Betriebskostenabrechnung einfach um 50€ gekürzt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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rme
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Betriebskostenabrechnung einfach um 50€ gekürzt

Beitrag von rme »

Ich habe meine Jahresbetriebskostenabrechnung meiner Vermieterin eingereicht. Die Kosten wurden immer übernommen. Dieses Jahr auch, allerdings haben die mir glatte 50€ abgezogen, mit der Begründung, das Haushaltstrom schon in der Berechnung mit eingerechnet ist.

Das Problem ist, da ich letztes Jahr eine Nachzahlung von 850€ hatte, hat meine Vermieterin die Nebenkosten von mtl. 60€ auf 110€ erhöht. Dieses Jahr hatte ich eine Nachzahlung von nur noch 450€!
Die Arge hat aber nur 400€ überwiesen und schreibt, das ich die 50€ selber tragen müsste, da die Kosten für die Haushaltsenergie bereits im Regelsatz nach § 20 SGB II abgegolten sind.

Meinen Haushaltsstrom zahle ich eh separat an den Stromversorger. Das geht hier um die Betriebskosten meiner Wohnung!
Die haben doch in den Jahren zuvor auch immer alles übernommen!

Soll ich dagegen Widerspruch einlegen?

Meine Vermieterin kann das auch nicht nachvollziehen.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo rme

Klar Widerspruch, die Kosten für Allgemeinstrom beziehen sich eindeutig auf den im gesamten Wohngebäude verbrauchten Strom der lt. BetrKV umlagefähig ist, also als Bestandteil der KdU zu übernehmen. Ohne Abzüge.

Nachvollziehbar ist das wirklich nicht was da als Begründung genannt wurde.
Offenbar sind die zuständigen Bescheidersteller nicht über den Unterschied der zwischen Haushaltsstrom im Sinne des SGB II und Allgemeinstrom im Sinne der BetrKV besteht auf dem Laufenden.

Sollte der Widerspruch erfolglos sein lässt man solch ungeschultes BA-Personal halt vom Sozialgericht nachschulen. :)

Gruss

und alles Gute
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rme
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Beitrag von rme »

Danke Melinde! Ich wusste doch, auf dich ist verlass :wink:

Habe den Widerspruch gestern schon geschrieben. Die "Hunde" probieren doch an allen Ecken und Enden, etwas einzusparen.

Habe dir auch eine PN geschrieben!

Danke Dir, bleib gesund und munter

LG,
rme
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Bin kein Hund.. nee nee

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Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Ach Termi, nimm das doch nicht persönlich.
Bist garnicht gemeint wenn rme von Hunden spricht.

Er hat da wohl eher solche im Visier denen es noch Schwierigkeiten bereitet zwischen der ihnen zugedachten Rolle und dem eigenen gesunden Menschenverstand eine klare Grenze zu ziehen und rechtskonforme Entscheidungen zu treffen.
Unter dem Druck leerer Kassen wirkt die Medienhetze, Erwerbslose als erste bei denen gespart werden muss (da "nutzlose Fresser"), denen das Recht auf menschenwürdiges, sozial integriertes Leben abgesprochen wird und die man selbstverständlich zu den niedrigsten Arbeiten zwingen kann (Krönung war doch der Kothäufchen-Vorstoß einer Grünen)

.......und irgendwie schleicht sich in meine virtuellen Gehörgänge die Melodie vom Büxensteinlied..........

Dir und den Menschen die Dich umgeben einen angenehmen Tag

Gruss
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