Wie wird hartz 4 in meinem Fall berechnet ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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liane.jaekel
Beiträge: 4
Registriert: 03.03.2009 23:17

Wie wird hartz 4 in meinem Fall berechnet ?

Beitrag von liane.jaekel »

Hallo,, wer weiß was :?

Mein Problem: Ich war bisher mit meinem Sohn ( 21 ) in einer BG. Ich bin der Antragsteller. Ich ohne Einkommen und mein Sohn bekam Kindergeld. Da war die Berechnung klar. Jetzt tritt folgender Fall ein: Ich weiter ohne Einkommen, aber mein Sohn hat seit 8.03. 2010 Arbeit und bekommt im April erstmals Lohn. Wie wird ab April in Zukunft mein Hartz 4 berechnet? Sind wir weiter eine BG und wird das Einkommen meines Sohnes angerechnet ? Mein Sohn is doch für mich nich unterhaltspflichtig oder seh ich das falsch ? Danke schon mal im voraus,,LG Liane
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo liane.jaekel

Wenn der Lohn Deines Sohnes so hoch ist das er seinen Bedarf aus eigenen Mitteln decken kann ist er raus aus der BG.

Sein Anteil an den KdU wird Dir nicht mehr überwiesen, den zahlt er Dir dann selber.

Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
liane.jaekel
Beiträge: 4
Registriert: 03.03.2009 23:17

Wie wird hartz 4 in meinem Fall berechnet ?

Beitrag von liane.jaekel »

Hallo Melinde

Danke für deine Antwort.Schlau werd ich nich daraus. War grad beim Amt und da sagte man mir daß das Einkommen meines Sohnes voll angerechnet wird und wir beide aus Hartz 4 fallen könnten. Ich müßte mich in diesem Fall dann wieder beim Arbeitsamt anmelden damit ich wenigstens kranken und rentenversichert wäre. Wenn das so stimmt müßte aber mein Sohn ja doch komplett alleine für unseren Lebensunterhalt aufkommen obwohl er mir gegenüber doch gar nicht unterhaltspflichtig ist ? Was stimmt denn nu oder versteh ich es nur falsch ?
LG Liane
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DjTermi
Moderator
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Registriert: 03.02.2006 17:08
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Beitrag von DjTermi »

Hallo, (ich sag auch mal was dazu)
Verwandte in gerade Linie sind einander zum Unterhalt verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 1601 BGB. Sofern Du bedürftig bist, d.h. unterhaltsberechtigt ist und dein Sohn diesen leisten könnte, d.h. Leistungsfähigkeit besteht, muss der Sohn mit einer entsprechenden Heranziehung rechnen. Dabei verbleibt dem Sohn ein monatlicher Freibetrag von ca. 1.400,- € sowie ein entsprechendes Schonvermögen, welches nicht angetastet werden darf. Im übrigen muss der Sohn für den dann im Einzelfall zu berechnenden Unterhalt aufkommen. Dieser Anspruch ist vorrangig vor der Gewährung des ALG II.

Gruß
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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