hohe Nebenkostennachzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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mama2007
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hohe Nebenkostennachzahlung

Beitrag von mama2007 »

hallo ,ich brauche eure hilfe .

folgender seite konnte ich dies entnehmen :

Nebenkostenabrechnung - Nebenkosten Nachzahlung
Fällt eine Nebenkostennachzahlung an, so hat die ARGE oder Kommune diese Nachzahlung zu übernehmen, wenn sie sich im Rahmen der Angemessenheit bewegt. Wir die Angemessenheit überschritten, so ist auf Antrag ggf. eine darlehensweise Übernahme der Nebenkostennachzahlung möglich.

http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4- ... izung.html


und zwar,ich habe eine Nebenkostennachzahlung 2009 von 810€ .
ich habe nicht verwenderisch geheizt oder einfach wasser laufen lassen . ich kann mir das nicht erklären.
die abrechnung stimmt aber.

ich bewohne mit meinen kindern ( 2j. & 4 mon) eine 70 qm .
da meine miete + NK die kosten die für die wohnung übernommen werden um 61€ übersteigt ,übernehme ich diese selbst !

jetzt ist meine frage :

übernimmt die arge die NK nachzahlung trotzdem ? trotz der höhe ?
kann es sein ,dass sie mich zwingen in eine kleinere wohnung zu ziehen ?
wenn ich einen antrag auf übernahme stelle ?

bitte nur um antworten von ERFAHRENEN LEUTEN !
:?

danke
Ziggi
Moderator
Beiträge: 1181
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Mama2007,
ich habe eine Nebenkostennachzahlung 2009 von 810€ .
iss ne menge Geld, was du bedenken musst ist, das der Warmwasseranteil der Nebenkosten, sofern detailiert aufgeführt in der Nebenkostenabrechnung, aus der Regelleistung zu bestreiten ist.
" Da gibt es zwar geteilte meinungen darüber, aber bislang ist leider nichts klares, genaues in Urteilen umgesetzt."
Sofern der Warmwasseranteil nicht genau in der Abrechnung aufgeführt sind, und mit der Heizanlage verknüpft ist, sind lediglich die anteiligen Wasserkosten ( 6,49€/RL 100%+ 60 % dessen je Kind) im Monatlichen von dir zu übernehmen.

Ansonsten muss die ARGE den rest übernehmen, du müsstest nur dann ausziehen wenn die ARGE dir verschwenderiches verhalten nachweisen könnte. Die ARGE muss auch dann die Nebenkosten übernehmen wenn die Wohnung zu teuer ist und du zuzahlst.

Ich entnehme deiner Fragestellung, das du 61€ eigenleistung für die Wohnung hast, du schreibst
da meine miete + NK die kosten die für die wohnung übernommen werden um 61€ übersteigt
???? sind bei euch pauschalierte Nebenkosten???? das wäre unrechtmässig, nur wenn die Kaltmiete eine höchstgrenze hat aber die Nebenkosten nicht pauschaliert sind ist es rechtmässig.
Hier die letzten Urteile dazu:
1.1 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 32 AS 1639/09 29.12.2009 , Urteil

Kosten der Unterkunft; Miete, Warmwasserpauschale; tatsächlicher Verbrauch; Missbrauch; Verschuldenskosten; EVS 03; Dynamisierung

Warmwasserbereitungskosten sind auch dann nur in dem Umfang, in welchem sie bereits pauschaliert im Regelsatz enthalten sind, kein Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II, wenn sie zwar separat ausgewiesen an den Vermieter zu leisten sind, sie jedoch nicht nach dem tatsächlichen Verbrauch, sondern als Bruchteil des Gesamtverbrauchs nach dem Wohnflächenanteil zu tragen sind

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes, von der aus Sicht des hier entscheidenden Senates jedenfalls nicht zu Gunsten des Beklagten abzuweichen ist, sind separat erfasste Kosten für Warmwasserbereitung nur dann von den an den Vermieter zu leistenden Nebenkosten abzuziehen und nicht als Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II zu erstatten, wenn die tatsächlichen Kosten erfasst sind. Nur dann –und das ist das maßgebliche Argument- liegt es in der Hand des Hilfebedürftigen, seinen Warmwasserverbrauch zu steuern und zu versuchen, mit dem ihm durch die Regelleistung zur Verfügung gestellten Rahmen auszukommen (so BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 48/08 R - Rdnr. 25).
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg L 32 AS 1592/09 28.12.2009, Beschluss

Kosten der Unterkunft; Miete; Betriebskosten; Betriebskostenabrechnung; Nachzahlung

Betriebskostennachzahlungen, welche einen Zeitraum betreffen, in welchem der Leistungsträger auch unangemessene Kosten im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II zu übernehmen hatte, sind Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II, auch wenn die laufenden Kosten nicht mehr voll zu tragen sind.

Der Beklagte muss die Betriebskosten- und Heizkostennachzahlung für das Jahr 2007 als Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 22 Abs. 1 SGB II übernehmen.
Quelle für beides: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harr ... sp?ID=1892
Ich hoffe das ist verständlich.
Gruß Ziggi
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mama2007
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Beitrag von mama2007 »

danke für deine antwort .
ich habe den meisten verbrauch an kaltwasser .
und zwar kann ich dir die aufstellung kurz aufschreiben.

1007,35€ heiz - und warmwasserkosten
1080,06€ kaltwasserkosten
692,78€ andere kosten lt.jahresabrechnung

2780,19€ [b]insgesamt[/b]
-1970,00 (vorauszahlung NK 2009)
810,19€ [/b]nachzahlungsbetrag 2009[b]

wie könnten die mir verschwenderisches verhalten nachweisen ?
ist verschwenderisch TÄGL. zu duschen und zu waschen?

oh man hab angst wenn ich den antrag stelle aus der wohnung ausziehen zu müssen !!


HIIIIIIILLLLLLFFFFFFFFEEEEEEE!!![/b]
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Hallo Mama2007,

du brauchst keine Angst zu haben, stell den Antrag, diese kosten sind eigentlich nicht zu hoch.
Du hastz ein Kleinkind und ein Baby, du musst ja täglich Waschen.

An deiner Stelle würde ich aber mal sehen wieviel Wasser deine Waschmaschiene im Waschgang braucht ( Klasse A wären etwa 48l/je Waschgang) und evtl. einen Antrag auf übernahme oder Dahrlehen wegen einer Klasse AAA Waschmaschiene, wenn du die Kaltwasserkosten reduzieren müsstest.;)

Den Nachweis, mh iss garnicht so einfach für die, sie müssten zuverlässige Zahlen und Fakten zum vergleich aus der Vergangenheit haben( also wenn du in der gleichen Wohnung letztes Jahr um mehr als etwa 30% weniger Verbrauch gehabt hättest, könnten sie dich versuchen zur kostensenkung aufzufordern ), diese mit deinen Kosten in vergleich ziehen und das ganze noch niet und Nagelfest machen, isst nicht einfach.
Wenn sie es versuchen, also dir ne Aufforderung wegen zu hoher Nebenkosten senden würden, dann sofort Wiedersprechen und Nachweise verlangen die es Beweisen und nicht blos vermuten das die NK zu hoch sind.

Gruß Ziggi
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Mama2007

Stell Antrag auf Übernahme der Betriebskostennachzahlung, denk dran das Du das zeitnah machen musst und ohne vorher irgendeine Zahlung an den Vermieter geleistet zu haben.
(manchmal wollen Vermieter etwas Geld sehen wenn die Bearbeitung bei ARGE zu lang gauert. Nix zahlen, abwarten (lassen))

An Warmwasserkosten fallen für Dich monatlich 6,47 € und für jedes Deiner Kinder 3,88 € an die Du selber bezahlen musst, also zusammen 14,23 € pro Monat. Monatliche Abschlagszahlungen mit berücksichtigen.

Alle anderen Nebenkosten werden dann aufgeteilt. Ein Teil der als angemessen übernommen wird und ein weiterer Teil der sich auf die übersteigende Summe die Du zuzahlst bezieht. Alles in Prozenten ist der einfachste Weg.
Es wird also ein kleiner Anteil der Nebenkostenabrechungsnachzahlung an Dir hängenbleiben für den Du bei Bedarf ein Darlehen beantragen kannst oder mit dem Vermieter eine Ratenzahlung vereinbarst.

Erst wenn Dir verschwenderischer Umgang nachgewiesen wird darf ARGE sich aus der Übernahme verabschieden. Doch was ist in einem Haushalt mit 2 kleinen Kindern verschwenderisch wenn man die täglich anfallenden Wäscheberge vor Augen hat.

Lass dich nicht einschüchtern und gehe in Widerspruch wenn abgelehnt wird.
Als Alternativvorschlag zur energiesparenden Haushaltsführung wäre Beihilfe für Energiespargeräte angesagt, aber nicht als Darlehen.

Gruss
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mama2007
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Ist das so in Ordnung ??

Beitrag von mama2007 »

Antrag auf Übernahme der Nebenkostennachzahlung für den Zeitraum 01.01.2009-30.09.2009

Sehr geehrter ****
heute habe ich die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2009- 30.09.2009 erhalten.
Die Nachzahlung beträgt , auf Grund des harten und langen Winters 08/09 und 09/10 und der gestiegenen Heiz- und anderer verbrauchsunabhängigen Kosten , *****€.
- Im Oktober 2009 habe ich mir zur Wasserkostenregulierung auf Raten eine neue Waschmaschine gekauft, da meine Alte sehr viel Wasser verbrauchte und die neue einen um die Hälfte niedrigeren Wasserverbrauch hat.
Ich bitte um Übernahme der Nebenkostenachzahlung und den o.g. Betrag auf das Konto meines Vermieters zu überweisen und mir einen schriftlichen Bescheid hierüber zuzusenden.

Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Mühen.
mama2007
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Beitrag von mama2007 »

IST DAS OK SO ???

verbesserungsvorschläge???

hab ich was vergessen???
Ziggi
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Beitrag von Ziggi »

Antrag auf Übernahme der Nebenkostennachzahlung für den Zeitraum 01.01.2009-30.09.2009

Sehr geehrter ****
heute habe ich die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 01.01.2009- 30.09.2009 erhalten.
Die Nachzahlung beträgt , auf Grund des harten und langen Winters 08/09 und 09/10 und der gestiegenen Heiz- und anderer verbrauchsunabhängigen Kosten , *****€.
- Im Oktober 2009 habe ich mir zur Wasserkostenregulierung auf Raten eine neue Waschmaschine gekauft, da meine Alte sehr viel Wasser verbrauchte und die neue einen um die Hälfte niedrigeren Wasserverbrauch hat.
Ich bitte um Übernahme der Nebenkostenachzahlung und den o.g. Betrag auf das Konto meines Vermieters zu überweisen und mir einen schriftlichen Bescheid hierüber zuzusenden.

Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Mühen.
Anlage, Kopie der Nebenkostenabrechnung

Hört sich gut an,
würde wenn möglich eine kopie der Abrechnung wegen des Gessamtbetrages anhängen.
Sonst OK.
Melinde, was sagst du?

Gruß Ziggi
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo Ihr beiden, ich winke das ebenfalls durch.
Bitte nachweissicher zustellen.

Gruss
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mama2007
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Beitrag von mama2007 »

ich danke euch :-)
hab jetzt alles fertig ausgedruckt und werde per einwurfeinschreiben versenden ;-)

und euch berichten wie es weiter geht !

liebe grüße
mama2007
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wie lange zeit geben ?

Beitrag von mama2007 »

hallo ,ich habe schon mitte april den antrag auf übernahme per einwurf einschreiben zu meinem SB gesendet . bis heute habe ich keine antwort erhalten .

wie lange bearbeitunsgzeit ist normal ?

wie soll ich vorgehen ? weiter abwarten ?
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
Ich rate Dir eine Untätigkeitsklage:

Die Untätigkeitsklage kann erhoben werden, wenn der Leistungsträger untätig bleibt oder nur sehr zögerlich reagiert. Der Leistungsträger ist verfplichtet, Anträge schriftlich innerhalb angemessener Frist zu bescheiden.

Einschlägig hierzu ist die Regelung des § 88 SGG (Sozialgerichtsgesetz) Diese lautet:

§ 88 SGG (Untätigkeitsklage)
(1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsaktes zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.

Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.

Da ein Sozialgerichtsverfahren aber bis zu 2 Jahren dauern kann, besteht auch die Möglichkeit, eine einstweilige Anordnung gem. § 86 b SGG zu beantragen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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