Bei Ingenieur-Tätigkeiten ist auch das dreifache des Bruttolohns vom Leiharbeitnehmer üblich. Jungingenieure erwirtschaften durchaus 10.000€/Monat Umsatz für den Entleiher.
---------------------------
Zeitarbeitsfirma -und über Zeitarbeitsverträge
Zitat Wickipedia
Verleiher [Bearbeiten]
Der Vertrag zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Verleiher ist ein Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten, wie üblich in jedem Arbeitsverhältnis. Der Unterschied besteht darin, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer einem Dritten zu überlassen (entgegen § 613 Satz 2 BGB).
Bei der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung wird in der Regel zwischen dem Verleiher und dem Entleiher ein Stundensatz für die zu leistende Arbeitszeit vereinbart, der nicht identisch mit dem Lohn des Arbeitnehmers ist.
In seinem Artikel "Hartz and more - Zum Abbau der Arbeitslosigkeit durch Zeitarbeit" erklärte Wolfgang Ochel im IFO Schnelldienst (1/2003 – 56. Jahrgang, Seite 3 Abb. 1) wie Verleiher den Verleihstundensatz eines Leiharbeitnehmers in Deutschland kalkulieren :
Beispielrechnung nur zur Veranschaulichung der Verhältnisse!
Stundensatzkalkulation Summen
+ Entleihgebühr 13,00 EUR
- Bruttostundenlohn des Leiharbeitnehmers 6,50 EUR - Sozialversicherungs-Anteil Verleiher 1,34 EUR
- Sonstige Nebenkosten 1,63 EUR
= Ertrag des Verleihers 3,53 EUR
Dieses Kalkulationsschema des IFO-Instituts zeigt, dass der Kalkulationsfaktor auf den Bruttostundenlohn des Verleihers etwa 2,0 beträgt. Multipliziert man den Bruttostundenlohn mit diesem Kalkulationsfaktor erhält man die Entleihgebühr für den Entleihbetrieb. Der Ertrag verringert sich für den Verleiher, wenn Arbeitsschutzkleidung erforderlich ist (z. B. Sicherheitsschuhe, Blaumann, Schutzbrille, etc.) oder wenn die Verleihzeit des Leiharbeitnehmers nicht bei 100% liegt (z. B. durch gesetzlichen Urlaub, bezahlte Feiertage, Krankheit, auftragsfreie Zeiten etc.). In der Praxis werden Leiharbeitnehmer, je nach Bundesland und Einsatzbereich, zu ca. 80 % verliehen (10% Urlaub, 5% Feiertage, 5% Krankheit).
Bei Ingenieur-Tätigkeiten ist auch das dreifache des Bruttolohns vom Leiharbeitnehmer üblich. Jungingenieure erwirtschaften durchaus 10.000€/Monat Umsatz für den Entleiher.
---------------------------