Rechnung Anwaltskosten
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Rechnung Anwaltskosten
Hallo,
ich hab mich letztes Jahr an einen Anwalt gewandt, weil mir die Arge fälschlicher Weise Unterhaltszahlungen angerechnet hat, die ich garnicht bekommen habe (dadurch hatte ich nicht genug Geld, die Miete zu bezahlen - von Lebensmitteln ganz zu schweigen). Eine nette Anwaltskanzlei (Kontakt nur per Psot/Telefon) hat sich auch gleich bereiterklärt, meinen Fall zu übernehmen. Kosten würden keine entstehen, ich müsste nur 2 Blankoformulare unterschreiben (Vollmacht, Beratungshilfeantrag), die Kanzlei würde die dann ausfüllen, und sich um alles kümmern. Nun - so einfach wars dann doch nicht. Der Antrag kam irgendwann zurück, mit dem Hinweis, ich solle ihn vollständig ausfüllen. Allerdings wusste ich nicht genau, was ich bei Punkt C (monatliches Einkommen) reinschreiben sollte - inzwischen hatte ich eine freiberufliche Tätigkeit mit wechselndem Einkommen begonnen, die Arge hatte eine Nachzahlung getätigt, eventuelle Rückzahlungen meinerseits auf Grund des Einkommens stehen noch aus etc.). Also hab ich der Kanzlei mein Problem geschildert, und eine genaue Auflistung meiner Einnahmen (sowohl den Stand zum Zeitpunkt der Antragstellung als auch rückwirkend inklusive Nachzahlung) beigefügt, inklusive Kontoauszüge als Nachweis. Mein Schreiben war vom 9.02.2010. Danach hörte ich nichts mehr, also dachte ich die Sache wäre erledigt - als plötzlich nach 2 Monaten(!) der Antrag erneut zu mir geschickt wurde, mit der Aufforderung, ihn vollständig auszufüllen, und alle Nachweise beizulegen. Das ganze mit einer so kurzen Frist, dass ich nur das Wochenende dafür Zeit hatte (also kein Rückruf beim Anwalt möglich; auch keine sonstige Beratungsstelle). Ich wusste aber immernoch nicht, was ich nun beim Einkommen angeben sollte, und so konnte ich den Antrag nur wieder zurückschicken. Darauf hat man mir nun mitgeteilt, ich müsse die Kosten selbst tragen, weil ich mich weigern würde, den Antrag auszufüllen. Am Anfang hieß es noch, ich müsste mich um nichts kümmern, dann hat man mir nichtmal dabei geholfen das Formular richtig auszufüllen, und nun soll ich dafür auch noch bezahlen. Gibt es irgendwas, das ich tun könnte? Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, ob ich rechtlich überhaupt eine Chance habe. Selbst wenn, nach dieser Negativerfahrung hab ich angst davor, mich erneut an einen Anwalt zu wenden.
ich hab mich letztes Jahr an einen Anwalt gewandt, weil mir die Arge fälschlicher Weise Unterhaltszahlungen angerechnet hat, die ich garnicht bekommen habe (dadurch hatte ich nicht genug Geld, die Miete zu bezahlen - von Lebensmitteln ganz zu schweigen). Eine nette Anwaltskanzlei (Kontakt nur per Psot/Telefon) hat sich auch gleich bereiterklärt, meinen Fall zu übernehmen. Kosten würden keine entstehen, ich müsste nur 2 Blankoformulare unterschreiben (Vollmacht, Beratungshilfeantrag), die Kanzlei würde die dann ausfüllen, und sich um alles kümmern. Nun - so einfach wars dann doch nicht. Der Antrag kam irgendwann zurück, mit dem Hinweis, ich solle ihn vollständig ausfüllen. Allerdings wusste ich nicht genau, was ich bei Punkt C (monatliches Einkommen) reinschreiben sollte - inzwischen hatte ich eine freiberufliche Tätigkeit mit wechselndem Einkommen begonnen, die Arge hatte eine Nachzahlung getätigt, eventuelle Rückzahlungen meinerseits auf Grund des Einkommens stehen noch aus etc.). Also hab ich der Kanzlei mein Problem geschildert, und eine genaue Auflistung meiner Einnahmen (sowohl den Stand zum Zeitpunkt der Antragstellung als auch rückwirkend inklusive Nachzahlung) beigefügt, inklusive Kontoauszüge als Nachweis. Mein Schreiben war vom 9.02.2010. Danach hörte ich nichts mehr, also dachte ich die Sache wäre erledigt - als plötzlich nach 2 Monaten(!) der Antrag erneut zu mir geschickt wurde, mit der Aufforderung, ihn vollständig auszufüllen, und alle Nachweise beizulegen. Das ganze mit einer so kurzen Frist, dass ich nur das Wochenende dafür Zeit hatte (also kein Rückruf beim Anwalt möglich; auch keine sonstige Beratungsstelle). Ich wusste aber immernoch nicht, was ich nun beim Einkommen angeben sollte, und so konnte ich den Antrag nur wieder zurückschicken. Darauf hat man mir nun mitgeteilt, ich müsse die Kosten selbst tragen, weil ich mich weigern würde, den Antrag auszufüllen. Am Anfang hieß es noch, ich müsste mich um nichts kümmern, dann hat man mir nichtmal dabei geholfen das Formular richtig auszufüllen, und nun soll ich dafür auch noch bezahlen. Gibt es irgendwas, das ich tun könnte? Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, ob ich rechtlich überhaupt eine Chance habe. Selbst wenn, nach dieser Negativerfahrung hab ich angst davor, mich erneut an einen Anwalt zu wenden.
Hallo,
was machst Du denn nun derzeitig ?
was machst Du denn nun derzeitig ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Ich bin immernoch ALG2-Empfänger. Allerdings verdiene ich mir freiberuflich etwas dazu. Das fing damals mit 21 Euro an (kurz nachdem ich mit dem Anwalt kontakt aufgenommen hatte), und ist inzwischen bei 400-500 Euro im Monat angelangt. Davon werde ich natürlich einen Teil zurückzahlen müssen. Die Arge ist aber mit den berechnungen noch nicht durch.
Dann würde ich an deiner Stelle zum Amtsgericht gehen dort ist ein Rechtspfleger der Dir Hilft (ALG II Bescheid mitnehmen). Der wird mit Dir zusammen denn Fall aufnehmen. Da dies alles sehr undurchsichtig und ohne Akteneinsicht für MICH nicht ganz Nachvollziehbar ist warum man dich im Regen stehen gelassen hat.
Sorry das ich Dir nicht wirklich Helfen kann !
Sorry das ich Dir nicht wirklich Helfen kann !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Update: War jetzt beim Amtsgericht, und dort konnte mir zum Glück wirklich geholfen werden. Es stellte sich raus, dass es garnicht um mein Einkommen ging, sondern nur um meine Vermögenswerte. Die entsprechenden Angaben + Kontoauszüge hatte ich meinem Anwalt eigentlich schon im Februar zugeschickt, aber der hat sich offensichtlich nicht darum gekümmert. Ich brauchte vor Ort nur ein Kreuz und eine Unterschrift leisten, und die Sache war erledigt (hätte ich nur früher gewusst, das es beim Amtsgericht eine Beratungsstelle gibt). Jetzt muss ich nur noch abwarten, was die Kanzlei mit dem zweiten Widerspruch macht. Dafür hab ich zum Glück keine Vollmacht ausgestellt, weil ich auch keine weiteren Schritte gewünscht hatte.
Vielen Dank nochmal, für die schnelle Hilfe.
Vielen Dank nochmal, für die schnelle Hilfe.
Hallo, freut mich was es nun geklappt hat. Wo warst du denn damals bei welchen Anwalt ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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- Beiträge: 44
- Registriert: 06.12.2006 12:38
Rechtsanwälte Wurl&Koch&Naß
Hallo,
ich hab mich auch mal bei diesen "Rechtsanwälten" gemeldet und um Hilfe gebeten.
Sofort kam eine Vollmacht und Beratungshilfeantrag zum unterschreiben zurück.
Habe ich auch unterschrieben zurückgesendet.
Seit dem habe ich nichts mehr von den "Rechtsanwälten" gehört!
Wollen die etwa nur das Beratungshilfegeld abkassieren? Wie schäbig!
ich hab mich auch mal bei diesen "Rechtsanwälten" gemeldet und um Hilfe gebeten.
Sofort kam eine Vollmacht und Beratungshilfeantrag zum unterschreiben zurück.
Habe ich auch unterschrieben zurückgesendet.
Seit dem habe ich nichts mehr von den "Rechtsanwälten" gehört!
Wollen die etwa nur das Beratungshilfegeld abkassieren? Wie schäbig!
Hallo Kreuzberg4
Frag mal beim zuständigen Amtsgericht an ob diese "Anwälte" ihre Kosten für das Tätigwerden in Deinem Anliegen dort schon geltend gemacht haben.
Gruss
Frag mal beim zuständigen Amtsgericht an ob diese "Anwälte" ihre Kosten für das Tätigwerden in Deinem Anliegen dort schon geltend gemacht haben.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Also bei mir haben die sich paar Tage/Wochen nach dem 'Erstkontakt' wieder gemeldet, und auch die wichtigsten Unterlagen immer zugeschickt (z.B. den Widerspruch). Die müssen sich ja mit der Vollmacht auch erstmal die Unterlagen von der ARGE zuschicken lassen.
Mit der Vollmacht und dem Antrag war das bei mir auch so , wurde mir zum Unterschreiben zugeschickt - nur hatten die den unvollständig ausgefüllt (ich sollte nur unterschreiben) - und das hat das Amtsgericht so nicht hingenommen. Danach ging der Ärger los ^^
Mit der Vollmacht und dem Antrag war das bei mir auch so , wurde mir zum Unterschreiben zugeschickt - nur hatten die den unvollständig ausgefüllt (ich sollte nur unterschreiben) - und das hat das Amtsgericht so nicht hingenommen. Danach ging der Ärger los ^^