Ein Monat kein Geld bei Arbeitsaufnahme ???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Ein Monat kein Geld bei Arbeitsaufnahme ???
Hallo alle Zusammen,
ich habe seit heute einen Teilzeitjob / 30 Std. pro Woche
am 19.02.1020 von der ARGE vorgeschlagen bekommen. Hatte Heute meinen ersten Arbeitstag.
Soweit - sogut.
Leistung (ALG II ) vom Amt habe ich für Februar erhalten - Gehalt von Tz bekomme ich erst (logisch) Anfang April.
Meine Frage 1 - bekomme ich für März noch mal ALGII oder habe ich einen Monat überhaupt kein Geld?
Frage 2 - Den Gehalt, den ich nach allen Abzügen erhalten werde erhöht sich gegenüber meines Leistungssatzes gerade mal um 90 Euro.
Davon gehen noch 33 Euro Fahrgeld ab. Steht mir noch ein Zuschuss
( ALG II ) zu ?
LG Nahla
ich habe seit heute einen Teilzeitjob / 30 Std. pro Woche
am 19.02.1020 von der ARGE vorgeschlagen bekommen. Hatte Heute meinen ersten Arbeitstag.
Soweit - sogut.
Leistung (ALG II ) vom Amt habe ich für Februar erhalten - Gehalt von Tz bekomme ich erst (logisch) Anfang April.
Meine Frage 1 - bekomme ich für März noch mal ALGII oder habe ich einen Monat überhaupt kein Geld?
Frage 2 - Den Gehalt, den ich nach allen Abzügen erhalten werde erhöht sich gegenüber meines Leistungssatzes gerade mal um 90 Euro.
Davon gehen noch 33 Euro Fahrgeld ab. Steht mir noch ein Zuschuss
( ALG II ) zu ?
LG Nahla
-
- Beiträge: 110
- Registriert: 02.01.2007 22:11
Was wirst Du denn an Gehalt bekommen ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Soviel ich weiss, stimmt das so nicht. Wenn sie im Februar Anfängt und das erste Gehalt erst im April bekommt, steht ihr im März noch Hartz IV in vollem Umfang zu. Nennt sich Zuflussprinzip. Im März bekommt sie ja noch kein Geld vom AG.Powerreptile hat geschrieben:Du bekommst kein Geld vom Amt mehr.Du kannst Überbrückungsgeld beantragen,das musst Du aber zurückzahlen.
Richtig, und wenn Sie dann zu wenig bekommt, ist es möglich das sie weiterhin ergenzend ALG II bekommt. Daher meine Frage was Du denn bekommst
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Re: Ein Monat kein Geld bei Arbeitsaufnahme ???
Da ist doch die Aussage. Wenn sie also erst im April Lohn bekommt, muss das Amt ihr den März zahlen. Ohne Wenn und Aber. Einfach einstellen geht nicht. Also sollte am 28.02./01.03. die Märzzahlung auf dem Konto sein.Nahla hat geschrieben:...
Leistung (ALG II ) vom Amt habe ich für Februar erhalten - Gehalt von Tz bekomme ich erst (logisch) Anfang April.
...
LG Nahla
Wenn das Amt wider Erwarten keine Zahlung vornimmt, dann hin da!
Vorausgesetzt, Du hast dort alle Unterlagen abgegeben, wo dann auch ersichtlich ist, ab wann du anfängst und wann die erste Zahlung zu erwarten ist. Wenn die keine Unterlagen haben, dann können sie die Zahlungen bis zur Klärung einbehalten.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Hallo Ihr Lieben -
Da fällt mir ein Stein vom Herzen - Blöd ist halt, dass im Feb. meine Bewilligung abgelaufen war - habe aber Anfang Feb. den Weiterbewill. - Antrag abgegeben. Neuer Bewilligungsbescheid hab ich aber noch nicht bekommen. Konnte da natürlich noch nichts von der Teilzeit angeben, da ich es ja noch nicht wusste.Meine neue Arbeitsstelle hat mich aber gestern nach Arbeitsbeginn angemeldet.
Mein Lohn / Gehalt = 825,00 Euro Netto ca. 652,00 Euro.
Meine Miete = 122,00 + 42,50 NK + 39,00 HK. - 1 - Personen - HH.
LG Nahla
Da fällt mir ein Stein vom Herzen - Blöd ist halt, dass im Feb. meine Bewilligung abgelaufen war - habe aber Anfang Feb. den Weiterbewill. - Antrag abgegeben. Neuer Bewilligungsbescheid hab ich aber noch nicht bekommen. Konnte da natürlich noch nichts von der Teilzeit angeben, da ich es ja noch nicht wusste.Meine neue Arbeitsstelle hat mich aber gestern nach Arbeitsbeginn angemeldet.
Mein Lohn / Gehalt = 825,00 Euro Netto ca. 652,00 Euro.
Meine Miete = 122,00 + 42,50 NK + 39,00 HK. - 1 - Personen - HH.
LG Nahla
- babydoll123456
- Beiträge: 444
- Registriert: 02.11.2006 16:19
- Wohnort: Ahrensburg
- Kontaktdaten:
ich
huhu... wenn du arbeitest und dein gehalt bekommst und von der arge weg bist. beantrage bei deinem kleinen lohn wohngeld !!!!
Da bin ich mir nicht wirklich im Klaren, ob ich vom Amt weg bin. Dieser Teiljob wurde mir von der ARGE als " Arbeitsangelegenheit " vorgeschlagen. Was immer das bedeutet. Der Arbeitsgeber ist ein e.V. - hatte da schon mal einen 1 Euro - Job. Die wollten mich auch wieder nehmen - mußten aber erst irgend welche Maßnahmen genehmigt bekommen. Also nehm ich an, dass die Maßnahme übers Amt läuft.
LG Nahla
LG Nahla
Hallo Nahla
Arbeitsangelegenheit angeboten oder stand in dem Wisch:
"Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjob)
gemäß § 16 d Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Sehr geehrte Frau Nahla,
im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung schlage ich Ihnen folgende zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeit vor:
Bezeichnung der Tätigkeit:
Beschreibung / Anforderungen:
Tätigkeitsort(e):
Mehraufwandsentschädigung:
Zeitlicher Umfang:
Lage und Verteilung:
Dauer der Tätigkeit:
Maßnahmenummer:
Kurzbezeichnung der Maßnahme:
Träger der Maßnahme:....." ?
wenn ja, dann ist es ein 1-€-Job und hat nichts mit normaler Arbeit zu tun.
Schau nochmal in die Unterlagen.
Gruss
Arbeitsangelegenheit angeboten oder stand in dem Wisch:
"Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjob)
gemäß § 16 d Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Sehr geehrte Frau Nahla,
im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung schlage ich Ihnen folgende zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeit vor:
Bezeichnung der Tätigkeit:
Beschreibung / Anforderungen:
Tätigkeitsort(e):
Mehraufwandsentschädigung:
Zeitlicher Umfang:
Lage und Verteilung:
Dauer der Tätigkeit:
Maßnahmenummer:
Kurzbezeichnung der Maßnahme:
Träger der Maßnahme:....." ?
wenn ja, dann ist es ein 1-€-Job und hat nichts mit normaler Arbeit zu tun.
Schau nochmal in die Unterlagen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Ihr Lieben,
das ARGE - Schreiben lautet wie folgt :
Vermittlungsvorschlag
ich freue mich, Ihnen folgende Arbeitsgelegenheit vorschlagen zu können.
Arbeitsgeber: .......
Stellenangebot: Entgeld 071 / ......... Teestube
Arbeitsp./Berufsbez: Betreuer/ in
Referenznr.: 1000-.....
Maßnahme: 071/ ( Nr. wie oben bei Stellenang.)
Arbeitsort :
Arbeitszeit : Teilzeit - flexibel; 30 Std. pro Woche
Eintritstermin : 22.02.2010;befristet bis zum 21.08.2010
Lohn/Gehalt : 825,00
Arbeitsgeberkontakt : .....
Bitte teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Bemühungen mit. Füllen Sie ....
Wir erwarten Ihre Antwort bis zum 01.03.2010.
Übrigens - als ich heut von Arbeit kam, war mein Bewilligungsschreiben im Briefkasten.
- Bewilligung vom 01.03. 2010 - 31.08.2010.
LG Nahla
das ARGE - Schreiben lautet wie folgt :
Vermittlungsvorschlag
ich freue mich, Ihnen folgende Arbeitsgelegenheit vorschlagen zu können.
Arbeitsgeber: .......
Stellenangebot: Entgeld 071 / ......... Teestube
Arbeitsp./Berufsbez: Betreuer/ in
Referenznr.: 1000-.....
Maßnahme: 071/ ( Nr. wie oben bei Stellenang.)
Arbeitsort :
Arbeitszeit : Teilzeit - flexibel; 30 Std. pro Woche
Eintritstermin : 22.02.2010;befristet bis zum 21.08.2010
Lohn/Gehalt : 825,00
Arbeitsgeberkontakt : .....
Bitte teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Bemühungen mit. Füllen Sie ....
Wir erwarten Ihre Antwort bis zum 01.03.2010.
Übrigens - als ich heut von Arbeit kam, war mein Bewilligungsschreiben im Briefkasten.
- Bewilligung vom 01.03. 2010 - 31.08.2010.
LG Nahla
Hallo Nahla,
bei mir war es ähnlich,
Ich habe noch Fahrtkostenpauschale (Km-Geld) auf Antrag bekommen.
Eine fahrstrecke betrug allerdings 42 km. Ich glaube, es muß mindestens eine strecke 18 Km sein.
ALG II habe ich bis zum 1. Lohn bekommen.
Ich mußte dann den Monat ALG II dann zurückzahlen wo ich mein Lohn erhalten habe, dies fand ich ganz fair.
Wenn Du keine Pendelpauschale bekommst, kannst Du auf einem Formular, glaube EK, Deinen Aufwand für Deinen Job eintragen und vom Lohn noch abziehen. Ich denke da kommt weniger raus als bei Hartz 4
Gruß Balou
bei mir war es ähnlich,
Ich habe noch Fahrtkostenpauschale (Km-Geld) auf Antrag bekommen.
Eine fahrstrecke betrug allerdings 42 km. Ich glaube, es muß mindestens eine strecke 18 Km sein.
ALG II habe ich bis zum 1. Lohn bekommen.
Ich mußte dann den Monat ALG II dann zurückzahlen wo ich mein Lohn erhalten habe, dies fand ich ganz fair.
Wenn Du keine Pendelpauschale bekommst, kannst Du auf einem Formular, glaube EK, Deinen Aufwand für Deinen Job eintragen und vom Lohn noch abziehen. Ich denke da kommt weniger raus als bei Hartz 4
Gruß Balou