Sonderleistungen nach gestrigen Urteil
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Sonderleistungen nach gestrigen Urteil
Hallo
Nach dem gestrigen Urteil steht nun auch zur Debatte das Sonderleistungen ab sofort Beantragt werden können.
Meine Frage dazu...da der Sohn meiner Freundin ( 9 Jahre) seid letzten Jahr Oktober im Kreis Recklinghausen Wohnt,( wir im Kreis Nordhessen) er wollte selbst zum Vater....aber meine Freundin das gemeinsame Sorgerecht und etc hat...fahren wir alle 14 Tage zu Ihm, um das gemeinsame Wochenende zu verbringen.....bzw ihn über das Wochenende zu uns zu holen.
Gehören diese Fahrten nun zu den Leistungen die man ab sofort beantragen können?
Wäre lieb wenn jemand ein Tip geben könnte
LG
Torsten
Nach dem gestrigen Urteil steht nun auch zur Debatte das Sonderleistungen ab sofort Beantragt werden können.
Meine Frage dazu...da der Sohn meiner Freundin ( 9 Jahre) seid letzten Jahr Oktober im Kreis Recklinghausen Wohnt,( wir im Kreis Nordhessen) er wollte selbst zum Vater....aber meine Freundin das gemeinsame Sorgerecht und etc hat...fahren wir alle 14 Tage zu Ihm, um das gemeinsame Wochenende zu verbringen.....bzw ihn über das Wochenende zu uns zu holen.
Gehören diese Fahrten nun zu den Leistungen die man ab sofort beantragen können?
Wäre lieb wenn jemand ein Tip geben könnte
LG
Torsten
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 9. Februar 2010
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BA zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze
Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.
Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue Antragstellung ist nicht erforderlich.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes räumt ein, dass in besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden kann. Beratungsstellen haben daher bereits aufgefordert, entsprechende Anträge bei den Grundsicherungsstellen einzureichen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist darauf hin, dass es sich nur um seltene Einzelfälle handeln wird, die als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden können.
Das Bundessozialgericht sieht zum Beispiel eine außergewöhnliche Belastung, wenn einem geschiedenen Elternteil Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit seinen Kindern entstehen. Einmalige Aufwendungen (Anschaffungen, Reparaturen) sind davon nicht betroffen. Dafür gibt es bereits entsprechende Regelungen.
"Wir werden uns nun zeitnah mit dem Arbeitsministerium verständigen, in welchen Fällen wir besondere Bedarfe gewähren können. Ich möchte aber nochmals betonen, dass dies nach Meinung des obersten Gerichts nur seltene Ausnahmen und nicht die Regel sein werden. Wir werden aktiv vor Ort zu den möglichen Zusatzleistungen informieren", so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied bei der Bundesagentur für Arbeit.
Grüße Flunk
Da bin ich mal gespant wer das alles zahlen soll. MWST hoch ich sehe es schon kommen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- Ralf Hagelstein
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Hallo NX650
Dein Vorschlag hätte zur Folge das auch andere Risiken des Lebens mit Zusatzbeiträgen gekrönt würden.
Wer entscheidet welches Risiko selbstgewählt ist oder zwangsläufig eingegangen werden muss. Solidarische Versicherung trägt Risiken gemeinsam.
Gruss
Dein Vorschlag hätte zur Folge das auch andere Risiken des Lebens mit Zusatzbeiträgen gekrönt würden.
Wer entscheidet welches Risiko selbstgewählt ist oder zwangsläufig eingegangen werden muss. Solidarische Versicherung trägt Risiken gemeinsam.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Melinde hat geschrieben:Hallo NX650
Dein Vorschlag hätte zur Folge das auch andere Risiken des Lebens mit Zusatzbeiträgen gekrönt würden.
Wer entscheidet welches Risiko selbstgewählt ist oder zwangsläufig eingegangen werden muss. Solidarische Versicherung trägt Risiken gemeinsam.
Gruss
Die solidarische Versicherung sollte den Geringverdienern gegenüber solidarisch sein und diese nicht überfordern!
Ich kann mir keinen Urlaub in Thailand (Impfung etc,) , oder z.B. Risikosportarten leisten, lebe also risikoarm, wie viele andere auch!!
Muss aber anteilig mit meinen Beiträgen die Risiken derer abdecken, die sich diese Aktivitäten leisten können!
Ist das gerecht!
Vom 3500 euro Nettoverdiener aus gesehen sicherlich!
Vom einer Familie mit einem Verdiener und einem Nettoverdienst gerade mal auf Hartz Iv Niveau gesehen sicherlich nicht!!! Denen tun schon die 10 euro PRAXISGEBÜHR, die kommende Zuzahlung und die GEZ sehr WEH!
Vielleicht sehe ich das alles falsch, weiß nicht! Bin kein "Wirtschaftsweiser"
Jedenfalls mal so nach meinen/m infos/Wissensstand mal so aus dem Bauch heraus einfach mal nachgedacht und geäußert! ;-/
Hallo NX650
So wie wir die Risiken der Extremsportler, Fernreisenden o.ä. mittragen (wenn auch ungern), so tragen wir auch das Risiko des Krebskranken, des unheilbar an einer noch wenig erforschten Krankheit leidenden und vieles mehr.
Gruss
So wie wir die Risiken der Extremsportler, Fernreisenden o.ä. mittragen (wenn auch ungern), so tragen wir auch das Risiko des Krebskranken, des unheilbar an einer noch wenig erforschten Krankheit leidenden und vieles mehr.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
hallo @ All,
es gibt neues in Sachen BSG-Urteil, schaut mal hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harr ... sp?ID=1895
Gru0 Ziggi
Randbemerkung oder meine Persönliche Meinung dazu:
Jede Art von Neid und Missgunst ist in meinen Augen Verwerflich,
ich möchte gerne das jeder hier für mehr Gerechtigkeit und miteinander einsteht.
Wenn es nach mir ginge, hätte jeder genau so viel wie nötig um gescheit leben zu können,
wichtiger finde ich jedoch das jedem eigentlich Arbeit zusteht, es wäre schön wenn
jeder Arbeit und auskommen hätte.
Zu erreichen ist das in unserer Gesellschaft leider nicht unbedingt (zumindest nicht
solange einige wenige viel und viele nur wenig haben)
solange das
Sache ist werden wir keine Solidargemeinschaft sein, LEIDER.
Bitte Denkt mal nach, was es heißt eine Solidargemeinschaft zu sein.
Ziggi
es gibt neues in Sachen BSG-Urteil, schaut mal hier:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harr ... sp?ID=1895
Gru0 Ziggi
Randbemerkung oder meine Persönliche Meinung dazu:
Jede Art von Neid und Missgunst ist in meinen Augen Verwerflich,
ich möchte gerne das jeder hier für mehr Gerechtigkeit und miteinander einsteht.
Wenn es nach mir ginge, hätte jeder genau so viel wie nötig um gescheit leben zu können,
wichtiger finde ich jedoch das jedem eigentlich Arbeit zusteht, es wäre schön wenn
jeder Arbeit und auskommen hätte.
Zu erreichen ist das in unserer Gesellschaft leider nicht unbedingt (zumindest nicht
solange einige wenige viel und viele nur wenig haben)
solange das
Sache ist werden wir keine Solidargemeinschaft sein, LEIDER.
Bitte Denkt mal nach, was es heißt eine Solidargemeinschaft zu sein.
Ziggi
Alles was ich hier wiedergebe sind erfahrungswerte, es Stellt in keiner weise Rechtsberatung dar.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.
Alles was das Herz begehr
ist glück, doch leben mehr.
Alles was der Staat dir giebt,
Du wirst von ihm nicht geliebt.